Betreff
Aufstellung des Bebauungsplanes Nr. 37 - Wehr, Engelenweg -
Vorlage
910/2014
Art
Sitzungsvorlage

A.         Sachverhalt:

 

 

Die Gemeindevertretung der Gemeinde Selfkant hat am 4. September 2012 beschlossen, im Bereich der Verlängerung der Dorfstraße in Wehr einen Bebauungsplan aufzustellen und auf Teilbereichen der Grundstücke Gemarkung Wehr, Flur 1, Nr. 225 und Flur 2, Nr. 224 ein „Allgemeines Wohngebiet (WA) auszuweisen.

 

Nach entsprechender Bekanntmachung im Amtsblatt der Gemeinde Selfkant wurde das Aufstellungsverfahren, allerdings dem Gebietstypen des vorhandenen umliegenden Baubestandes und dem parallel durchgeführten FNP-Änderungsverfahren Nr. N8 folgend, mit der Darstellung eines „Dorfmischgebietes“ (MD) fortgeführt.

 

Die Gemeinde Selfkant fasste nach Durchführung des Aufstellungsverfahrens am 28. Mai 2013 den Satzungsbeschluss gemäß § 10 des Baugesetzbuches (BauGB).

Dieser Beschluss wurde in Erwartung der Genehmigung der FNP-Änderung Nr. N8 nicht bekannt gemacht und somit erlangte der in Rede stehende Bebauungsplan bisher keine Rechtskraft.

 

Im Nachgang wurde festgestellt, dass die nach dem Prüfverfahren verifizierte Darstellung als „Dorfmischgebiet“ nicht in den Satzungsbeschluss eingeflossen war.

 

Nach Rücksprache mit der Bezirksregierung Köln war es aus Gründen der Rechtssicherheit im Verfahren daher angezeigt, den Satzungsbeschluss aufzuheben und das Aufstellungsverfahren nach einem geänderten Beschluss fortzuführen.

 

Aus diesem Grunde beschloss die Gemeindevertretung der Gemeinde Selfkant am 15. Oktober 2013

 

1.         Der Satzungsbeschluss gemäß § 10 BauBG zum Bebauungsplan Selfkant Nr. 37 – Wehr, Engelenweg – wird aufgehoben.

 

2.         Für Teilbereiche der Grundstücke Gemarkung Wehr, Flur 1, Nr. 225 und Flur 2, Nr. 224 soll das Aufstellungsverfahren zum Bebauungsplan Selfkant Nr. 37 – Wehr, West – fortgeführt werden. Das Plangebiet soll als „Dorfmischgebiet“ (MD) dargestellt werden.

 

3.         Zur Fortführung des Aufstellungsverfahren noch einmal

                                   -           die Beteiligung der Behörden gemäß § 4 des BauGB

                                   sowie

-           die erneute Offenlage des Planentwurfes und seiner Anlagen nach § 3 Abs. 2 BauGB

durchzuführen.

 

Mit Schreiben vom 16. Oktober 2013 wurden die Träger öffentlicher Belange ebenfalls über die 2. Offenlage des geänderten Planentwurfes informiert und es wurde unter Beifügung der geänderten Planungsunterlagen  Gelegenheit zur Stellungnahme bis zum 6. Dezember 2013 gegeben.

 

Gleichzeitig wurden die Träger öffentlicher Belange darauf hingewiesen, dass der Entwurf der Planunterlagen in der Zeit vom 6. Januar  bis einschließlich 6. Februar 2014 im Rathaus in Tüddern öffentlich ausliegt. Ort und Dauer der Auslegung wurden gemäß § 3 Abs. 2 BauGB im Amtsblatt der Gemeinde Selfkant Nr. 43 – 46/2013 vom 17. November 2013 öffentlich bekannt gemacht.

 

 

B.        Vorgebrachte Bedenken und Anregungen

 

Während der erneuten Beteiligung der Behörden und der 2. Offenlage wurden weder Bedenken noch Anregungen vorgebracht.

 

 

            C.        Satzungsbeschluss


Beschlussvorschlag:

 

Nach Durchführung der Beteiligung der Behörden sowie der 2. Offenlage beschließt die Gemeindevertretung den Bebauungsplan Selfkant Nr. 37 – Wehr, Engelenweg – gemäß § 10 des Baugesetzbuches (BauGB) als Satzung.

 

Mit dem Bebauungsplan werden die planerischen Voraussetzungen zur Schaffung eines Dorfmischgebietes (MD) auf Teilflächen der Grundstücke Gemarkung Wehr, Flur 1, Nr. 225 und Flur 2, Nr. 224, realisiert.