Betreff
Aufhebung des Bebauungsplanes Selfkant Nr. 27 - Süsterseel, Alte Bahn -
Vorlage
522/2019
Art
Sitzungsvorlage

Sachverhalt:

 

A             Verfahrensstand

Nachdem der Eigentümer eines in der „privaten Grünfläche“ des Bebauungsplanes Selfkant Nr. 27 „Alte Bahn“ gelegenen Grundstückes Klage gegen die Nichterteilung eines Bauvorbescheides (Errichtung eines Einfamilienhauses) durch das Bauordnungsamt des Kreises Heinsberg beim Verwaltungsgericht Aachen Klage eingelegt hat, fand am 30. Oktober 2014 ein Termin zur mündlichen Verhandlung statt.

 

Im Ergebnis regte das Verwaltungsgericht an, vor dem Hintergrund einer (möglichen) Unwirksamkeit des Bebauungsplanes Nr. 27 wegen des sogenannten Etikettenschwindels und fehlender Begründung zur Ausweisung der privaten Grünfläche, sowohl die Frage der Bebauung des klägerischen Grundstückes bzw. der benachbarten Grundstücke als auch den Umstand des sogenannten Etikettenschwindels in der Gemeindevertretung zu erörtern und die mündliche Verhandlung bis dahin zu vertagen.

 

Nach Rücksprache mit dem Kreis Heinsberg schlug die Verwaltung daher vor, den Bebauungsplan Selfkant Nr. 27 „Alte Bahn“ in Süsterseel aufzuheben.

 

Die Gemeindevertretung der Gemeinde Selfkant hat in ihrer Sitzung am 10.12.2014 gemäß § 2 des Baugesetzbuches (BauGB) die Einleitung des Verfahrens zur Aufhebung des Bebauungsplanes Selfkant Nr. 27 – Süsterseel, Alte Bahn – beschlossen.

 

Der Beschluss über die Aufhebung des Bebauungsplanes wurde gemäß § 2 Abs. 1, Satz 2 des Baugesetzbuches (BauGB) im Amtsblatt der Gemeinde Selfkant Nr. 49 -51/2014 vom 21. Dezember 2014 öffentlich bekannt gemacht.

Durch Bekanntmachung im Amtsblatt der Gemeinde Selfkant Nr. 24-26/2018 vom 1. Juli 2018 wurde die Öffentlichkeit gemäß § 3 Abs. 1 BauGB über das Aufhebungsverfahren unterrichtet und ihr Gelegenheit zur Äußerung und Erörterung gegeben.

 

Die Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange wurden mit Schreiben vom 2. Juli 2018 gemäß § 4 Abs. 1 BauGB ebenfalls über das Aufhebungsverfahren zum Bebauungsplan Selfkant Nr. 27 – Süsterseel, Alte Bahn - unterrichtet und zur diesbezüglichen Äußerung aufgefordert.

 

Über die vorgebrachten Anregungen und Bedenken nach der Beteiligung der Öffentlichkeit sowie der Trägerbeteiligung gemäß §§ 3 bzw. 4 Abs. 1 BauGB wurde in der Sitzung der Gemeindevertretung vom 11. Oktober 2018 beraten und beschlossen.

 

Durch Bekanntmachung im Amtsblatt der Gemeinde Selfkant Nr. 41-43/2018 vom 28. Oktober 2018 wurde der Öffentlichkeit die Gelegenheit gegeben, gemäß § 3 Abs. 2 BauGB, den Entwurf zur Aufhebung des Bebauungsplanes Selfkant Nr. 27 – Süsterseel, Alte Bahn – mit Begründung und Umweltbericht sowie den wesentlichen, vorliegenden umweltbezogenen Stellungnahmen in der Zeit vom  5. November 2018 bis einschließlich 7. Dezember 2018 im Rathaus in Selfkant-Tüddern und über das Internet-Beteiligungsportal der Gemeinde Selfkant (www.o-sp.de/selfkant/) einzusehen sowie Stellungnahmen während der Auslegungsfrist im Rathaus der Gemeinde Selfkant bzw. über das Online-Beteiligungsportal abzugeben.

 

Die Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange wurden über das Online-Behördenbeteiligungsportal „OBB“ mit Schreiben bzw. E-Mail vom 31. Oktober 2018 zum Entwurf zur Aufhebung des Bebauungsplanes Selfkant Nr. 27 – Süsterseel, Alte Bahn – nebst Begründung und Stellungnahmen gemäß § 4 Abs. 2 BauGB eingeholt. Mit gleicher E-Mail bzw. Schreiben wurden die Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange darauf hingewiesen, dass der Aufhebungsentwurf zum Bebauungsplan Selfkant Nr. 27 – Süsterseel, Alte Bahn – in der Zeit vom 5. November 2018 bis einschließlich 7. Dezember 2018 im Rathaus in Tüddern öffentlich ausliegen bzw. auf der Internet-Seite www.o-sp.de/selfkant/ für die Öffentlichkeit einsehbar ist. Ort und Dauer der Auslegung wurden gemäß § 3 Abs. 2 BauGB im Amtsblatt der Gemeinde Selfkant Nr. 41-43/2018 vom 28. Oktober 2018 öffentlich bekannt gemacht.

 

Die Anlagen zu diesem Verfahren sind unter http://www.o-sp.de/selfkant/plan?pid=36273 abrufbar.

 

 

B.            Beratung, Abwägung und Beschlussfassung über während der Beteiligung der Öffentlichkeit (B.1) und der Behörden (B.2) vorgebrachten Anregungen und Bedenken

 

Gemäß § 1 Abs. 7 BauGB sind die öffentlichen und privaten Belange bei der Aufstellung der Bauleitpläne gegeneinander und untereinander gerecht abzuwägen. Die Abwägung als Vorgang setzt insbesondere voraus, dass das Anregungsverfahren nach § 3 Abs. 2 BauGB abgeschlossen ist. Dieses Anregungsverfahren und der sonstige Ertrag, der nach § 4 bzw. § 4 a BauGB gebotenen Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange ergeben den Boden, auf dem der abschließende Vorgang des Abwägens stattzufinden hat.

 

B.1         Es wird festgestellt, dass außer denen in der Abwägungstabelle (Anlage 1) zur Aufhebung des Bebauungsplanes Selfkant Nr. 27 – Süsterseel, Alte Bahn - aufgeführten Stellungnahmen der Öffentlichkeit während der Planauslegung keine weiteren Stellungnahmen oder Bedenken vorgetragen wurden bzw. während des Verfahrens ausgeräumt werden konnten.

 

B.2         Es wird festgestellt, dass außer denen in der Abwägungstabelle (Anlage 2) zur Aufhebung des Bebauungsplanes Selfkant Nr. 27 – Süsterseel, Alte Bahn  – aufgeführten Stellungnahmen der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange während der Planauslegung bzw. im Verfahren nach § 4 bzw. § 4 a BauGB keine weiteren Stellungnahmen oder Bedenken vorgetragen wurden bzw. während des Verfahrens ausgeräumt werden konnten.

 

 

 


Beschlussvorschlag:

 

C             Beschlussfassung über die vorgebrachten Bedenken und Anregungen

 

C.1         Die während der öffentlichen Auslegung des Entwurfs zur Aufhebung des Bebauungsplanes Selfkant Nr. 27 – Süsterseel, Alte Bahn – mit Begründung und Umweltbericht und der in den Beteiligungsverfahren gemäß § 3 Abs. 1 und 2 BauGB vorgebrachten Stellungnahmen der Öffentlichkeit hat die Gemeindevertretung mit folgendem Ergebnis geprüft:

 

                Die als Anlage beigefügte Stellungnahme der Verwaltung (Abwägungstabelle – Anlage 1) zu den vorgebrachten Anregungen bzw. Stellungnahmen wird übernommen und die Beschlussfassung erfolgt gemäß den Beschlussvorschlägen aus der Abwägungstabelle.

 

C.2         Die während der öffentlichen Auslegung des Entwurfs zur Aufhebung des Bebauungsplanes Selfkant Nr. 27 – Süsterseel, Alte Bahn – der Gemeinde Selfkant mit Begründung und Umweltbericht und der in den Beteiligungsverfahren gemäß § 4 Abs. 1 und 2 BauGB vorgebrachten Stellungnahmen der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange hat die Gemeindevertretung mit folgendem Ergebnis geprüft:

 

                Die als Anlage beigefügte Stellungnahme der Verwaltung (Abwägungstabelle – Anlage 2) zu den vorgebrachten Anregungen bzw. Stellungnahmen wird übernommen und die Beschlussfassung erfolgt gemäß den Beschlussvorschlägen aus der Abwägungstabelle.

 

 

 

 

 

 D            Satzungsbeschluss

 

Aufgrund des § 10 des Baugesetzbuches in der Fassung vom 23.09.2004 (BGBI. I. S. 2414) beschließt  die Gemeindevertretung die Aufhebung des Bebauungsplanes Selfkant Nr. 27 – Süsterseel, Alte Bahn –  der Gemeinde Selfkant als Satzung. Die Begründung zum Bebauungsplan wird gemäß § 9 Abs. 8 BauGB beschlossen. Der Bürgermeister wird beauftragt, den Satzungsbeschluss gemäß § 10 Abs. 3 BauGB ortsüblich bekannt zu machen.