Sachverhalt:
Die Angelegenheit wurde
bereits in der letzten Sitzung des Verkehr, Bau- und Umweltausschusses
erörtert.
Ohne die jetzt vorhandene
Bodenwelle haben 78,9 % der Fahrzeuge die dort vorgeschriebene Geschwindigkeit
überschritten (beide Richtungen).
Das StVA gab daraufhin der
Gemeinde auf zu handeln. Zunächst wurde aus Kostengründen eine Bodenwelle
montiert. Andere Maßnahmen schieden aus Platzgründen aus bzw. sind deutlich
kostenaufwendiger (Straßenumbau).
Das Aufstellen einer
stationären Blitzanlage ist dem Kreis vorbehalten. Nach Auskunft des Kreises
ist dies hier nicht gegeben, so dass von einer Aufstellung einer stationären
Blitzanlage abgesehen wird.
Er schlug vor, die
Überwachung des Streckenabschnitts mittels mobiler Radarkontrolle vorzunehmen.
Allerdings kann nicht zwangsläufig davon ausgegangen werden, dass diese
Maßnahme nachhaltig wirkt.
Als weitere Alternative zur
vorhandenen, geräuschintensiven Schwelle kann eine aufgeteerte Schwelle
eingebaut werden. Dieses kostet nach einem vorliegendem Angebot 3.986,50 €, ein
zweites Angebot wurde angefragt, lag aber bei Vorlageerstellung noch nicht vor.
Beschlussvorschlag:
Über den Antrag ist zu beraten.