Sachverhalt:
Der Wahlausschuss muss
gemäß § 4 KWahlG die Einteilung des Gemeindegebietes in Wahlbezirke für die
Kommunalwahl 2014 bis zum 20.10.2013 beschließen. Frühester Termin für die Wahl
der Vertreter für die Vertreterversammlung und die Bewerber ist der 21.04.2013.
Diese Wahlen sind jedoch nur möglich, wenn die neuen Wahlbezirke öffentlich
bekannt gemacht worden sind. Erfahrungsgemäß finden schon im Oktober 2013 erste
Versammlungen statt.
Der Rat der Gemeinde
Selfkant hat gemäß § 3 Abs. 2 KWahlG eine Satzung über
die Verringerung Zahl der
zu wählenden Mitglieder des Rates erlassen. Demnach
besteht der Rat der
Gemeinde Selfkant aus 28 zu wählenden Vertretern, davon sind 14 in Wahlbezirken
zu wählen. Das Gemeindegebiet ist daher in 14 Wahlbezirke einzuteilen.
Für die Berechnung der
Wahlbezirksgröße ist die vom IT.NRW am 30.06.2012 veröffentlichte Einwohnerzahl
von 10.242 Einwohnern maßgeblich. Daraus ergibt sich eine durchschnittliche
Einwohnerzahl bei 14 Wahlbezirken von 731 Einwohnern. Bei einer Abweichung von
25 % nach oben und unten (§ 4 Abs. 2 KWahlG) beträgt die Mindestgröße 548 und
die maximale Größe 913 Einwohner je Wahlbezirk.
Die gemeindlichen Bevölkerungsdaten
weichen von den statistischen Zahlen ab. Die
gemeindlichen Zahlen müssen
lt. einem gültigen Erlass des Innenministeriums NRW
vom 02.04.2008 an die
statistischen Zahlen angeglichen werden. Die Verwaltung
schlägt vor, die Zahlen im
mathematischen Dreisatzverfahren an die statistische
Größe
anzugleichen.
Gegenüber
der Einteilung der letzten Kommunalwahl werden keine Änderungen seitens der
Verwaltung vorgeschlagen. Die Einteilung der Wahlbezirke ist aus der Anlage
ersichtlich.
Beschlussvorschlag:
Der Wahlausschuss beschließt die mathematische
Dreisatzmethode zur statistischen
Umsetzung der tatsächlichen Einwohnerzahl und die
vorgeschlagene Einteilung des
Gemeindegebietes in
Wahlbezirke für die Kommunalwahl 2014.