Sachverhalt:
Mit Schreiben vom 19.07.2013 beantragt der Verein Ues Tüddere e.V. die
Gewährung eines Zuschusses aus dem Baufonds 2013 in Höhe von 10.000 € für das
Projekt „Westzipfelhalle“ in Tüddern. Der Antrag ist als Anlage beigefügt.
Nach den Richtlinien der Gemeinde Selfkant über die Gewährung von
Beihilfen an Vereine und Jugendgruppen – Ziffer 4.3 – stellt die Gemeinde
Selfkant für Baumaßnahmen der Vereine in jedem Haushaltsjahr einen Betrag von
10.000 € zur Verfügung. Zuschussfähig sind Baumaßnahmen ab einem Materialkostenvolumen
von 10.000 €.
Zielrichtung ist, dass sich ein objektbezogener Zusammenschluss der
Vereine besonders auszahlen sollte. Wenn Projekte von mehreren Vereinen
finanziell getragen, genutzt und unterhalten werden, können auch sinnvolle
Objekte, die der Gesamtbevölkerung zugutekommen, realisiert werden.
Die Zuschussregelung sieht wie folgt aus:
Max.
Höhe
1 Verein 15
% der Materialkosten 2.000 €
2 Vereine 20
% der Materialkosten 4.000 €
3 Vereine 30
% der Materialkosten 8.000 €
4 Vereine 40
% der Materialkosten 10.000 €
Die Bezuschussung erfolgt im Rahmen der bereitstehenden Haushaltsmittel.
Grundsätzlich gibt es keine Antragsfrist.
Anträge auf Bezuschussung, die in einem Haushaltsjahr nicht berücksichtigt werden konnten, genießen im nachfolgenden Jahr Priorität. Die Anträge auf Bezuschussung müssten vor Beginn der anstehenden Maßnahme gestellt werden. Für bereits begonnene Maßnahmen kann kein Zuschuss gewährt werden. Bei einer Bezuschussung sind der Gemeinde ausreichende Verwendungsnachweise unter Beifügung der Rechnungs- und Zahlungsbelege vorzulegen.
Beschlussvorschlag:
Da der Verein „Ues Tüddere“ ein projektbezogener Zusammenschluss fast aller Tüdderener Vereine ist und damit die Maximallinie sogar überschritten wird, empfiehlt der Ausschuss dem Gemeinderat eine Bezuschussung mit 40 % der Materialkosten = maximal 10.000,-- €.