Sachverhalt:
Aufgrund der Einführung der Biotonne ab 01.01.2007 muss die Gebührensatzung über die Abfallentsorgung in der Gemeinde Selfkant geändert werden.
Folgende Kalkulation liegt zugrunde:
Kalkulation der Kosten für
die Biotonne ab 01.01.2007
Für die 240-Liter
Biotonne:
Gestellung der Tonne (Preis
pro Gefäß) 0,40 € zzgl.
MwSt. (19%) = 0,48 €
Leerung der Tonne (Preis pro
Leerung) 0,85 € zzgl.
MwSt. (19 %) = 1,01 €
Transport zur Anlage (Preis
pro Tonnage) 4,80 € zzgl.
MwSt. (19 %) = 5,71 €
Kalkulationsgrundlage:
-
200 Tonnen
-
114 to
Jahrestonnage
Berechnung:
Gestellung: 0,48 € x 200
Tonnen x 12 Monate = 1.152,00 €
Leerung: 1,01 € x 200 Tonnen x 26 Leerungen = 5.252,00
€
Transport: 5,71 € x 114 to = 650,94 €
Deponiekosten: 114 to x 98,60
€ = 11.240,40 €
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Gesamt:
18.295,34 €
18.295,34 € : 200 Tonnen = 91,48
€
Es
wird eine Gebühr für die 240 Liter-Tonne
von 90 €
vorgeschlagen.
Für die 120-Liter
Biotonne:
Gestellung der Tonne (Preis
pro Gefäß) 0,30 € zzgl.
MwSt. (19%) = 0,36 €
Leerung der Tonne (Preis pro
Leerung) 0,50 € zzgl.
MwSt. (19 %) = 0,60 €
Transport zur Anlage (Preis
pro Tonnage) 4,80 € zzgl.
MwSt. (19 %) = 5,71 €
Kalkulationsgrundlage:
-
200 Tonnen
-
57 to
Jahrestonnage
Berechnung:
Gestellung: 0,36 € x 200
Tonnen x 12 Monate = 864,00 €
Leerung: 0,608 € x 200 Tonnen x 26 Leerungen = 3.120,00 €
Transport: 5,71 € x 57 to = 325,47 €
Deponiekosten: 57 to x 98,60
€ = 5.620,20 €
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Gesamt: 9.929,67 €
9.929,67 € : 200 Tonnen = 49,65
€
Es wird eine Gebühr für die 120 Liter-Tonne von 50 € vorgeschlagen.
Demnach sollte sich die Gebührensatzung über die Abfallentsorgung in der Gemeinde Selfkant wie folgt ändern:
§
1 sollte sich wie folgt ändern:
Für die Benutzung der Abfallentsorgungseinrichtungen der Gemeinde Selfkant werden zur Deckung der Kosten für die Entsorgung von Restmüll, Sperrmüll, bündelbaren Grünschnitt, Sonderabfällen und Biomüll nach § 6 Abs. KAG Gebühren nach dieser Satzung erhoben. Das veranschlagte Gebührenaufkommen soll die voraussichtlichen Kosten der Einrichtung decken.
§
3 sollte wie folgt ergänzt werden:
c) Im Bereich der Biotonne:
Für eine 120 Liter Biotonne
14-tägige Leerung 50,00 €
Für eine 240 Liter Biotonne
14-tägige Leerung 90,00 €
Beschlussvorschlag:
Der Haupt- und Finanzausschuss nimmt die beigefügte
Gebührenkalkulation zur Kenntnis und empfiehlt der Gemeindevertretung die
Gebührensatzung zur Satzung über die Abfallentsorgung vom 29.08.2000 in der
Fassung der Bekanntmachung vom 30.08.2000 entsprechend der vorstehenden
Gebührensatzung zu ändern.