Sachverhalt:
Gemäß § 2 Abs. 3 Kommunalwahlgesetz NRW (KWahlG) ist zur Kommunalwahl 2014 ein Wahlausschuss zu bilden. Der Wahlausschuss hat u. a. die Aufgabe, das Wahlgebiet in Wahlbezirke einzuteilen, über die Zulassung der Wahlvorschläge zu entscheiden und das Wahlergebnis festzustellen.
Der Wahlausschuss besteht aus dem Wahlleiter als Vorsitzenden (Bürgermeister oder Vertreter im Amt) und vier, sechs, acht oder zehn Beisitzern, die die Gemeindevertretung wählt. Eine Benennung weiterer Mitglieder ist nicht zulässig.
Für jeden Beisitzer des Wahlausschusses soll die Gemeindevertretung einen Stellvertreter wählen.
In der Sitzung der Gemeindevertretung am 22.03.2013 wurde der Wahlausschuss wie folgt gebildet:
|
Beisitzer |
Vertreter |
1. |
Willi Peters |
Anton Meiers |
2. |
Dr. K.-H. Kambartel |
Dr. Wilfried Boms |
3. |
Hans Schürgers |
Ernst Grein |
4. |
Josef Neiß |
Heinz Beckers |
5. |
Willi Ruers |
H.-H. Ruers |
6. |
Heinz Stassen |
Theo Borgans |
Herr Josef Neiß hat sein Mandat in der Gemeindevertretung niedergelegt. Somit endet ebenfalls seine Mitgliedschaft im Wahlausschuss.
Die Entscheidung unterliegt der Vorschrift des § 50 Abs. 3 GONW. Demnach wählt der Rat auf Vorschlag der Fraktion oder Gruppe, der das ausscheidende Mitglied bisher angehörte, einen Nachfolger. Die CDU-Frakltion schlägt als Nachfolger Herrn Heinz-Josef Dahlmanns vor.
Beschlussvorschlag:
Über den Vorschlag ist zu entscheiden.