Betreff
Änderung des Flächennutzungsplanes der Gemeinde Selfkant N 20 - Höngen, Integrativer Sportpark -
Vorlage
433/2018
Art
Sitzungsvorlage

Sachverhalt:

 

Die Gemeindevertretung der Gemeinde Selfkant hat in ihrer Sitzung am 08. Juni 2017 beschlossen, die Mittel aus dem Sonderprogramm „Investitionspakt Soziale Integration im Quartier NRW 2017“ zur Entwicklung eines Integrativen Sportparks am „Haus der Kinder“ in Höngen zu beantragen. Der Antrag auf Gewährung einer Zuwendung für das o.g. Projekt ist am 03. Mai 2017 gestellt worden. Dieser wurde mit dem Zuwendungsbescheid Nr.: 05/57/17 vom 6. Oktober 2017 in Höhe von 3.483.738,00 € bewilligt.

 

Damit die Entwicklung des Projekts „Integrativer Sportpark“ im Ortsteil Höngen umgesetzt werden kann, ist der derzeitig gültige Flächennutzungsplan mit den vorangegangenen Änderungsverfahren anzupassen. Geplant ist die Realisierung einer neuen Sportstätte im Ortsteil Höngen auf einer ca. 4,3 ha großen Fläche.

 

Nach Rücksprache mit der Bezirksregierung Köln ist die Fläche im gemeindlichen Flächennutzungsplan nach den planungsrechtlichen Vorgaben für einen Sportpark auszuweisen und die Inanspruchnahme der Flächen ist an anderer Stelle durch sog. „Tauschflächen“ zu kompensieren.

 

Mit der neuen Ausweisung der „Fläche für Gemeinbedarf“ mit der Zweckbestimmung „Sportlichen Zwecken dienende Gebäude und Einrichtungen“ und der „Grünfläche“ mit der Zweckbestimmung „Sportplatz“ wird es der Gemeinde ermöglicht, das geplante Sportstättenkonzept umzusetzen.

 

Als Ausgleich für die Inanspruchnahme der Teilflächen mit der Darstellung „Flächen für die Landwirtschaft“ soll eine derzeit als „Wohnbaufläche“ dargestellte Fläche mit einer Größe von ca. 2,28 ha im Südwesten der Ortschaft Saeffelen umgewandelt werden .

 

 

In der Sitzung der Gemeindevertretung vom 19. Oktober 2017 wurde bereits beschlossen,

 

1. im rechtsgültigen Flächennutzungsplan der Gemeinde Selfkant

 

·          für die Grundstücke Gemarkung Höngen, Flur 3, Flurstücke 231 (teilweise), 240 und 241 (teilweise), sowie auf den Grundstücken Gemarkung Höngen, Flur 4, Flurstücke 18 (teilweise), 25 (teilweise), 26 (teilweise), 27, 28, 29, 30, 31, 309 (teilweise) und 384 (teilweise), eine Änderung der Darstellung von „Flächen für die Landwirtschaft“, „Flächen für Wald“, „Grünflächen“, „Flächen für Gemeinbedarf“ und „Flächen für örtliche Hauptverkehrszüge“ in eine „Fläche für Gemeinbedarf“ sowie eine „Grünfläche“ zu ändern,

 

·          die Darstellung  von „Wohnbauflächen“ auf den Grundstücken Gemarkung Saeffelen, Flur 5, Flurstücke 19 (teilweise), 20 (teilweise), 21, 22, 25 (teilweise), 26 (teilweise), 27 (teilweise), 28, 29, 30 (teilweise), 36 (teilweise), 38 (teilweise), 279 (teilweise), 280, 311 (teilweise), 312 (teilweise) und 328 (teilweise) sowie auf den Grundstücken Gemarkung Saeffelen, Flur 6, Flurstücke 42 (teilweise), 90 (teilweise), 91, 92 (teilweise) und 93 (teilweise), in „Flächen für die Landwirtschaft“ zu ändern

 

und hierzu das Änderungsverfahren N 20 – Höngen, Integrativer Sportpark – einzuleiten sowie

 

2. zu den unter 1. benannten Verfahren

 

  • die frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit gemäß § 3 Abs. 1 BauGB durchzuführen

 

  • sowie die Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange gemäß § 4 Abs. 1 BauGB zu unterrichten und zur Äußerung auch im Hinblick auf den erforderlichen Umfang und Detaillierungsgrad der Umweltprüfung aufzufordern.

 

Des Weiteren hat die Gemeindevertretung in ihrer Sitzung vom 1. Februar 2018 (Vorlage 414/2018) den Kaufverträgen der Flächenankäufe für den integrativen Sportpark in Höngen zugestimmt, so dass das Gestaltungskonzept zwischenzeitlich überarbeitet wurde und die neu angekauften Flächen in das Konzept mit einbezogen wurden. Es handelt sich um die Parzelle Gemarkung Höngen, Flur 3, Flurstück 226 sowie um die Parzellen Gemarkung Höngen, Flur 4, Flurstücke 16 und 19 (teilweise).

 

Da die neu angekauften Flächen nicht im Beschluss der Gemeindevertretung vom 19. Oktober 2017 berücksichtigt wurden, ist dieser neu zu fassen, so dass das Grundstück Gemarkung Höngen, Flur 3, Flurstück 226 sowie die Grundstücke Gemarkung Höngen, Flur 4, Flurstücke 16 und 19 (teilweise) ebenfalls Berücksichtigung finden.

 

Die entsprechenden Planunterlagen sind im Internet unter https://www.o-sp.de/selfkant/plan?pid=35918 abrufbar.

 


Beschlussvorschlag:

 

Die Gemeindevertretung der Gemeinde Selfkant beschließt:

 

1. Im rechtsgültigen Flächennutzungsplan der Gemeinde Selfkant

 

·          für die Grundstücke Gemarkung Höngen, Flur 3, Flurstücke 226, 231 (teilweise), 240 und 241 (teilweise), sowie auf den Grundstücken Gemarkung Höngen, Flur 4, Flurstücke 16, 18 (teilweise), 19 (teilweise), 25 (teilweise), 26 (teilweise), 27, 28, 29, 30, 31, 309 (teilweise) und 384 (teilweise), eine Änderung der Darstellung von „Flächen für die Landwirtschaft“, „Flächen für Wald“, „Grünflächen“, „Flächen für Gemeinbedarf“ und „Flächen für örtliche Hauptverkehrszüge“ in eine „Fläche für Gemeinbedarf“ sowie eine „Grünfläche“ zu ändern,

 

·          die Darstellung  von „Wohnbauflächen“ auf den Grundstücken Gemarkung Saeffelen, Flur 5, Flurstücke 19 (teilweise), 20 (teilweise), 21, 22, 25 (teilweise), 26 (teilweise), 27 (teilweise), 28, 29, 30 (teilweise), 36 (teilweise), 38 (teilweise), 279 (teilweise), 280, 311 (teilweise), 312 (teilweise) und 328 (teilweise) sowie auf den Grundstücken Gemarkung Saeffelen, Flur 6, Flurstücke 42 (teilweise), 90 (teilweise), 91, 92 (teilweise) und 93 (teilweise), in „Flächen für die Landwirtschaft“ zu ändern

 

und hierzu das Änderungsverfahren N 20 – Höngen, Integrativer Sportpark – einzuleiten sowie

 

2. zu den unter 1. benannten Verfahren

 

  • die frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit gemäß § 3 Abs. 1 BauGB durchzuführen

 

sowie die Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange gemäß § 4 Abs. 1 BauGB zu unterrichten und zur Äußerung auch im Hinblick auf den erforderlichen Umfang und Detaillierungsgrad der Umweltprüfung aufzufordern.