Sachverhalt:
Das rechtmäßige, sachgerechte und wirtschaftliche
Handeln der Kommunen des Landes NRW wird gemäß § 105 der Gemeindeordnung (GO)
NRW regelmäßig von der Gemeindeprüfungsanstalt Nordrhein-Westfalen (gpaNRW)
überprüft.
Die Prüfung in der Gemeinde Selfkant hat die gpaNRW im
Zeitraum von November 2017 bis Mai 2018 durchgeführt und mit Bekanntgabe des
Prüfberichtes am 17.08.2018 abgeschlossen.
Nach § 105 Absatz 5 Satz 1 GO NRW legt der
Bürgermeister den Prüfungsbericht dem Rechnungsprüfungsausschuss zur Beratung
vor. Der Bericht ist als Anlage beigefügt.
Prüfungsschwerpunkte waren die Bereiche Finanzen,
Schulen, Sport- und Spielplätze sowie Verkehrsflächen. Daraus wurden
Feststellungen (positive als auch negative Ergebnisse von Analysen) und
Empfehlungen (erkannte Verbesserungspotenziale) abgeleitet.
Beanstandungen im Sinne des § 105 Abs. 6 GO NRW, die
eine Korrektur oder eine weitergehende Überprüfung oder Begründung durch die
Kommune erforderlich machen, haben sich für die Gemeinde Selfkant nicht
ergeben.
Es wurden für jedes Handlungsfeld entsprechende
Kennzahlen ermittelt und analysiert. Die daraus resultierende Bewertung schlägt
sich im sogenannten KIWI-Wert (Kommunalindex für Wirtschaftlichkeit) nieder.
KIWI-Merkmale
Ergebnis für die Gemeinde Selfkant
Wie die Bewertung zustande kommt, beschreibt die gpaNRW in
den entsprechenden Teilberichten.
Die zuständigen Mitarbeiter der Verwaltung stehen in
der Sitzung für Fragen und gewünschte weitere Erläuterungen zur Verfügung.
Gemäß § 105 Abs. 5 Satz 2 GO NRW hat der
Rechnungsprüfungsausschuss den Prüfbericht der gpaNRW zu beraten und den Rat
über den wesentlichen Inhalt des Prüfberichtes sowie über das Ergebnis der
Beratung zu unterrichten. Aus diesem Grund erhält auch die Gemeindevertretung
eine Ausfertigung des gesamten Prüfberichtes.
Beschlussvorschlag:
Der Prüfbericht wird zur Kenntnis genommen.