Sachverhalt:
Zur Erweiterung des
Nahversorgungsbereichs „In der Fummer“ werden voraussichtlich bereits Anfang
2014 vertragliche Verpflichtungen eingegangen werden müssen.
Die Haushaltssatzung für
das Jahr 2014 wird -wegen der noch nicht ganz abgeschlossenen Jahresabschlüsse
2010/2011 und 2012- voraussichtlich in den ersten drei Monaten des Jahres 2014
noch nicht beschlossen werden können.
Damit in dieser
haushaltslosen Zeit die Vorschriften des § 82 GO NRW (vorläufige
Haushaltsführung) nicht verletzt werden und die erforderlichen Beschlüsse
rechtssicher gefasst werden können, ist es erforderlich, die benötigten Mittel
durch Übertragung von Verpflichtungsermächtigungen bereitzustellen.
Im Rahmen des § 85 GO NRW
dürfen Verpflichtungen zur Leistung von Auszahlungen für Investitionen in
künftigen Jahren grundsätzlich nur eingegangen werden, wenn der Haushaltsplan
hierzu ermächtigt. Der Haushaltsplan der Gemeinde Selfkant für das
Haushaltsjahr 2013 verfügt über Verpflichtungs-ermächtigungen in Höhe von
insgesamt 3.765.000 Euro (s. Anlage).
Gem. § 13 Abs. 2 GemHVO
kann erklärt werden, dass einzelne Verpflichtungs-ermächtigungen auch für
andere Investitionsmaßnahmen in Anspruch genommen werden können. Der in der
Haushaltssatzung festgesetzte Gesamtbetrag der Verpflichtungsermächtigungen
darf nicht überschritten werden.
Das bedeutet, dass einige
Verpflichtungsermächtigungen zu Gunsten der Erweiterung des
Nahversorgungsbereiches „In der Fummer“ in Anspruch genommen bzw. reduziert
werden müssen.
Folgende
Verpflichtungsermächtigungen sollen in Anspruch genommen werden:
I-12-0016
Bau eines FW-Gerätehauses
Havert/Schalbruch
Verpflichtungsermächtigung
für 2014 (Ansatz): 100.000
Euro
davon werden nun in
Anspruch genommen: 50.000
Euro
verbleiben als
Verpflichtungsermächtigung für 2014 50.000 Euro
I-53-0070
Kanalumbau-/Kanalerweiterungskosten
Verpflichtungsermächtigung
für 2014 (Ansatz): 200.000 Euro
davon werden nun in
Anspruch genommen: 100.000 Euro
verbleiben als
Verpflichtungsermächtigung für 2014 100.000
Euro
I-53-0110
Neubau RÜB und Umbau
Pumpwerk Höngen/Heilder
Verpflichtungsermächtigung
für 2014 (Ansatz): 200.000
Euro
davon werden nun in
Anspruch genommen: 150.000 Euro
verbleiben als
Verpflichtungsermächtigung für 2014 50.000 Euro
I-53-0111
Umbau RÜB Steincleef und
Pumpwerk GS Saeffelen
Verpflichtungsermächtigung
für 2014 (Ansatz): 100.000
Euro
davon werden nun in
Anspruch genommen: 50.000
Euro
verbleiben als
Verpflichtungsermächtigung für 2014 50.000 Euro
I-54-0129
Straßenbau Nahversorgung
Verpflichtungsermächtigung
für 2014 (Ansatz): 300.000
Euro
davon werden nun in
Anspruch genommen: 300.000 Euro
verbleiben als
Verpflichtungsermächtigung für 2014 0 Euro
Somit können für die
Investitionsmaßnahme „Erweiterung Nahversorgungsbereich ²In
der Fummer²“ Verpflichtungsermächtigungen in Höhe von
insgesamt 650.000 Euro in Anspruch genommen werden.
Beschlussvorschlag:
Die Gemeindevertretung beschließt, gemäß der Aufstellung im Sachverhalt, für die Investitionsmaßnahme „Erweiterung Nahversorgungsbereich ²In der Fummer²“, Verpflichtungsermächtigungen in Höhe von insgesamt 650.000 Euro in Anspruch zu nehmen.