Sachverhalt:
Im Rahmen des Sonderfonds werden gemäß den Richtlinien der Gemeinde
Selfkant über die Gewährung von Beihilfen an Vereine und Jugendgruppen
Anschaffungen und andere Maßnahmen der Vereine mit jeweils 20 % bis zu einer
Höchstgrenze von 500 € bezuschusst. Die Bezuschussung erfolgt im Rahmen der
bereitstehenden Haushaltsmittel. Auf die Gewährung eines Zuschusses besteht
kein Rechtsanspruch. Für bereits gehandhabte Anschaffungen und begonnene
Maßnahmen kann kein Zuschuss gewährt werden.
Im Sonderfonds stehen Mittel in Höhe von 2.500 € zur Verfügung. Die
Haushaltsmittel sind auf verschiedene Produkte verteilt worden. Soweit durch
die Bezuschussung bei einem Produkt eine überplanmäßige Ausgabe erfolgen
sollte, würde diese durch entsprechende Einsparung beim anderen Produkt
ausgeglichen.
Die Antragsfrist endete am 15. Januar 2014. Die Vereine wurden im Amtsblatt
der Gemeinde Selfkant nochmals auf die Möglichkeit der Antragstellung
hingewiesen.
Folgende Vereine haben einen Antrag auf Gewährung eines Zuschusses aus
dem Sonderfonds 2014 gestellt. Die Anträge und eine Aufstellung der bisherigen
Zuschussgewährung im Rahmen des Sonderfonds sind als Anlagen beigefügt. Die
Richtlinien über die Gewährung von Beihilfen an Vereine und Jugendgruppen
liegen bereits vor.
a) Spielmannszug
1920 „Edelweiß“ Havert e.V.
Mit Schreiben vom 03.11.2013 hat der Spielmannszug 1920 „Edelweiß“ Havert
e.V. die Gewährung eines Zuschusses zur Anschaffung neuer Instrumente
beantragt. Die Gesamtkosten belaufen sich auf 5.950,00 € bzw. über 7.150,00 €.
Die letzte Bezuschussung erfolgte im Jahr 2012.
b) Trommler-,
Pfeifer- und Fanfarencorps Höngen e.V.
Das Trommler-, Pfeifer- und Fanfarencorps Höngen e.V. hat mit Schreiben vom 24.11.2013 die
Gewährung eines Zuschusses zur Anschaffung von zwei gebrauchten Kesselpauken
beantragt. Die Kosten belaufen sich auf 2.790,00 €. Die letzte Bezuschussung
erfolgte im Jahre 2009.
c) Kulturverein
Selfkant e.V.
Mit Schreiben vom 8. Dezember 2013 hat der Kulturverein Selfkant e.V. die
Gewährung eines Zuschusses zur Anschaffung von neuen Tischen für das Kulturhaus
in Höngen beantragt. Die Gesamtkosten belaufen sich auf 2.286,11 €. Eine Bezuschussung ist bisher noch nicht erfolgt.
d) SSV
Target 1980 Süsterseel e.V.
Der SSV Target 1980 Süsterseel e.V. hat mit Schreiben vom 9. Dezember
2013 die Gewährung eines Zuschusses zur Anschaffung eines Sportgerätes (Pfeil
und Bogen) für Kinder beantragt. Die Anschaffungskosten belaufen sich auf
363,00 €. Eine Bezuschussung ist bisher noch nicht erfolgt.
e) Trommler-
und Pfeiferkorps Hillensberg e.V.
Mit Schreiben vom 16. Dezember 2013 hat das Trommler- und Pfeiferkorps
Hillensberg e.V. die Gewährung eines Zuschusses zur Anschaffung neuer
Instrumente zum Gesamtpreis von 2.267,75 € beantragt. Die letzte Bezuschussung
erfolgte im Jahre 2012.
f) TC
Selfkant Westerheide e.V.
Der TC Selfkant Westerheide e.V. hat mit Schreiben vom 16. Dezember 2013
die Gewährung eines Zuschusses zur Anschaffung von Tennismehl, einen
Altsand-Schaber sowie Spielbälle zum Gesamtpreis von 3.457,25 € beantragt. Die
letzte Bezuschussung erfolgte im Jahre 2013.
g) Schützenbruderschaft
St. Sebastianus Schützenbruderschaft Saeffelen
Mit Schreiben vom 17. Dezember 2013 hat die St. Sebastianus
Schützenbruderschaft Saeffelen die Gewährung eines Zuschusses zur Anschaffung
eines elektronischen Schießstandes zum Gesamtpreis von 2.550,00 € beantragt.
Die letzte Bezuschussung erfolgte im Jahre 2012, der Zuschuss wurde jedoch
nicht ausgezahlt.
h) St.
Hubertus Schützenbruderschaft Süsterseel e.V.
Die St. Hubertus Schützenbruderschaft Süsterseel e.V. hat mit Schreiben vom 8. Januar 2014 einen Antrag auf Gewährung eines Zuschusses zur Anschaffung einer neuen Rettungstür und von Zeltgarnituren zum Gesamtpreis von 1.438,89 €. Die letzte Bezuschussung erfolgte im Jahre 2007.
Beschlussvorschlag:
Über die Gewährung von Beihilfen aus dem Sonderfonds Vereinsbeihilfen für
das Jahr 2014 ist nunmehr Ziffer 3.1 der Richtlinien der Gemeinde Selfkant über
die Gewährung von Beihilfen an Vereine und Jugendgruppen zu beraten und zu
entscheiden.
Gemäß der Richtlinie werden die Anträge auf Bezuschussung je nach Eingang
behandelt. Es besteht jedoch die Möglichkeit, die Zuschüsse unter
Berücksichtigung der in den Vorjahren bereits gewährten Beihilfen zu verteilen.
Der Ausschuss legt die Reihenfolge und Höhe der Zuschüsse fest.