Betreff
Gewährung von Zuschüssen aus dem Sonderfonds Vereinsbeihilfen für das Jahr 2014
Vorlage
908/2014
Art
Sitzungsvorlage

Sachverhalt:

Im Rahmen des Sonderfonds werden gemäß den Richtlinien der Gemeinde Selfkant über die Gewährung von Beihilfen an Vereine und Jugendgruppen Anschaffungen und andere Maßnahmen der Vereine mit jeweils 20 % bis zu einer Höchstgrenze von 500 € bezuschusst. Die Bezuschussung erfolgt im Rahmen der bereitstehenden Haushaltsmittel. Auf die Gewährung eines Zuschusses besteht kein Rechtsanspruch. Für bereits gehandhabte Anschaffungen und begonnene Maßnahmen kann kein Zuschuss gewährt werden.

 

Im Sonderfonds stehen Mittel in Höhe von 2.500 € zur Verfügung. Die Haushaltsmittel sind auf verschiedene Produkte verteilt worden. Soweit durch die Bezuschussung bei einem Produkt eine überplanmäßige Ausgabe erfolgen sollte, würde diese durch entsprechende Einsparung beim anderen Produkt ausgeglichen.

 

Die Antragsfrist endete am 15. Januar 2014. Die Vereine wurden im Amtsblatt der Gemeinde Selfkant nochmals auf die Möglichkeit der Antragstellung hingewiesen.

 

Folgende Vereine haben einen Antrag auf Gewährung eines Zuschusses aus dem Sonderfonds 2014 gestellt. Die Anträge und eine Aufstellung der bisherigen Zuschussgewährung im Rahmen des Sonderfonds sind als Anlagen beigefügt. Die Richtlinien über die Gewährung von Beihilfen an Vereine und Jugendgruppen liegen bereits vor.

 

a)    Spielmannszug 1920 „Edelweiß“ Havert e.V.

Mit Schreiben vom 03.11.2013 hat der Spielmannszug 1920 „Edelweiß“ Havert e.V. die Gewährung eines Zuschusses zur Anschaffung neuer Instrumente beantragt. Die Gesamtkosten belaufen sich auf 5.950,00 € bzw. über 7.150,00 €. Die letzte Bezuschussung erfolgte im Jahr 2012.

 

b)     Trommler-, Pfeifer- und Fanfarencorps Höngen e.V.

Das Trommler-, Pfeifer- und Fanfarencorps Höngen e.V.  hat mit Schreiben vom 24.11.2013 die Gewährung eines Zuschusses zur Anschaffung von zwei gebrauchten Kesselpauken beantragt. Die Kosten belaufen sich auf 2.790,00 €. Die letzte Bezuschussung erfolgte im Jahre 2009.

 

c)     Kulturverein Selfkant e.V.

Mit Schreiben vom 8. Dezember 2013 hat der Kulturverein Selfkant e.V. die Gewährung eines Zuschusses zur Anschaffung von neuen Tischen für das Kulturhaus in Höngen beantragt. Die Gesamtkosten belaufen sich auf 2.286,11 €. Eine   Bezuschussung ist bisher noch nicht erfolgt.

 

d)     SSV Target 1980 Süsterseel e.V.

Der SSV Target 1980 Süsterseel e.V. hat mit Schreiben vom 9. Dezember 2013 die Gewährung eines Zuschusses zur Anschaffung eines Sportgerätes (Pfeil und Bogen) für Kinder beantragt. Die Anschaffungskosten belaufen sich auf 363,00 €. Eine Bezuschussung ist bisher noch nicht erfolgt.

 

e)     Trommler- und Pfeiferkorps Hillensberg e.V.

Mit Schreiben vom 16. Dezember 2013 hat das Trommler- und Pfeiferkorps Hillensberg e.V. die Gewährung eines Zuschusses zur Anschaffung neuer Instrumente zum Gesamtpreis von 2.267,75 € beantragt. Die letzte Bezuschussung erfolgte im Jahre 2012.

 

f)      TC Selfkant Westerheide e.V.

Der TC Selfkant Westerheide e.V. hat mit Schreiben vom 16. Dezember 2013 die Gewährung eines Zuschusses zur Anschaffung von Tennismehl, einen Altsand-Schaber sowie Spielbälle zum Gesamtpreis von 3.457,25 € beantragt. Die letzte Bezuschussung erfolgte im Jahre 2013.

 

g)     Schützenbruderschaft St. Sebastianus Schützenbruderschaft Saeffelen

Mit Schreiben vom 17. Dezember 2013 hat die St. Sebastianus Schützenbruderschaft Saeffelen die Gewährung eines Zuschusses zur Anschaffung eines elektronischen Schießstandes zum Gesamtpreis von 2.550,00 € beantragt. Die letzte Bezuschussung erfolgte im Jahre 2012, der Zuschuss wurde jedoch nicht ausgezahlt.

 

h)     St. Hubertus Schützenbruderschaft Süsterseel e.V.

Die St. Hubertus Schützenbruderschaft Süsterseel e.V. hat mit Schreiben vom 8. Januar 2014 einen Antrag auf Gewährung eines Zuschusses zur Anschaffung einer neuen Rettungstür und von Zeltgarnituren zum Gesamtpreis von 1.438,89 €. Die letzte Bezuschussung erfolgte im Jahre 2007.

 


Beschlussvorschlag:

Über die Gewährung von Beihilfen aus dem Sonderfonds Vereinsbeihilfen für das Jahr 2014 ist nunmehr Ziffer 3.1 der Richtlinien der Gemeinde Selfkant über die Gewährung von Beihilfen an Vereine und Jugendgruppen zu beraten und zu entscheiden.

 

 

Gemäß der Richtlinie werden die Anträge auf Bezuschussung je nach Eingang behandelt. Es besteht jedoch die Möglichkeit, die Zuschüsse unter Berücksichtigung der in den Vorjahren bereits gewährten Beihilfen zu verteilen.

 

Der Ausschuss legt die Reihenfolge und Höhe der Zuschüsse fest.