Sachverhalt:
A Verfahrensstand
Nachdem der
Eigentümer eines in der „privaten Grünfläche“ des Bebauungsplanes Selfkant Nr.
27 „Alte Bahn“ gelegenen Grundstückes Klage gegen die Nichterteilung eines
Bauvorbescheides (Errichtung eines Einfamilienhauses) durch das Bauordnungsamt
des Kreises Heinsberg beim Verwaltungsgericht Aachen Klage eingelegt hat, fand
am 30. Oktober 2014 ein Termin zur mündlichen Verhandlung statt.
Im Ergebnis regte das Verwaltungsgericht an, vor dem Hintergrund einer (möglichen) Unwirksamkeit des Bebauungsplanes Nr. 27 wegen des sogenannten Etikettenschwindels und fehlender Begründung zur Ausweisung der privaten Grünfläche, sowohl die Frage der Bebauung des klägerischen Grundstückes bzw. der benachbarten Grundstücke als auch den Umstand des sogenannten Etikettenschwindels in der Gemeindevertretung zu erörtern und die mündliche Verhandlung bis dahin zu vertagen.
Nach Rücksprache mit dem Kreis Heinsberg schlug die Verwaltung daher vor, den Bebauungsplan Selfkant Nr. 27 „Alte Bahn“ in Süsterseel aufzuheben.
Die Gemeindevertretung der Gemeinde Selfkant hat in ihrer Sitzung am 10.12.2014 gemäß § 2 des Baugesetzbuches (BauGB) die Einleitung des Verfahrens zur Aufhebung des Bebauungsplanes Selfkant Nr. 27 – Süsterseel, Alte Bahn – beschlossen.
Der Beschluss über die
Aufhebung des Bebauungsplanes wurde gemäß § 2 Abs. 1, Satz 2 des
Baugesetzbuches (BauGB) im Amtsblatt
der Gemeinde Selfkant Nr. 49 -51/2014 vom 21. Dezember 2014 öffentlich
bekannt gemacht.
Durch Bekanntmachung im
Amtsblatt der Gemeinde Selfkant Nr. 24-26/2018 vom 1. Juli 2018 wurde die
Öffentlichkeit gemäß § 3 Abs. 1 BauGB über das Aufhebungsverfahren unterrichtet
und ihr Gelegenheit zur Äußerung und Erörterung gegeben.
Die Behörden und sonstigen
Träger öffentlicher Belange wurden mit Schreiben vom 2. Juli 2018 gemäß § 4
Abs. 1 BauGB ebenfalls über das Aufhebungsverfahren zum Bebauungsplan Selfkant
Nr. 27 – Süsterseel, Alte Bahn - unterrichtet und zur diesbezüglichen Äußerung
aufgefordert.
Die Anlagen zu diesem
Verfahren sind unter https://www.o-sp.de/selfkant/plan?pid=36273
abrufbar.
B Beratung
und Abwägung über während der Beteiligung der Öffentlichkeit (B.1) und der
Behörden (B.2) vorgebrachten Anregungen und Bedenken
Gemäß § 1 Abs. 7 BauGB sind die öffentlichen
und privaten Belange bei der Aufstellung sowie bei der Aufhebung der
Bauleitpläne gegeneinander und untereinander gerecht abzuwägen.
B.1 Anlässlich der Beteiligung der
Öffentlichkeit gemäß § 3 Abs. 1 BauGB zur Aufhebung des Bebauungsplanes
Selfkant Nr. 27 – Süsterseel, Alte Bahn – wurden weder Anregungen noch Bedenken
vorgebracht.
B.2 Es wird festgestellt, dass außer
denen in der Abwägungstabelle (Anlage) zur Aufhebung des Bebauungsplanes
Selfkant Nr. 27 – Süsterseel, Alte Bahn – aufgeführten Stellungnahmen der
Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange während der frühzeitigen Beteiligung
gemäß § 4 Abs. 1 BauGB keine weiteren Stellungnahmen oder Bedenken vorgetragen
wurden.
Beschlussvorschlag:
C.1 Beschlussfassung
über die vorgebrachten Bedenken und Anregungen
Die
während der frühzeitigen Beteiligung gemäß § 4 Abs. 1 des Entwurfs zur
Aufhebung des Bebauungsplanes Selfkant Nr. 27 – Süsterseel, Alte Bahn –
vorgebrachten Stellungnahmen der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher
Belange hat die Gemeindevertretung mit folgendem Ergebnis geprüft:
Die
als Anlage beigefügte Stellungnahme der Verwaltung (Abwägungstabelle) zu den
vorgebrachten Anregungen bzw. Stellungnahmen wird übernommen und die
Beschlussfassung erfolgt gemäß den Beschlussvorschlägen aus der
Abwägungstabelle.
C.2 Beschlussfassung
zum weiteren Verfahren
Die Gemeindevertretung beschließt, zur Aufhebung des Bebauungsplanes Selfkant Nr. 27 – Süsterseel, Alte Bahn -
1. die Offenlage der Planentwürfe
nach § 3 Abs. 2 Baugesetzbuch (BauGB)
sowie
2. die
Beteiligung der Träger öffentlicher Belange gemäß § 4 Absatz 2 Baugesetzbuch
(BauGB)
durchzuführen.