Betreff
Erlass einer überarbeiteten Entwässerungssatzung
Vorlage
079/2006
Art
Sitzungsvorlage

Sachverhalt:

 

Bedingt durch das in Kraft treten des neuen Landeswassergesetzes NRW und diverser Gerichtsurteile hat der Städte- und Gemeindebund Nordrhein-Westfalen in Abstimmung mit dem Innenministerium NRW und dem Ministerium für Umwelt und Naturschutz, Landwirtschaft und Verbraucherschutz NRW sowie der Abwasserberatung NRW eine neue Muster-Entwässerungssatzung erlasen.

 

Die gravierendste Änderung hat der § 13 durch die Erweiterung um den neuen Absatz 4 erfahren. Ursächlich hierfür waren Urteile des OVG Münster vom 09. Juni 2006 Az.: 15 A 4247/03 und 15 A 4254/03, wonach in begründeten Einzelfällen ausnahmsweise auf den Einbau eines Kontrollschachtes außerhalb des Hauses verzichtet werden kann.

 

Mit der Neuregelung im § 13 Absatz 4, dass in Ausnahmefällen auf Antrag des Grundstückseigentümers von der Errichtung eine Einstiegschachtes mit Zugang für Personal außerhalb des Gebäudes abgesehen werden kann, wird nach Auffassung des StGB NRW der neuen Rechtsprechung des OVG Münster in seinen Urteilen vom 09. Juni 2006 Rechnung getragen. Denn sollte sich im Einzelfall ergeben, dass ein Einstiegschacht außerhalb des Hauses nicht erforderlich, technisch nicht möglich oder unter Kostengesichtspunkten nicht verhältnismäßig ist, so kann der Grundstückseigentümer einen entsprechenden Antrag stellen, einen Einstiegsschacht nicht einbauen zu müssen. Hierdurch ist dann eine Einzelfallentscheidung gewährleistet. Der Bau eines Einstiegschachtes außerhalb des Hauses ist dann etwa nicht möglich, wenn die vordere Hauswand z.B. unmittelbar an den Bürgersteig oder die Straße grenzt und somit ein Vorgarten nicht vorhanden ist oder die Entfernung von der vorderen Hausmauer bis zur privaten Grundstücksgrenze metermäßig zu gering ist, so dass der Einbau eines Kontrollschachtes aus Platzgründen nicht möglich ist.

 

Diese und alle anderen Änderungen sind in der als Anlage beigefügten Neufassung der Entwässerungssatzung kursiv dargestellt.


Beschlussvorschlag:

 

Die Neufassung der als Anlage beigefügten Entwässerungssatzung wird beschlossen.