Betreff
Änderung der Gebührensatzung zur Satzung über die Abfallentsorgung in der Gemeinde Selfkant
Vorlage
080/2006
Art
Sitzungsvorlage

Sachverhalt:

 

Aufgrund der Einführung der Biotonne ab 01.01.2007 muss die Gebührensatzung über die Abfallentsorgung in der Gemeinde Selfkant geändert werden.

 

Folgende Kalkulation liegt zugrunde:

 

Kalkulation der Kosten für die Biotonne ab 01.01.2007

 

Für die 240-Liter Biotonne:

Gestellung der Tonne (Preis pro Gefäß)                    0,40 € zzgl. MwSt. (19%) =  0,48 €

Leerung der Tonne (Preis pro Leerung)                     0,85 € zzgl. MwSt. (19 %) = 1,01 €

Transport zur Anlage (Preis pro Tonnage)                 4,80 € zzgl. MwSt. (19 %) = 5,71 €

Kalkulationsgrundlage:

-          200 Tonnen

-          114 to Jahrestonnage

 

Berechnung:

Gestellung: 0,48 € x 200 Tonnen x 12 Monate =                    1.152,00 €

Leerung:     1,01 € x 200 Tonnen x 26 Leerungen =               5.252,00 €

Transport:   5,71 € x 114 to =                                                    650,94 €

Deponiekosten: 114 to x 98,60 € =                                       11.240,40 €

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Gesamt:                                                                              18.295,34 €

 

18.295,34 € : 200 Tonnen = 91,48 €

 

Es wird eine Gebühr für die 240 Liter-Tonne  von 90 € vorgeschlagen.        

 

 

Für die 120-Liter Biotonne:

Gestellung der Tonne (Preis pro Gefäß)                    0,30 € zzgl. MwSt. (19%)  = 0,36 €

Leerung der Tonne (Preis pro Leerung)                     0,50 € zzgl. MwSt. (19 %) = 0,60 €

Transport zur Anlage (Preis pro Tonnage)                 4,80 € zzgl. MwSt. (19 %) = 5,71 €

 

Kalkulationsgrundlage:

-          200 Tonnen

-          57 to Jahrestonnage

 

Berechnung:

Gestellung: 0,36 € x 200 Tonnen x 12 Monate =                  864,00 €

Leerung:     0,608 € x 200 Tonnen x 26 Leerungen =      3.120,00 €

Transport:   5,71 € x 57 to       =                                           325,47 €

Deponiekosten: 57 to x 98,60 € =                                     5.620,20 €

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Gesamt:                                                                           9.929,67 €

 

9.929,67 € : 200 Tonnen = 49,65 €

 

Es wird eine Gebühr für die 120 Liter-Tonne  von 50 € vorgeschlagen.

 

 

Demnach sollte sich die Gebührensatzung über die Abfallentsorgung in der Gemeinde Selfkant wie folgt ändern:

 

§ 1 sollte sich wie folgt ändern:

 

Für die Benutzung der Abfallentsorgungseinrichtungen der Gemeinde Selfkant werden zur Deckung der Kosten für die Entsorgung von Restmüll, Sperrmüll, bündelbaren Grünschnitt, Sonderabfällen und Biomüll nach § 6 Abs. KAG Gebühren nach dieser Satzung erhoben. Das veranschlagte Gebührenaufkommen soll die voraussichtlichen Kosten der Einrichtung decken.

 

§ 3 sollte wie folgt ergänzt werden:

 

c) Im Bereich der Biotonne:

 

Für eine 120 Liter Biotonne

14-tägige Leerung                                        50,00 €

 

Für eine 240 Liter Biotonne

14-tägige Leerung                                        90,00 €


Beschlussvorschlag:

 

Der Haupt- und Finanzausschuss nimmt die beigefügte Gebührenkalkulation zur Kenntnis und empfiehlt der Gemeindevertretung die Gebührensatzung zur Satzung über die Abfallentsorgung vom 29.08.2000 in der Fassung der Bekanntmachung vom 30.08.2000 entsprechend der vorstehenden Gebührensatzung zu ändern.