Betreff
Repowering in der Gemeinde Selfkant
Vorlage
898/2014
Art
Sitzungsvorlage

Sachverhalt:

 

Der Rat der Gemeinde Selfkant hat mit Beschluss vom 28.05.2013, Vorlage 822/2013, eine Höhenbegrenzung in der Konzentrationszone für Windenergieanlagen (Saeffelen) auf 110 m Nabenhöhe beschlossen.

 

Vor Beteiligung der Öffentlichkeit und der Behörden (TÖB) ist ein Investor bei der Gemeindeverwaltung mit dem Begehren, in der Konzentrationszone  Selfkant, ebenso, wie in der angrenzenden Konzentrationszone der Gemeinde Waldfeucht, ein Repowering durchzuführen, vorstellig geworden.

 

Im Rahmen des Repowerings sollen die beiden Altanlage auf Selfkänter Gemeindegebiet durch zwei neue Anlagen ersetzt werden. Diese neuen Anlagen würden mit einer Nabenhöhe von 148 m (Gesamthöhe ca. 198m) erheblich über der beschlossenen, aber noch nicht rechtskräftigen Höhenbegrenzung liegen. Ein entsprechender immissionsschutzrechtlicher Antrag wurde bereits beim Kreis Heinsberg als Genehmigungsbehörde eingereicht.

 

 

Die Gemeindevertretung hat bei ihrer Sitzung 15. Oktober 2013 beschlossen,

 

1.     An der Höhenbegrenzung von 110 m in der Konzentrationszone für Windenergieanlagen in Saeffelen festzuhalten.

 

2.     Der Bürgermeister wird beauftragt, mit dem Investor Verhandlungen bezüglich der Höhenbegrenzung aufzunehmen und auf eine besondere Berücksichtigung der Belange des Ortes Saeffelen hinzuwirken.

 

 

Nachdem die Thematik zwischenzeitlich im Rahmen einer Informationsveranstaltung in Saeffelen erörtert wurde, fanden konform der Ziffer 2 des o.g. Beschlusses Verhandlungen zwischen dem Investor und der Verwaltung satt.

 

Als Ergebnis dieser Verhandlungen stellte der Investor in einer Präsentation bei der Gemeindevertretersitzung am 11.12.2013 folgenden Kompromissvorschlag vor:

 

Die WEA nahe Saeffelen mit einer Nabenhöhe von 120m und die nahe Waldfeucht mit einer Nabenhöhe von 140m zu errichten.

 

Nachdem die Angelegenheit im nichtöffentlichen Teil dieser Sitzung nochmals thematisiert wurde, gibt es in Bezug auf die weitere Vorgehensweise 2 Möglichkeiten:

 

1.     Dem Kompromissvorschlag des Investors, die WEA nahe Saeffelen mit einer Nabenhöhe von 120m und die nahe Waldfeucht mit einer Nabenhöhe von 140m zu errichten, wird zugestimmt. Der Beschluss vom 28.05.2013 wird aufgehoben.

 

2.     An der am 28.05.2013 beschlossenen Höhenbegrenzung von 110 m Nabenhöhe wird weiterhin festgehalten. Zur Durchsetzung ist ein Aufstellungsbeschluss für einen die Höhenbegrenzung festsetzenden Bebauungsplan zu fassen. 

 

 

 


Beschlussvorschlag:

 

Über den Sachverhalt ist zu beraten und zu entscheiden.