Betreff
Antrag der Fraktion PRO Selfkant auf Änderung des für die Berechnung von Kanalanschlussbeiträgen maßgeblichen Verteilungsmaßstabes
Vorlage
082/2006
Art
Sitzungsvorlage

Sachverhalt:

 

Die Fraktion Pro Selfkant stellt mit dem als Anlage beigefügten Schreiben vom 07. Oktober 2006 den Antrag auf Änderung des für die Berechnung von Kanalanschlussbeiträgen maßgeblichen Verteilungsmaßstabes.

 

 

Zum bisherigen Verteilungsmaßstab:

 

Nach der Legaldefinition des § 8 Absatz 2 Sätze 2 und 3 KAG NRW sind Beiträge Geldleistungen, die dem Ersatz des Aufwandes für die Herstellung, Anschaffung und Erweiterung öffentlicher Einrichtungen und Anlagen, jedoch ohne die laufende Unterhaltung und Instandsetzung, dienen. Sie werden von den Grundstückseigentümern als Gegenleistung dafür erhoben, dass ihnen die Möglichkeit der Inanspruchnahme der Einrichtung und Anlage wirtschaftliche Vorteile geboten werden.

Konkret bedeutet dies, dass sich mit der Entrichtung des Kanalanschlussbeitrages jeder Anschlussnehmer nachträglich an den Herstellungs- und Erweiterungskosten der öffentlichen Abwasseranlage beteiligt.

 

Als Verteilungsmaßstab definiert der § 13 der gemeindlichen Entwässerungssatzung die Veranlagungsfläche als Kombination aus Grundstücksfläche und deren Ausnutzbarkeit.

 

Als Grundstücksfläche gemäß § 13 Absatz 2 gilt:

·        bei Grundstücken im Bereich eines Bebauungsplanes die tatsächliche Grundstücksfläche,

·        wenn ein Bebauungsplan nicht besteht oder die erforderlichen Festsetzungen nicht enthält: die tatsächliche Grundstücksfläche bis zu einer Tiefe von 40 m ...

 

Die Ausnutzbarkeit der Grundstücksfläche gemäß § 13 Absätze 3 bis 7 stellt auf die Art und das Maß der baulichen oder sonstigen Nutzung ab.  In dem Zusammenhang sind zu nennen:

·        Anzahl der Vollgeschosse

·        Grundflächen- und Baumasszahl

·        untergeordnete Nutzungen wie Garagen oder Stellplätze

·        Nutzungen in Kern-, Gewerbe- und Industriegebieten

 

 

Der satzungsmäßig festgelegte Verteilungsmaßstab wird vom Städte- und Gemeindebund NRW als höchstrichterlich anerkannt empfohlen.

Im Übrigen findet dieser Verteilungsmaßstab auch bei unseren benachbarten Kommunen Anwendung.


Beschlussvorschlag:

 

Der Antrag der Fraktion Pro Selfkant auf Änderung des für die Berechnung von Kanalanschlussbeiträgen maßgeblichen Verteilungsmaßstabes wird abgelehnt.