Sachverhalt:
A Verfahrensstand
Nachdem der
Eigentümer eines in der „privaten Grünfläche“ des Bebauungsplanes Selfkant Nr.
27 „Alte Bahn“ gelegenen Grundstückes Klage gegen die Nichterteilung eines
Bauvorbescheides (Errichtung eines Einfamilienhauses) durch das Bauordnungsamt
des Kreises Heinsberg beim Verwaltungsgericht Aachen Klage eingelegt hat, fand
am 30. Oktober 2014 ein Termin zur mündlichen Verhandlung statt.
Im Ergebnis regte das Verwaltungsgericht an, vor dem Hintergrund einer (möglichen) Unwirksamkeit des Bebauungsplanes Nr. 27 wegen des sogenannten Etikettenschwindels und fehlender Begründung zur Ausweisung der privaten Grünfläche, sowohl die Frage der Bebauung des klägerischen Grundstückes bzw. der benachbarten Grundstücke als auch den Umstand des sogenannten Etikettenschwindels in der Gemeindevertretung zu erörtern und die mündliche Verhandlung bis dahin zu vertagen.
Nach Rücksprache mit dem Kreis Heinsberg schlug die Verwaltung daher vor, den Bebauungsplan Selfkant Nr. 27 „Alte Bahn“ in Süsterseel aufzuheben.
Die Gemeindevertretung der Gemeinde Selfkant hat in ihrer Sitzung am 10.12.2014 gemäß § 2 des Baugesetzbuches (BauGB) die Einleitung des Verfahrens zur Aufhebung des Bebauungsplanes Selfkant Nr. 27 – Süsterseel, Alte Bahn – beschlossen.
Der Beschluss über die
Aufhebung des Bebauungsplanes wurde gemäß § 2 Abs. 1, Satz 2 des
Baugesetzbuches (BauGB) im Amtsblatt
der Gemeinde Selfkant Nr. 49 -51/2014 vom 21. Dezember 2014 öffentlich
bekannt gemacht.
Durch Bekanntmachung im
Amtsblatt der Gemeinde Selfkant Nr. 24-26/2018 vom 1. Juli 2018 wurde die
Öffentlichkeit gemäß § 3 Abs. 1 BauGB über das Aufhebungsverfahren unterrichtet
und ihr Gelegenheit zur Äußerung und Erörterung gegeben.
Die Behörden und sonstigen
Träger öffentlicher Belange wurden mit Schreiben vom 2. Juli 2018 gemäß § 4
Abs. 1 BauGB ebenfalls über das Aufhebungsverfahren zum Bebauungsplan Selfkant
Nr. 27 – Süsterseel, Alte Bahn - unterrichtet und zur diesbezüglichen Äußerung
aufgefordert.
Über die vorgebrachten
Anregungen und Bedenken nach der Beteiligung der Öffentlichkeit sowie der
Trägerbeteiligung gemäß §§ 3 bzw. 4 Abs. 1 BauGB wurde in der Sitzung der
Gemeindevertretung vom 11. Oktober 2018 beraten und beschlossen.
Durch Bekanntmachung im
Amtsblatt der Gemeinde Selfkant Nr. 41-43/2018 vom 28. Oktober 2018 wurde der
Öffentlichkeit die Gelegenheit gegeben, gemäß § 3 Abs. 2 BauGB, den Entwurf zur
Aufhebung des Bebauungsplanes Selfkant Nr. 27 – Süsterseel, Alte Bahn – mit
Begründung und Umweltbericht sowie den wesentlichen, vorliegenden
umweltbezogenen Stellungnahmen in der Zeit vom
5. November 2018 bis einschließlich 7. Dezember 2018 im Rathaus in
Selfkant-Tüddern und über das Internet-Beteiligungsportal der Gemeinde Selfkant
(www.o-sp.de/selfkant/) einzusehen sowie Stellungnahmen
während der Auslegungsfrist im Rathaus der Gemeinde Selfkant bzw. über das
Online-Beteiligungsportal abzugeben.
Die Behörden und sonstigen
Träger öffentlicher Belange wurden über das Online-Behördenbeteiligungsportal
„OBB“ mit Schreiben bzw. E-Mail vom 31. Oktober 2018 zum Entwurf zur Aufhebung
des Bebauungsplanes Selfkant Nr. 27 – Süsterseel, Alte Bahn – nebst Begründung
und Stellungnahmen gemäß § 4 Abs. 2 BauGB eingeholt. Mit gleicher E-Mail bzw.
Schreiben wurden die Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange darauf
hingewiesen, dass der Aufhebungsentwurf zum Bebauungsplan Selfkant Nr. 27 –
Süsterseel, Alte Bahn – in der Zeit vom 5. November 2018 bis einschließlich 7.
Dezember 2018 im Rathaus in Tüddern öffentlich ausliegen bzw. auf der
Internet-Seite www.o-sp.de/selfkant/
für die Öffentlichkeit einsehbar ist. Ort und Dauer der Auslegung wurden gemäß
§ 3 Abs. 2 BauGB im Amtsblatt der
Gemeinde Selfkant Nr. 41-43/2018 vom 28. Oktober 2018 öffentlich bekannt
gemacht.
Die Anlagen zu diesem
Verfahren sind unter http://www.o-sp.de/selfkant/plan?pid=36273
abrufbar.
B. Beratung,
Abwägung und Beschlussfassung über während der Beteiligung der Öffentlichkeit
(B.1) und der Behörden (B.2) vorgebrachten Anregungen und Bedenken
Gemäß § 1 Abs. 7 BauGB sind die öffentlichen und
privaten Belange bei der Aufstellung der Bauleitpläne gegeneinander und
untereinander gerecht abzuwägen. Die Abwägung als Vorgang setzt insbesondere
voraus, dass das Anregungsverfahren nach § 3 Abs. 2 BauGB abgeschlossen ist.
Dieses Anregungsverfahren und der sonstige Ertrag, der nach § 4 bzw. § 4 a
BauGB gebotenen Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher
Belange ergeben den Boden, auf dem der abschließende Vorgang des Abwägens
stattzufinden hat.
B.1 Es wird festgestellt, dass außer denen in der
Abwägungstabelle (Anlage 1) zur
Aufhebung des Bebauungsplanes Selfkant Nr. 27 – Süsterseel, Alte Bahn -
aufgeführten Stellungnahmen der Öffentlichkeit während der Planauslegung keine
weiteren Stellungnahmen oder Bedenken vorgetragen wurden bzw. während des
Verfahrens ausgeräumt werden konnten.
B.2 Es wird festgestellt,
dass außer denen in der Abwägungstabelle (Anlage
2) zur Aufhebung des Bebauungsplanes Selfkant Nr. 27 – Süsterseel, Alte
Bahn – aufgeführten Stellungnahmen der
Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange während der Planauslegung
bzw. im Verfahren nach § 4 bzw. § 4 a BauGB keine weiteren Stellungnahmen oder
Bedenken vorgetragen wurden bzw. während des Verfahrens ausgeräumt werden
konnten.
Beschlussvorschlag:
C Beschlussfassung
über die vorgebrachten Bedenken und Anregungen
C.1 Die
während der öffentlichen Auslegung des Entwurfs zur Aufhebung des
Bebauungsplanes Selfkant Nr. 27 – Süsterseel, Alte Bahn – mit Begründung und Umweltbericht und der in
den Beteiligungsverfahren gemäß § 3 Abs. 1 und 2 BauGB vorgebrachten
Stellungnahmen der Öffentlichkeit hat die Gemeindevertretung mit folgendem
Ergebnis geprüft:
Die
als Anlage beigefügte Stellungnahme der Verwaltung (Abwägungstabelle –
Anlage 1) zu den vorgebrachten Anregungen bzw. Stellungnahmen wird
übernommen und die Beschlussfassung erfolgt gemäß den Beschlussvorschlägen aus
der Abwägungstabelle.
C.2 Die
während der öffentlichen Auslegung des Entwurfs zur Aufhebung des
Bebauungsplanes Selfkant Nr. 27 – Süsterseel, Alte Bahn – der Gemeinde Selfkant mit Begründung und Umweltbericht und der in
den Beteiligungsverfahren gemäß § 4 Abs. 1 und 2 BauGB vorgebrachten
Stellungnahmen der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange hat die
Gemeindevertretung mit folgendem Ergebnis geprüft:
Die
als Anlage beigefügte Stellungnahme der Verwaltung (Abwägungstabelle –
Anlage 2) zu den vorgebrachten Anregungen bzw. Stellungnahmen wird
übernommen und die Beschlussfassung erfolgt gemäß den Beschlussvorschlägen aus
der Abwägungstabelle.
D Satzungsbeschluss
Aufgrund des § 10 des Baugesetzbuches in der
Fassung vom 23.09.2004 (BGBI. I. S. 2414) beschließt die Gemeindevertretung die Aufhebung des
Bebauungsplanes Selfkant Nr. 27 –
Süsterseel, Alte Bahn – der Gemeinde
Selfkant als Satzung. Die Begründung zum Bebauungsplan wird gemäß § 9 Abs. 8
BauGB beschlossen. Der Bürgermeister wird beauftragt, den Satzungsbeschluss
gemäß § 10 Abs. 3 BauGB ortsüblich bekannt zu machen.