Betreff
2. Änderung des Bebauungsplanes Selfkant Nr. 41 a - Tüddern, Vor dem Rohrweg -
Vorlage
497/2018
Art
Sitzungsvorlage

Sachverhalt:

 

Mit Schreiben vom 08. Juni 2018 beantragte der Verein „Ues Tüddere e.V.“, die textlichen Festsetzungen des Bebauungsplanes Selfkant Nr. 41 a – Tüddern, Vor dem Rohrweg – dahingehend zu ändern, dass Fremdwerbung im Bebauungsplangebiet (auf den ersten beiden Feldern der Gabionenwand) erlaubt wird.

 

Die Verfahrenskosten der Änderung werden vom Antragsteller übernommen.

 

Daraufhin hat die Gemeindevertretung der Gemeinde Selfkant in ihrer Sitzung am 12. Juli 2018 gemäß § 2 Baugesetzbuch (BauGB) die Einleitung des Verfahrens zur 2. Änderung des Bebauungsplanes Selfkant Nr. 41 a – Tüddern, Vor dem Rohrweg – im vereinfachten Verfahren gemäß § 13 BauGB beschlossen.

 

Der Aufstellungsbeschluss wurde gemäß § 2 Absatz 1 Satz 2 BauGB im Amtsblatt der Gemeinde Selfkant Nr. 36-40/2018 vom 7. Oktober 2018 öffentlich bekannt gemacht.

 

Durch Bekanntmachung im selben Amtsblatt der Gemeinde Selfkant Nr. 36-40/2018 vom 7. Oktober 2018 wurde der Öffentlichkeit die Gelegenheit gegeben, gemäß § 3 Abs. BauGB, die 2. Änderung des Bebauungsplanes Selfkant Nr. 41 a – Tüddern, Vor dem Rohrweg – mit Begründung in der Zeit vom 15. Oktober 2018 bis einschließlich 16. November 2018 im Rathaus in Selfkant-Tüddern oder über das Internetportal „Tetraeder“ einzusehen und Stellungnahmen während der Auslegungsfrist abzugeben. Anregungen oder Bedenken wurden nicht vorgebracht.

 

Am 8. Oktober 2018 wurden, unter Fristsetzung bis zum 16. November 2018, von den Behörden und sonstigen Trägern öffentlicher Belange zur 2. Änderung des Bebauungsplanes Selfkant Nr. 41 a – Tüddern, Vor dem Rohrweg – nebst Begründung Stellungnahmen gemäß § 4 Abs. 2 BauGB eingeholt. Mit gleichem Schreiben wurden die Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange darauf hingewiesen, dass die 2. Änderung des Bebauungsplanes Selfkant Nr. 41 a – Tüddern, Vor dem Rohrweg – nebst Begründung in der Zeit vom 15. Oktober 2018 bis einschließlich 16. November 2018 im Rathaus in Tüddern öffentlich ausliegen und über das Internetportal „Tetraeder“ öffentlich zur Einsichtnahme bereit gestellt werden. Ort und Dauer der Auslegung wurden gemäß § 3 Abs. 2 BauGB im Amtsblatt der Gemeinde Nr. 36-40/2018 vom 7. Oktober 2018 öffentlich bekannt gemacht.

 

Die entsprechenden Planunterlagen sind unter https://www.o-sp.de/selfkant/plan?38218 abrufbar.

 

 

B.            Beratung, Abwägung und Beschlussfassung über während der Beteiligung der Öffentlichkeit (B.1) und der Behörden (B.2) vorgebrachten Anregungen und Bedenken

 

Gemäß § 1 Abs. 7 BauGB sind die öffentlichen und privaten Belange bei der Aufstellung der Bauleitpläne gegeneinander und untereinander gerecht abzuwägen. Die Abwägung als Vorgang setzt insbesondere voraus, dass das Anregungsverfahren nach § 3 Abs. 2 BauGB abgeschlossen ist. Dieses Anregungsverfahren und der sonstige Ertrag, der nach § 4 bzw. § 4 a BauGB gebotenen Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange ergeben den Boden, auf dem der abschließende Vorgang des Abwägens stattzufinden hat.

 

B.1         Anlässlich der öffentlichen Auslegung zur 2. Änderung des Bebauungsplanes Selfkant Nr. 41 a – Tüddern, Vor dem Rohrweg - wurden weder Anregungen noch Bedenken vorgebracht.

 

B.2         Es wird festgestellt, dass außer denen in der Abwägungstabelle (Anlage 1) zur  2. Änderung des Bebauungsplanes Selfkant Nr. 41 a – Tüddern, Vor dem Rohrweg – aufgeführten Stellungnahmen der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange während der Planauslegung bzw. im Verfahren nach § 4 bzw. § 4 a BauGB keine weiteren Stellungnahmen oder Bedenken vorgetragen wurden bzw. während des Verfahrens ausgeräumt werden konnten.

 

C             Beschlussfassung über die vorgebrachten Bedenken und Anregungen

 

                Die während der öffentlichen Auslegung des Entwurfs zur 2. Änderung des Bebauungsplanes Selfkant Nr. 41 a – Tüddern, Vor dem Rohrweg – mit Begründung sowie der in den Beteiligungsverfahren gemäß § 4 Abs. 2 BauGB vorgebrachten Stellungnahmen der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange hat die Gemeindevertretung mit folgendem Ergebnis geprüft:

 

C.1         Anlässlich der öffentlichen Auslegung zur 2. Änderung des Bebauungsplanes Selfkant Nr. 41 a – Tüddern, Vor dem Rohrweg - wurden weder Anregungen noch Bedenken vorgebracht.

C.2         Die als Anlage 1 beigefügte Stellungnahme der Verwaltung (Abwägungstabelle) zu den vorgebrachten Anregungen bzw. Stellungnahmen wird übernommen und die Stellungnahme wird zur Kenntnis genommen.

 


Beschlussvorschlag:

 

 

D             Satzungsbeschluss

 

Aufgrund des § 10 des Baugesetzbuches in der Fassung vom 23.09.2004 (BGBI. I. S. 2414) beschließt  die Gemeindevertretung die 2. Änderung des Bebauungsplanes Selfkant Nr. 41  – Tüddern, Vor dem Rohrweg – im vereinfachten Verfahren als Satzung. Der Bürgermeister wird beauftragt, den Satzungsbeschluss gemäß § 10 Abs. 3 BauGB ortsüblich bekannt zu machen.