Betreff
Vorsteuerabzug der Gemeinde
Vorlage
813/2013
Art
Sitzungsvorlage

Sachverhalt:

Die jüngsten Entwicklungen und Entscheidungen des BGH eröffnen den Kommunen die Möglichkeit, steuerlich zu optieren und damit – für nicht hoheitliche Aufgaben – in den Genuss des Vorsteuerabzugs zu gelangen. Alleine in Bezug auf die Investitionen im Zusammenhang mit den anstehenden Bürgerhäusern in Schalbruch, Tüddern und Wehr brächte dies einen liquiditätsvorteil in diesem und im nächsten Jahr in Höhe von mehr als 150 T€. Auswirkungen würden sich dabei auch in Zukunft bei den erforderlichen Investitionen der gemeindlichen und von Dritten genutzten Turnhallen ergeben oder auch in Bezug auf den Mensabetrieb der Gesamtschule in Höngen relevant sein.

Nähere Einzelheiten sind dem anliegenden Vermerk, der im Vorfeld bereits den Fraktionsvorsitzenden zugesandt wurde, zu entnehmen.

 


Beschlussvorschlag:

Die Gemeinde Selfkant beschließt hinsichtlich des Vorsteuerabzugs beim zuständigen Finanzamt zu optieren.