Betreff
Städtebauliche Entwicklungsplanung „Arrondierung Tüddern“
Vorlage
871/2013
Art
Sitzungsvorlage

Sachverhalt:

 

In der letzten Sitzung der Gemeindevertretung am 15. Oktober 2013, hat diese den Entwurf der Entwicklungsplanung „Arrondierung Tüddern“ zustimmend zur Kenntnis genommen und den Bürgermeister beauftragt, diesen Entwurf nunmehr mit den zu beteiligenden Behörden abzustimmen und anschließend einen Monat öffentlich auszulegen.

 

Mit Schreiben vom 16. Oktober 2013 wurden insgesamt 27 Behörden über den Beschluss informiert und unter Beifügung eines Exemplars des Entwurfs um eine eventuelle Stellungnahme bis zum 29. November  2013 gebeten. Gleichzeitig wurden diese Behörden darüber in Kenntnis gesetzt, dass der Entwurf dieser Planung in der Zeit vom 10. Dezember 2013 bis einschließlich 10. Januar 2014 öffentlich im Rathaus der Gemeinde Selfkant ausliegen wird.

 

Über gegebenenfalls von den beteiligten Behörden bzw. während der öffentlichen Auslegung vorgebrachte Bedenken und Anregungen entscheidet dann die Gemeindevertretung in einer weiteren Sitzung.

 

Dies alles ist erforderlich, für die Erteilung des Testates durch die Bezirksregierung Köln hinsichtlich der Konformität mit der Landesplanung.

 

Das Testat wiederum ist die Voraussetzung dafür, dass ebenfalls durch die Bezirksregierung Köln die Übereinstimmung der weiteren konkreten Bauleitplanung (auf der Ebene des Flächennutzungsplanes mit entsprechend abgeleiteten Bebauungsplänen), mit der Regionalplanung bestätigt werden kann.

 

Vor diesem verfahrenstechnischem Hintergrund können nunmehr die Grundzüge für diese vorstehend angesprochene konkrete Bauleitplanung entwickelt werden.

 

Als Anlage ist eine Skizze beigefügt, aus der die flächennutzungsplanmäßige Umsetzung der auf Basis der  Entwicklungsplanung „Arrondierung Tüddern“ angestrebten Maßnahmen, ersichtlich wird.

 

Bevor in einer weiteren Sitzung der Gemeindevertretung über die konkreten Änderungen des Flächennutzungsplanes und die Aufstellung eines oder mehrerer Bebauungsplanes/-pläne entschieden wird, sollte die Gemeindevertretung eine grundsätzliche Aussage darüber treffen, ob sie einer Änderung des Flächennutzungsplanes entsprechend den Visionen der Entwicklungsplanung „Arrondierung Tüddern“ zustimmen kann. Wichtig in diesem Zusammenhang erscheint der Hinweis, dass durch die Änderung des Flächennutzungsplanes zwar das bauleitplanerische Fundament zur Verwirklichung der vorgesehenen Maßnahmen,  jedoch ein Baurecht jedoch erst durch einen rechtsgültigen Bebauungsplan geschaffen wird.

 


Beschlussvorschlag:

 

Die Gemeindevertretung spricht sich grundsätzlich dafür aus, nunmehr auf der Grundlage der Entwicklungsplanung „Arrondierung Tüddern“, Entwürfe für das konkrete Bauleitplanungsverfahren (Änderung des Flächennutzungsplanes sowie Aufstellung eines oder mehrerer Bebauungsplanes/-pläne) durch den Bürgermeister vorbereiten zu lassen. Diese sollen dann der Gemeindevertretung kurzfristig  zur Beratung und Entscheidung vorgelegt werden.