Betreff
Widmung von Verkehrsflächen, hier: Am Hundsrath
Vorlage
434/2018
Art
Sitzungsvorlage

Sachverhalt:

Die Baumaßnahmen im Neubaugebiet in Saeffelen an der Friedhofstraße haben begonnen. Die im Bebauungsplan ausgewiesene Verkehrsfläche, Gem. Saeffelen,  Flur 8, Flurstücke 227, 235, 236, u. 245 (siehe Anlage 1), sind nach Fertigstellung dem öffentlichen Verkehr zu widmen.

 

Durch die Widmung wird die Eigenschaft der Straße sichergestellt und die Rechtssicherheit für den Gemeingebrauch geschaffen.

 

Entsprechend dem Straßen- und Wegegesetz des Landes Nordrhein-Westfalen (StrWG NRW) sind öffentliche Straßen durch den Straßenbaulastträger dem öffentlichen Verkehr zu widmen. Es wird vorgeschlagen, die Verkehrsfläche als Gemeindestraße auszuweisen.  

 

Der CDU Ortsverband Saeffelen beantragt für diesen Bereich die  Straßenbezeichnung „Am Hundsrath“.  

 

Die Widmung tritt mit der Verkehrsfreigabe in Kraft. Eine Information diesbezüglich erfolgt zu gegebener Zeit über das Amtsblatt.

 

 

Beschlussvorschlag:

Die Verkehrsfläche im Neubaugebiet an der Friedhofstraße in Saeffelen soll den Namen „Am Hundsrath“ tragen und wird gem. § 3 Abs. 1 Nr. 3 StrWG NRW als Gemeindestraße dem öffentlichen Verkehr gewidmet.