Sachverhalt:
Um sich die Option einer späteren Erweiterung des Baugebietes in Richtung Westen offen zu halten, wurde das Straßengrundstück etwas anders als ursprünglich im Bebauungsplan vorgesehen, parzelliert. Bedingt durch diese Änderung ist es notwendig, das Baufenster für das Grundstück Gemarkung Saeffelen, Flur 8, Flurstück 220 zu verkleinern, da dieses nunmehr in den Straßenkörper hineinragt.
Daraufhin
hat die Gemeindevertretung der Gemeinde Selfkant in ihrer Sitzung am 16. Mai
2018 gemäß § 2 Baugesetzbuch (BauGB) die Einleitung des Verfahrens zur 1.
Änderung des Bebauungsplanes Selfkant Nr. 45 – Saeffelen, Hundsrath – im
vereinfachten Verfahren gemäß § 13 BauGB beschlossen.
Der Aufstellungsbeschluss
wurde gemäß § 2 Abs. 1 Satz 2 BauGB im
Amtsblatt der Gemeinde Selfkant Nr. 24-26/2018 vom 01. Juli 2018
öffentlich bekannt gemacht.
Durch Bekanntmachung im
selben Amtsblatt der Gemeinde Selfkant Nr. 24-26/2018 vom 01. Juli 2018 wurde
der Öffentlichkeit die Gelegenheit gegeben, gemäß § 3 Abs. 2 BauGB, die 1.
Änderung des Bebauungsplanes Selfkant Nr. 45 – Saeffelen, Hundsrath – mit
Begründung in der Zeit vom 09. Juli 2018 bis einschließlich 10. August 2018 im
Rathaus in Selfkant-Tüddern oder über das Internetportal „Tetraeder“ einzusehen
und Stellungnahmen während der Auslegungsfrist abzugeben. Anregungen oder
Bedenken wurden nicht vorgebracht.
Am 02. Juli 2018 wurden,
unter Fristsetzung bis zum 10. August 2018, von den Behörden und sonstigen
Trägern öffentlicher Belange zur 1. Änderung des Bebauungsplanes Selfkant Nr.
45 – Saeffelen, Hundsrath – nebst Begründung Stellungnahmen gemäß § 4 Abs. 2
BauGB eingeholt. Mit gleichem Schreiben wurden die Behörden und sonstigen
Träger öffentlicher Belange darauf hingewiesen, dass die 1. Änderung des
Bebauungsplanes Selfkant Nr. 45 – Saeffelen, Hundsrath – nebst Begründung in
der Zeit vom 09. Juli 2018 bis einschließlich 10. August 2018 im Rathaus in
Tüddern öffentlich ausliegen und über das Internetportal „Tetraeder“ öffentlich
zur Einsichtnahme bereit gestellt werden. Ort und Dauer der Auslegung wurden
gemäß § 3 Abs. 2 BauGB im Amtsblatt
der Gemeinde Nr. 24-26/2018 vom 01. Juli 2018 öffentlich bekannt
gemacht.
Die entsprechenden Planunterlagen sind unter https://www.o-sp.de/selfkant/plan?35915 abrufbar.
B. Beratung,
Abwägung und Beschlussfassung über während der Beteiligung der Öffentlichkeit
(B.1) und der Behörden (B.2) vorgebrachten Anregungen und Bedenken
Gemäß § 1 Abs. 7 BauGB sind die öffentlichen und
privaten Belange bei der Aufstellung der Bauleitpläne gegeneinander und
untereinander gerecht abzuwägen. Die Abwägung als Vorgang setzt insbesondere
voraus, dass das Anregungsverfahren nach § 3 Abs. 2 BauGB abgeschlossen ist.
Dieses Anregungsverfahren und der sonstige Ertrag, der nach § 4 bzw. § 4 a
BauGB gebotenen Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher
Belange ergeben den Boden, auf dem der abschließende Vorgang des Abwägens
stattzufinden hat.
B.1 Anlässlich der öffentlichen Auslegung zur 1. Änderung
des Bebauungsplanes Selfkant Nr. 45 - Saeffelen, Hundsrath - wurden weder
Anregungen noch Bedenken vorgebracht.
B.2 Es wird festgestellt,
dass außer denen in der Abwägungstabelle (Anlage) zur 1. Änderung des Bebauungsplanes Selfkant Nr.
45 – Saeffelen, Hundsrath –aufgeführten Stellungnahmen der Behörden und
sonstigen Träger öffentlicher Belange während der Planauslegung bzw. im
Verfahren nach § 4 bzw. § 4 a BauGB keine weiteren Stellungnahmen oder Bedenken
vorgetragen wurden bzw. während des Verfahrens ausgeräumt werden konnten.
Beschlussvorschlag:
C.1 Beschlussfassung
über die vorgebrachten Bedenken und Anregungen
Die
während der öffentlichen Auslegung des Entwurfs zur 1. Änderung des
Bebauungsplanes Selfkant Nr. 45 – Saeffelen, Hundsrath – mit Begründung sowie der in den
Beteiligungsverfahren gemäß § 4 Abs. 2 BauGB vorgebrachten Stellungnahmen der
Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange hat die Gemeindevertretung
mit folgendem Ergebnis geprüft:
Die
als Anlage beigefügte Stellungnahme der Verwaltung (Abwägungstabelle) zu den
vorgebrachten Anregungen bzw. Stellungnahmen wird übernommen und die
Stellungnahmen werden zur Kenntnis genommen.
C.2 Satzungsbeschluss
Aufgrund des § 10 des Baugesetzbuches in der
Fassung vom 23.09.2004 (BGBI. I. S. 2414) beschließt die Gemeindevertretung die 1. Änderung des
Bebauungsplanes Selfkant Nr. 45 –
Saeffelen, Hundsrath – im vereinfachten Verfahren als Satzung. Die textlichen Festsetzungen
zum Bebauungsplan bleiben unverändert. Der Bürgermeister wird beauftragt, den
Satzungsbeschluss gemäß § 10 Abs. 3 BauGB ortsüblich bekannt zu machen.