Betreff
Verlängerung der Abgrabung gemäß § 3 Abgrabungsgesetz auf den Flurstücken Gemarkung Havert, Flur 10, Nr. 70 bis 75
Vorlage
478/2018
Art
Sitzungsvorlage

Sachverhalt:

 

Dem Betreiber der Abgrabung wurde durch den Kreis Heinsberg zuletzt mit Änderungsbescheid vom 5. Februar 2018 die Verlängerung der Abgrabung erteilt. Aufgrund der Nebenbestimmungen der Genehmigung müssen der Abbau spätestens bis zum 30. September 2018 und die Rekultivierung spätestens bis zum 31. Dezember 2021 abgeschlossen sein.

 

Mit Schreiben vom 16. Juli 2018 hat der Abbaubetreiber fristgerecht vor Ablauf des Genehmigungszeitraumes beim Kreis Heinsberg beantragt, die Frist für den Abbau bis zum 31. Dezember 2031 und für die Verfüllung bis zum 31. Dezember 2035 zu verlängern.

 

Der Abbaubetreiber begründet seinen Antrag damit, dass der Materialabbau sowie die Herrichtung der Abgrabungsstelle nach den Vorgaben der bisherigen Genehmigung nur durch eine Verlängerung möglich seien.

 

Mit Verfügung vom 31. Juli 2018 beteiligte der Kreis Heinsberg die Gemeinde Selfkant am Verfahren und bittet um Erteilung des Einvernehmens gemäß § 36 BauGB.

 

Fristwahrend wurde das Einvernehmen unter Hinweis auf die Zuständigkeit der politischen Gremien und die festgelegten Sitzungstermine zunächst verweigert. Der Kreis Heinsberg wird die Gemeinde Selfkant  unter Beachtung der festgelegten Sitzungstermine erneut beteiligen.

 

 

 

 


Beschlussvorschlag:

 

Die Gemeindevertretung erteilt das Einvernehmen gemäß § 36 BauGB und stimmt einer Verlängerung der Abbaufrist bis zum 31. Dezember 2031 und der Rekultivierung bis zum 31. Dezember 2035 für die Abgrabung auf den Grundstücken Gemarkung Havert, Flur 10, Nr. 70 - 75 zu.