Sachverhalt:
A Verfahrensstand
Die EGS – Entwicklungsgesellschaft Selfkant mbH hat mit Schreiben vom 21. November 2016 die Änderung des Flächennutzungsplanes, die Aufstellung eines qualifizierten Bebauungsplanes sowie den Abschluss eines diesbezüglichen Städtebaulichen Vertrages mit der Gemeinde Selfkant beantragt.
Geplant ist die städtebauliche Entwicklung und Erschließung eines 2,073 ha umfassenden Neubaugebietes in der Außenbereichslage in Selfkant-Höngen.
Es ist Ziel der EGS – Entwicklungsgesellschaft Selfkant mbH, vorrangig zur Deckung des örtlichen Bedarfs – in Abstimmung mit der Gemeinde – im Ortsteil Höngen ein Neubaugebiet zu realisieren und die Grundstücke unter Berücksichtigung sozialer Kriterien mit Bauverpflichtung zu veräußern.
Die EGS – Entwicklungsgesellschaft Selfkant mbH hat sich bereit erklärt, alle mit der Durchführung des Planvorhabens und der Erschließung entstehenden Kosten zu übernehmen.
Die Gemeindevertretung der Gemeinde Selfkant hat in ihrer Sitzung am 14.12.2016 gemäß § 2 des Baugesetzbuches (BauGB) die Einleitung des Verfahrens zur Änderung des Flächennutzungsplanes Nr. N 19 – Höngen, Biesener Feld II - beschlossen.
Gegenstand der Änderung im Rahmen dieses Verfahrens sollen sein:
- Im rechtsgültigen Flächennutzungsplan der Gemeinde Selfkant für die Grundstücke Gemarkung Höngen, Flur 2, Nrn. 11, 12 und 167 (teilweise) die Darstellung von „Fläche für die Landwirtschaft“ in „Wohnbaufläche“ zu ändern.
- Die Änderung soll im sogenannten Flächentausch erfolgen. Die Darstellung der Fläche Gemarkung Höngen, Flur 3, Nr. 83 soll von „Wohnbaufläche“ in „Fläche für Wald“ und die Flächen Gemarkung Höngen, Flur 3, Nrn. 240, 552 (teilweise), 554 und 555 (teilweise) von „Wohnbauflächen“ in „Flächen für die Landwirtschaft“ geändert werden.
Die Bezirksregierung Köln hat im Rahmen der Anfrage gemäß § 34 Landesplanungsgesetz (LPlG) mit Schreiben vom 17. Februar 2017 mitgeteilt, dass gegen die Änderung des Flächennutzungsplanes keine Bedenken bestehen.
Der Aufstellungsbeschluss
wurde gemäß § 2 Abs. 1, Satz 2 des Baugesetzbuches (BauGB) im Amtsblatt der Gemeinde Selfkant Nr.
26-27/2017 vom 9. Juli 2017 öffentlich bekannt gemacht.
Durch Bekanntmachung im
selben Amtsblatt der Gemeinde Selfkant Nr. 26-27/2017 vom 9. Juli 2017 wurde
die Öffentlichkeit gemäß § 3 Abs. 1 BauGB über das Aufstellungsverfahren
unterrichtet und ihr Gelegenheit zur Äußerung und Erörterung gegeben.
Die Behörden und sonstigen
Träger öffentlicher Belange wurden mit Schreiben vom 3. August 2017 gemäß § 4
Abs. 1 BauGB ebenfalls über das Änderungsverfahren zum Flächennutzungsplan der
Gemeinde Selfkant Nr. N 19 – Höngen, Biesener Feld II - unterrichtet und zur
diesbezüglichen Äußerung aufgefordert.
Die Anlagen zu diesem
Verfahren sind im Internet unter
http://www.o-sp.de/selfkant/plan?pid= 29548
abrufbar.
B Beratung
und Abwägung über während der Beteiligung der Öffentlichkeit (B.1) und der
Behörden (B.2) vorgebrachten Anregungen und Bedenken
B.1 Es wird festgestellt, dass außer
denen in der Abwägungstabelle (Anlage
1) zur Änderung des Flächennutzungsplanes der Gemeinde Selfkant Nr. N
19 – Höngen, Biesener Feld II – aufgeführten Stellungnahmen der Öffentlichkeit
während der frühzeitigen Beteiligung gemäß § 3 Abs. 1 BauGB keine weiteren
Stellungnahmen oder Bedenken vorgetragen wurden.
B.2 Es wird festgestellt, dass außer
denen in der Abwägungstabelle (Anlage
2) zur Änderung des Flächennutzungsplanes der Gemeinde Selfkant Nr. N
19 – Höngen, Biesener Feld II – aufgeführten Stellungnahmen der Behörden und
sonstigen Träger öffentlicher Belange während der frühzeitigen Beteiligung
gemäß § 4 Abs. 1 BauGB keine weiteren Stellungnahmen oder Bedenken vorgetragen
wurden.
C Beschlussfassung
über die vorgebrachten Bedenken und Anregungen
C.1 Die während der frühzeitigen
Beteiligung der Öffentlichkeit gemäß § 3 Abs. 1 des Entwurfs zur Änderung des
Flächennutzungsplanes der Gemeinde Selfkant Nr. N 19 – Höngen, Biesener Feld II
– vorgebrachten Stellungnahmen der Öffentlichkeit hat die Gemeindevertretung
mit folgendem Ergebnis geprüft:
Die
als Anlage 1 beigefügte Stellungnahme der Verwaltung
(Abwägungstabelle) zu den vorgebrachten Anregungen bzw. Stellungnahmen wird
übernommen und die Beschlussfassung erfolgt gemäß den Beschlussvorschlägen aus
der Abwägungstabelle.
C.2 Die während der frühzeitigen
Beteiligung gemäß § 4 Abs. 1 des Entwurfs zur Änderung des
Flächennutzungsplanes der Gemeinde Selfkant Nr. N 19 – Höngen, Biesener Feld II
– vorgebrachten Stellungnahmen der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher
Belange hat die Gemeindevertretung mit folgendem Ergebnis geprüft:
Die
als Anlage 2 beigefügte Stellungnahme der Verwaltung
(Abwägungstabelle) zu den vorgebrachten Anregungen bzw. Stellungnahmen wird
übernommen und die Beschlussfassung erfolgt gemäß den Beschlussvorschlägen aus
der Abwägungstabelle.
Beschlussvorschlag:
D Beschlussfassung
zum weiteren Verfahren
Die Gemeindevertretung beschließt, zur Änderung des Flächennutzungsplanes der Gemeinde Selfkant Nr. N 19 –
Höngen, Biesener Feld II -
1. die Offenlage der Planentwürfe
nach § 3 Abs. 2 Baugesetzbuch (BauGB)
sowie
2. die
Beteiligung der Träger öffentlicher Belange gemäß § 4 Absatz 2 Baugesetzbuch
(BauGB)
durchzuführen.