Betreff
Überörtliche Prüfung der Gemeindeprüfungsanstalt (GPA) NRW im Jahr 2017/2018
Vorlage
441/2018
Art
Sitzungsvorlage

Sachverhalt:

Das rechtmäßige, sachgerechte und wirtschaftliche Handeln der Kommunen des Landes NRW wird gemäß § 105 der Gemeindeordnung (GO) NRW regelmäßig von der Gemeindeprüfungsanstalt Nordrhein-Westfalen (gpaNRW) überprüft.

 

Die Prüfung in der Gemeinde Selfkant hat die gpaNRW im Zeitraum von November 2017 bis Mai 2018 durchgeführt und mit Bekanntgabe des Prüfberichtes am 17.08.2018 abgeschlossen.

 

Nach § 105 Absatz 5 Satz 1 GO NRW legt der Bürgermeister den Prüfungsbericht dem Rechnungsprüfungsausschuss zur Beratung vor. Der Bericht ist als Anlage beigefügt.

 

Prüfungsschwerpunkte waren die Bereiche Finanzen, Schulen, Sport- und Spielplätze sowie Verkehrsflächen. Daraus wurden Feststellungen (positive als auch negative Ergebnisse von Analysen) und Empfehlungen (erkannte Verbesserungspotenziale) abgeleitet.

 

Beanstandungen im Sinne des § 105 Abs. 6 GO NRW, die eine Korrektur oder eine weitergehende Überprüfung oder Begründung durch die Kommune erforderlich machen, haben sich für die Gemeinde Selfkant nicht ergeben.

 

Es wurden für jedes Handlungsfeld entsprechende Kennzahlen ermittelt und analysiert. Die daraus resultierende Bewertung schlägt sich im sogenannten KIWI-Wert (Kommunalindex für Wirtschaftlichkeit) nieder.

 

 

 

 

 

KIWI-Merkmale

 

 

Ergebnis für die Gemeinde Selfkant

 

Wie die Bewertung zustande kommt, beschreibt die gpaNRW in den entsprechenden Teilberichten.

Die zuständigen Mitarbeiter der Verwaltung stehen in der Sitzung für Fragen und gewünschte weitere Erläuterungen zur Verfügung.

 

Gemäß § 105 Abs. 5 Satz 2 GO NRW hat der Rechnungsprüfungsausschuss den Prüfbericht der gpaNRW zu beraten und den Rat über den wesentlichen Inhalt des Prüfberichtes sowie über das Ergebnis der Beratung zu unterrichten. Aus diesem Grund erhält auch die Gemeindevertretung eine Ausfertigung des gesamten Prüfberichtes.

 


Beschlussvorschlag:

Der Prüfbericht wird zur Kenntnis genommen.