Betreff
Renaturierung des Rodebaches im Bereich zwischen Wehr und Tüddern
Vorlage
517/2018
Art
Sitzungsvorlage

Sachverhalt:

 

Mit Schreiben vom 26. November 2018 hat der Kreis Heinsberg die Gemeinde darüber informiert, dass nach dortiger Einschätzung eine realistische Möglichkeit gegeben ist, eine Renaturierung des kanalisierten Rodebaches im Abschnitt zwischen Wehr und Tüddern durchzuführen. Diese Einschätzung ist nicht zuletzt dadurch begründet, dass der Kreis Heinsberg im Laufe der Jahre umfangreiche Flächen entlang dieses Abschnittes erwerben bzw. tauschen konnte. Eine Ausdehnung der Maßnahme auf die gemeindlichen Flächen Gemarkung Tüddern, Flur 1, Nrn. 73 und 75 wäre in diesem Zusammenhang sinnvoll. Die Maßnahme würde ebenso der Umsetzung der Wasserrahmenrichtlinie, die in dem betroffenen Abschnitt teilweise einen sog. Strahlursprung und teilweise einen Strahlweg vorsieht, dienen.

 

Zur Verdeutlichung wird auf die beiden als Anlage beigefügten Lagepläne (Kataster u. topografische Karte) verwiesen.

 

Der Kreis Heinsberg würde in einer Gemeinschaftsarbeit zwischen der Unteren Naturschutzbehörde und der Unteren Wasserbehörde Planung, Ausschreibung und Bauleitung übernehmen. Als Bauzeit werden ca. 3 Monate geschätzt. Im Rahmen der Planung würden alle Geh- und Fahrwege in der bisherigen Form erhalten bleiben, die von der Neutrassierung gekreuzten Wege würden mit Durchlassbauwerken unterquert werden.

 

Die Umsetzung der Maßnahme würde nur unter der Voraussetzung einer 80%igen Landesförderung erfolgen, den Eigenanteil würde der Kreis Heinsberg aus der sog. Ersatzgeldkasse (u.a. auch Gelder aus dem Repowering von Windkraftanlagen im Bereich der Gemeinde Selfkant) der Unteren Naturschutzbehörde bestreiten.

 

Eine vergleichbare Maßnahme hat der Kreis Heinsberg bereits in diesem Jahr am „Myhler Bach“ in Wassenberg-Myhl durchgeführt.

 


Beschlussvorschlag:

 

Die Gemeindevertretung befürwortet die geplante Renaturierungsmaßnahme und beschließt, dass die beiden gemeindeeigenen Flächen Gemarkung Tüddern, Flur 1, Nrn. 73 und 75 in die Planung einbezogen werden sollen.