Sachverhalt:
Mit Schreiben vom 29.07.2013 beantragte der CDU-Ortsverband Hillensberg
die Gewährung eines Zuschusses zur Wiederherrichtung des Kirchenzuweges zur
Kirche St. Michael. Der Friedhofsweg (Weg zur Kirche über den Friedhof bis zur
Kirche, links an der Kirche vorbei bis zur Sakristei) wurde vor mehreren Jahren
mit altem Natursteinpflaster neu hergerichtet. Dieser Weg befindet sich heute
in einem sehr bedenklichen Zustand.
Leider wurde es damals versäumt, diesen Weg ordentlich mit Pflastermörtel
zu verfugen. Folge: der Weg ist stark moosbewachsen, die Fugen sind nicht mehr
in Ordnung, sie sind zum Teil ausgespült, der Weg droht zur Seite hin
wegzubrechen. Wasser und der strenge Frost haben ebenfalls Spuren hinterlassen.
Der Weg sollte ordentlich behandelt werden, d.h. die Fugen müssten neu
ausgekratzt werden und mit speziellem Pflasterfugmörtel neu verfugt werden. Die
Arbeiten müssen von einer Fachfirma vorgenommen werden.
Bereits mit Schreiben vom 12.06.2013 hat sich die Kath. Kirchengemeinde
St. Michael Hillensberg an die Gemeinde Selfkant mit gleichen Anliegen gewandt
und auf das Sicherheitsrisiko hingewiesen. Daraufhin hat der Bauhof der
Gemeinde Selfkant zunächst die angesprochene Unfallgefahr beseitigt.
Die Gemeindevertretung der Gemeinde Selfkant hat in ihrer Sitzung am 15.
Oktober 2013 über den Antrag beraten und beschlossen, die Entscheidung zu
dieser Maßnahme im Jahr 2014 zu fassen. Die Mittel sollen im Haushalt für das
Jahr 2014 bereitgestellt werden. Die Maßnahme soll über den Fonds zur Sanierung
von Kriegerdenkmälern abgerechnet werden. Gefördert werden 50 % der
Materialkosten bis zu einer Höchstgrenze von max. 3.100 €.
Mit Schreiben vom 17.02.2014, das als Anlage beigefügt ist, hat der CDU-Ortsverband Hillensberg einen Kostenvoranschlag der Firma P. Deckers zur Sanierung des Kirchenzuweges vorgelegt. Die Materialkosten belaufen sich auf 1.326,00 € zuzüglich Mehrwertsteuer.
Beschlussvorschlag:
Dem Antrag auf Übernahme der Kosten zur Sanierung des Kirchenzuweges zur Kirche St. Michael wird zu 50 Prozent der Materialkosten nach vorheriger Vorlage der Rechnung bis zu einer Höhe von 3.100 € zugestimmt. Die Arbeiten müssen im Jahr 2014 ausgeführt und der Zuschuss abgerufen werden.