Betreff
Änderung des Bebauungsplanes Selfkant Nr. 32 - Tüddern, In der Raute,
hier: Antrag eines Grundstückeigentümers auf Änderung der Darstellung von "privater Grünfläche" in "WA-Fläche" bzw. "Verkehrsfläche"
Vorlage
826/2013
Art
Sitzungsvorlage

Sachverhalt:

Ein Grundstückseigentümer beantragt die Änderung des Bebauungsplanes Selfkant Nr. 32 – „Tüddern, In der Raute“.

Umfang der Änderung ist die veränderte Darstellung von „privater Grünfläche“ in „Allgemeines Wohngebiet“ (WA) bzw. „Verkehrsfläche“ auf dem Grundstück Gemarkung Tüddern, Flur 2, Nr. 337.

Der Antragsteller möchte das Grundstück bebauen. Hierzu ist es erforderlich, dass die Straße „Am Kirchenfeld“ auf der gesamten Frontlänge des in Rede stehenden Grundstückes entsprechend ausgebaut wird. Der Antragsteller ist bereit, die hierdurch entstehenden Kosten sowie die Kosten für das Bebauungsplanänderungs-verfahren zu übernehmen. Er ist weiterhin bereit,  hierzu mit der Gemeinde Selfkant einen „Städtebaulichen Vertrag“ mit entsprechendem „Erschließungsvertrag“ abzuschließen. Auf die beiliegende Skizze wird verwiesen.

 

Zur Erläuterung der Vorgaben des aktuellen Bebauungsplanes sind die textlichen Festsetzungen beigefügt.

 


Eine Beschlussempfehlung wird nicht ausgesprochen.

 

Für den Fall, dass die Gemeindevertretung dem Antrag stattgibt, sind folgende Beschlüsse erforderlich:

 

1.         Die Gemeindevertretung beschließt, den Bebauungsplan Selfkant Nr. 32 – Tüddern, In der Raute“ zu ändern und im Rahmen der 2. Änderung auf dem Grundstück Gemarkung Tüddern, Flur 2, Nr. 337 die Darstellung von „Privatgrünfläche“ in teilweise „Allgemeines Wohngebiet“ bzw. „Verkehrsfläche“ zu ändern.

 

2.         Zum Verfahren der 2. Änderung des Bebauungsplanes Selfkant Nr. 32 – Tüddern, In der Raute -

 

-           die Beteiligung der Öffentlichkeit gemäß § 3 Abs. 1 des Baugesetzbuches (BauGB)

-           die Beteiligung der Behörden gemäß § 4 Baugesetzbuch (BauGB)

 

sowie

 

-             die Offenlage der Planentwürfe nach § 3 Abs. 2 Baugesetzbuch

 

durchzuführen.

 

3.         Den Bürgermeister zu ermächtigen, mit dem Antragsteller einen notariell beurkundeten „Städtebaulichen Vertrag“ gemäß 11 des Baugesetzbuches

            (BauGB) nebst zugehörigem Erschließungsvertrag zwecks Durchführung der 2. Änderung des Bauungsplanes Selfkant Nr. 32 – Tüddern, in der Raute – und der ergänzenden Erschließung der Straße „Am Kirchenfeld“ in Tüddern, entlang des Grundstückes Gemarkung Tüddern,  Flur 2, Nr. 337, zum Abschluss vorzubereiten.