Sachverhalt:
Mit Schreiben vom 29.07.2013 beantragt der CDU-Ortsverband Hillensberg
die Gewährung eines Zuschusses zur Wiederherrichtung des Kirchenzuweges zur
Kirche St. Michael. Der Antrag ist als Anlage beigefügt. Der Friedhofsweg (Weg
zur Kirche über den Friedhof bis zur Kirche, links an der Kirche vorbei bis zur
Sakristei) wurde vor mehreren Jahren mit altem Natursteinpflaster neu
hergerichtet. Dieser Weg befindet sich heute in einem sehr bedenklichen
Zustand.
Leider wurde es damals versäumt, diesen Weg ordentlich mit Pflastermörtel
zu verfugen. Folge: Der Weg ist stark moosbewachsen, die Fugen sind nicht mehr
in Ordnung, sie sind zum Teil ausgespült, der Weg droht zur Seite hin
wegzubrechen. Wasser und der strenge Frost haben ebenfalls Spuren hinterlassen.
Der Weg sollte ordentlich behandelt werden, d.h. die Fugen müssten neu
ausgekratzt werden und mit speziellem Pflasterfugmörtel neu verfugt werden. Die
Arbeiten müssen von einer Fachfirma vorgenommen werden. Die Kosten dieser
Instandsetzung betragen einschließlich Material und Arbeitsaufwand ca. 2.500 €.
Bereits mit Schreiben vom 12.06.2013 hat sich die Kath. Kirchengemeinde
St. Michael Hillensberg an die Gemeinde Selfkant mit dem gleichen Anliegen
gewandt und auf das Sicherheitsrisiko hingewiesen. Daraufhin hat der Bauhof der
Gemeinde Selfkant zunächst die angesprochene Unfallgefahr beseitigt.
Nach den Richtlinien der Gemeinde Selfkant über die Gewährung von
Beihilfen an Vereine und Jugendgruppen – Ziffer 4.3 – stellt die Gemeinde
Selfkant für Baumaßnahmen der Vereine in jedem Haushaltsjahr
einen Betrag von 10.000 € zur Verfügung. Zuschussfähig sind Baumaßnahmen
ab einem Materialkostenvolumen von 10.000 €.
Für den Baufonds liegt bereits ein Antrag von „Ues Tüddere“ vor, der mit
einem Beschlussvorschlag für eine Maximalförderung in Höhe von 10.000 € endet.
Bei konkludenter Anwendung der Richtlinien kann davon ausgegangen werden, dass
Ausschuss und Rat diesem Beschlussvorschlag folgen werden. Damit wären die
bereitstehenden Haushaltsmittel für dieses Jahr
bereits erschöpft.
Beschlussvorschlag:
Da der vorliegende Antrag eine Eingruppierung in die Förderrichtlinien
der Gemeinde Selfkant nicht zulässt, die verkehrssichere Zuwegung zur Kirche in
Hillensberg aber auch im Allgemeininteresse steht, schlägt die Verwaltung
hierzu eine Einzelfallregelung in Anlehnung an die Richtlinien vor.