Sachverhalt:
Mit Schreiben vom 08. Juni 2018 beantragte der Verein „Ues Tüddere e.V.“, die textlichen Festsetzungen des Bebauungsplanes Selfkant Nr. 41 a – Tüddern, Vor dem Rohrweg – dahingehend zu ändern, dass Fremdwerbung im Bebauungsplangebiet (auf den ersten beiden Feldern der Gabionenwand) erlaubt wird.
Die Verfahrenskosten der Änderung werden vom Antragsteller übernommen.
Daraufhin hat die Gemeindevertretung der Gemeinde Selfkant in ihrer Sitzung am 12. Juli 2018 gemäß § 2 Baugesetzbuch (BauGB) die Einleitung des Verfahrens zur 2. Änderung des Bebauungsplanes Selfkant Nr. 41 a – Tüddern, Vor dem Rohrweg – im vereinfachten Verfahren gemäß § 13 BauGB beschlossen.
Der Aufstellungsbeschluss wurde gemäß § 2 Absatz 1 Satz 2 BauGB im Amtsblatt der Gemeinde Selfkant Nr. 36-40/2018 vom 7. Oktober 2018 öffentlich bekannt gemacht.
Durch Bekanntmachung im
selben Amtsblatt der Gemeinde Selfkant Nr. 36-40/2018 vom 7. Oktober 2018 wurde
der Öffentlichkeit die Gelegenheit gegeben, gemäß § 3 Abs. BauGB, die 2.
Änderung des Bebauungsplanes Selfkant Nr. 41 a – Tüddern, Vor dem Rohrweg – mit
Begründung in der Zeit vom 15. Oktober 2018 bis einschließlich 16. November
2018 im Rathaus in Selfkant-Tüddern oder über das Internetportal „Tetraeder“
einzusehen und Stellungnahmen während der Auslegungsfrist abzugeben. Anregungen
oder Bedenken wurden nicht vorgebracht.
Am 8. Oktober 2018 wurden,
unter Fristsetzung bis zum 16. November 2018, von den Behörden und sonstigen
Trägern öffentlicher Belange zur 2. Änderung des Bebauungsplanes Selfkant Nr.
41 a – Tüddern, Vor dem Rohrweg – nebst Begründung Stellungnahmen gemäß § 4
Abs. 2 BauGB eingeholt. Mit gleichem Schreiben wurden die Behörden und
sonstigen Träger öffentlicher Belange darauf hingewiesen, dass die 2. Änderung
des Bebauungsplanes Selfkant Nr. 41 a – Tüddern, Vor dem Rohrweg – nebst
Begründung in der Zeit vom 15. Oktober 2018 bis einschließlich 16. November
2018 im Rathaus in Tüddern öffentlich ausliegen und über das Internetportal
„Tetraeder“ öffentlich zur Einsichtnahme bereit gestellt werden. Ort und Dauer
der Auslegung wurden gemäß § 3 Abs. 2 BauGB im Amtsblatt der Gemeinde Nr. 36-40/2018 vom 7. Oktober 2018
öffentlich bekannt gemacht.
Die entsprechenden Planunterlagen sind unter https://www.o-sp.de/selfkant/plan?38218 abrufbar.
B. Beratung,
Abwägung und Beschlussfassung über während der Beteiligung der Öffentlichkeit
(B.1) und der Behörden (B.2) vorgebrachten Anregungen und Bedenken
Gemäß § 1 Abs. 7 BauGB sind die öffentlichen und
privaten Belange bei der Aufstellung der Bauleitpläne gegeneinander und
untereinander gerecht abzuwägen. Die Abwägung als Vorgang setzt insbesondere
voraus, dass das Anregungsverfahren nach § 3 Abs. 2 BauGB abgeschlossen ist.
Dieses Anregungsverfahren und der sonstige Ertrag, der nach § 4 bzw. § 4 a
BauGB gebotenen Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher
Belange ergeben den Boden, auf dem der abschließende Vorgang des Abwägens stattzufinden
hat.
B.1 Anlässlich der öffentlichen Auslegung zur 2. Änderung
des Bebauungsplanes Selfkant Nr. 41 a – Tüddern, Vor dem Rohrweg - wurden weder
Anregungen noch Bedenken vorgebracht.
B.2 Es wird festgestellt,
dass außer denen in der Abwägungstabelle (Anlage 1) zur 2. Änderung des Bebauungsplanes Selfkant Nr.
41 a – Tüddern, Vor dem Rohrweg – aufgeführten Stellungnahmen der Behörden und
sonstigen Träger öffentlicher Belange während der Planauslegung bzw. im
Verfahren nach § 4 bzw. § 4 a BauGB keine weiteren Stellungnahmen oder Bedenken
vorgetragen wurden bzw. während des Verfahrens ausgeräumt werden konnten.
C Beschlussfassung
über die vorgebrachten Bedenken und Anregungen
Die
während der öffentlichen Auslegung des Entwurfs zur 2. Änderung des
Bebauungsplanes Selfkant Nr. 41 a – Tüddern, Vor dem Rohrweg – mit Begründung sowie der in den
Beteiligungsverfahren gemäß § 4 Abs. 2 BauGB vorgebrachten Stellungnahmen der
Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange hat die Gemeindevertretung
mit folgendem Ergebnis geprüft:
C.1 Anlässlich
der öffentlichen Auslegung zur 2. Änderung des Bebauungsplanes Selfkant Nr. 41
a – Tüddern, Vor dem Rohrweg - wurden weder Anregungen noch Bedenken
vorgebracht.
C.2 Die als Anlage 1
beigefügte Stellungnahme der Verwaltung (Abwägungstabelle) zu den vorgebrachten
Anregungen bzw. Stellungnahmen wird übernommen und die Stellungnahme wird zur
Kenntnis genommen.
Beschlussvorschlag:
D Satzungsbeschluss
Aufgrund des § 10 des Baugesetzbuches in der
Fassung vom 23.09.2004 (BGBI. I. S. 2414) beschließt die Gemeindevertretung die 2. Änderung des
Bebauungsplanes Selfkant Nr. 41 – Tüddern, Vor dem Rohrweg – im vereinfachten
Verfahren als Satzung. Der Bürgermeister wird beauftragt, den Satzungsbeschluss
gemäß § 10 Abs. 3 BauGB ortsüblich bekannt zu machen.