Betreff
Antrag des CDU-Ortsverbandes Hillensberg auf Gewährung eines Zuschusses aus dem Baufonds für den Kirchenzuweg zur Kirche St. Michael Hillensberg
Vorlage
841/2013
Art
Sitzungsvorlage

Sachverhalt:

Mit Schreiben vom 29.07.2013 beantragt der CDU-Ortsverband Hillensberg die Gewährung eines Zuschusses zur Wiederherrichtung des Kirchenzuweges zur Kirche St. Michael. Der Antrag ist als Anlage beigefügt. Der Friedhofsweg (Weg zur Kirche über den Friedhof bis zur Kirche, links an der Kirche vorbei bis zur Sakristei) wurde vor mehreren Jahren mit altem Natursteinpflaster neu hergerichtet. Dieser Weg befindet sich heute in einem sehr bedenklichen Zustand.

 

Leider wurde es damals versäumt, diesen Weg ordentlich mit Pflastermörtel zu verfugen. Folge: Der Weg ist stark moosbewachsen, die Fugen sind nicht mehr in Ordnung, sie sind zum Teil ausgespült, der Weg droht zur Seite hin wegzubrechen. Wasser und der strenge Frost haben ebenfalls Spuren hinterlassen. Der Weg sollte ordentlich behandelt werden, d.h. die Fugen müssten neu ausgekratzt werden und mit speziellem Pflasterfugmörtel neu verfugt werden. Die Arbeiten müssen von einer Fachfirma vorgenommen werden. Die Kosten dieser Instandsetzung betragen einschließlich Material und Arbeitsaufwand ca. 2.500 €.

 

Bereits mit Schreiben vom 12.06.2013 hat sich die Kath. Kirchengemeinde St. Michael Hillensberg an die Gemeinde Selfkant mit dem gleichen Anliegen gewandt und auf das Sicherheitsrisiko hingewiesen. Daraufhin hat der Bauhof der Gemeinde Selfkant zunächst die angesprochene Unfallgefahr beseitigt.

 

Nach den Richtlinien der Gemeinde Selfkant über die Gewährung von Beihilfen an Vereine und Jugendgruppen – Ziffer 4.3 – stellt die Gemeinde Selfkant für Baumaßnahmen der Vereine in jedem Haushaltsjahr einen Betrag von 10.000 € zur Verfügung. Zuschussfähig sind Baumaßnahmen ab einem Materialkostenvolumen von 10.000 €.

 

Für den Baufonds liegt bereits ein Antrag von „Ues Tüddere“ vor, der mit einem Beschlussvorschlag für eine Maximalförderung in Höhe von 10.000 € endet. Bei konkludenter Anwendung der Richtlinien kann davon ausgegangen werden, dass Ausschuss und Rat diesem Beschlussvorschlag folgen werden. Damit wären die bereitstehenden Haushaltsmittel für dieses Jahr  bereits erschöpft.

 


Beschlussvorschlag:

 

Da der vorliegende Antrag eine Eingruppierung in die Förderrichtlinien der Gemeinde Selfkant nicht zulässt, die verkehrssichere Zuwegung zur Kirche in Hillensberg aber auch im Allgemeininteresse steht, schlägt die Verwaltung hierzu eine Einzelfallregelung in Anlehnung an die Richtlinien vor.