Sachverhalt:
Der Verein „Ues Tüddere“
plant die Errichtung eines Dorfgemeinschaftshauses mit
dem Arbeitstitel
„West-Zipfelhalle“. Das Dorfgemeinschaftshaus soll zu einer
regionalen Besonderheit mit
einem eigenen grenzüberschreitenden Profil werden.
Die Alltagskultur und
Brauchtumspflege vor Ort steht neben dem
grenzüberschreitenden
kulturellen Austausch im Mittelpunkt der geplanten Nutzung.
Geplant sind daher feste
kulturelle Veranstaltungen – aber auch anlassbezogene
kulturelle Veranstaltungen.
Diese Veranstaltungen sollen von den ortsansässigen
Vereinen initiiert werden.
So sind regelmäßige Proben und Übungen der Vereine
sowie deren Zusammenkünfte
vorgesehen. Bestehende regionale, nationale und
internationale
Kooperationen wie EUROMOSA oder der Zipfelbund (Westerland,
Görlitz, Oberstdorf) können
dadurch einen wesentlichen –bisher nie dagewesenen-
Zusatznutzen ziehen. Dies
trifft insbesondere auch für das Regionsbündnis „DER
SELFKANT“ zu. Konzerte,
regionale Feierlichkeiten, Vorlesungen, Ausstellungen,
Präsentationen sind für
diese Institutionen künftig erstmalig damit direkt am
Verwaltungssitz der
politisch westlichsten Gemeinde der Bundesrepublik
Deutschland -mangels
derzeit nicht vorhandener Räumlichkeiten- darstellbar.
Dadurch können regionale
und überregionale Synergieeffekte optimal verknüpft
werden.
Der Projektgedanke lässt
sich insbesondere aus dem LEADER Handlungsfeld
„Kunst, Kultur, Natur“
ableiten. Daneben wurden Themen aus den Handlungsfeldern
„Tourismus und
Naherholung“, „Demographischer Wandel, sorglos leben“ und
„Nahversorgung, Mobilität,
bürgerschaftliches Engagement“ aufgegriffen. In einem
ersten Schritt sollen die
Vereinsmitglieder in der Rechtsform der eingetragenen
Vereine bzw.
nichteingetragenen Vereine die Grundlage für die Nutzung schaffen. Im
Besonderen sind
hervorzuheben die Institutionen, die sich seit Jahren für
bürgerschaftliches
Engagement einsetzen, wie z.B. Schützenbruderschaft und
Karnevalsverein. Des
Weiteren sind die Institutionen zu nennen, die die
Themenbereiche Kunst und
Kultur aufgreifen, wie z.B. Theaterverein und
Instrumentalverein und die
Institutionen zu nennen, die für Naherholung Garant
stehen, wie z.B. die
Sportvereine. Alleine von den dargestellten Aktivitäten steht die
grundsätzliche Ausrichtung
der Handlungsfelder im Einklang mit den individuellen
satzungsgemäßen Aufgaben
der jeweiligen Institutionen – und dies nicht nur für die
ansässigen Institutionen.
Eine starke Grundauslastung der „West-Zipfel Halle“ ist
damit alleine schon
gegeben. Aufgrund der engen gut funktionierenden
Gemeinschaft und der
offenen Rechtsform ist damit zudem die Zugänglichkeit für alle
Bürgerinnen und Bürger der
Region gewährleistet.
Somit sind auch die
Mehrdimensionalität und die Regionalität in Bezug auf die
Handlungsfelder
festzustellen und gleichzeitig stellt dies eine für die regionale
Bevölkerung
identitätsstiftende Maßnahme dar. Die „West-Zipfel Halle“ kann als
Vermarktungshalle für die
Region „DER SELFKANT“ genutzt werden.
Die gesamte Maßnahme dient
der Region, denn die in den letzten Jahren positive
Entwicklung unserer Region
„DER SELFKANT“ kann noch deutlicher dadurch
erfolgen. Am stärksten
strahlt dies in das Privatleben aus. Als Bewohner der Region
erlebt man tagtäglich die
hohe Lebensqualität vor Ort. Durch die Stärkung der
regionalen Handlungskompetenzen
werden aus unserem Projekt für die Zukunft
regelrechte Selbstläufer,
die auch über die LEADER Phase hinaus Früchte für die
Region
tragen werden. Somit ist das Thema „Nachhaltigkeit“ fester Bestandteil der
Agenda.
Die Gesamtausgaben des Projekts belaufen sich laut Kostenschätzung auf insgesamt 712.649,02 Euro.
Davon sind 113.784,30 Euro Mehrwertsteuer nicht zuwendungsfähig. Dieser Betrag setzt sich zusammen aus der Mehrwertsteuer auf die Investitionskosten sowie die Mehrwertsteuer auf die Eigenleistung.
Durch die Optierung erhält die Gemeinde Selfkant die Mehrwertsteuer auf die Investitionskosten i. H. v. 90.929,58 Euro zurück. Die verbleibenden nicht förderfähigen Mehrwertsteueranteile i. H. v. 22.854,72 Euro sind nicht kostenrelevant sondern finden ihren Niederschlag nur im Förderantrag als nicht zuwendungsfähige Posten.
Die somit verbleibenden gesamtzuwendungsfähigen Ausgaben i. H. v. 598.864,72 Euro werden über LEADER zu 55 % bezuschusst. Für die restlichen 45 % werden
1.) 120.288,-- € aus dem Eigenleistungspotential gedeckt, stehen
2.) als Kofinanzierungsmittel insgesamt 65.126,97 € noch nicht verbrauchte Mittel aus den Infrastrukturabgaben (EGS-Tüddern) von der Gemeinde Selfkant zur Verfügung und sollen
3.) vom Zweckverband „Der Selfkant“ 84.074,15 Euro finanziert werden.
Somit entstehen für die Gemeinde Selfkant keine weiteren Kosten.
Beschlussvorschlag:
Der Rat der Gemeinde Selfkant erklärt die Ko-Finanzierung unter den vorgegebenen Voraussetzungen.