Betreff
Änderung Nr. N7 - Wehr, Süd-Ost II - des Flächennutzungsplanes der Gemeinde Selfkant
Vorlage
770/2013
Art
Sitzungsvorlage

Sachverhalt:

 

Die Gemeindevertretung der Gemeinde Selfkant hat in ihrer Sitzung am 27. Juni 2012 die Einleitung des Verfahrens zur Änderung Nr. N7 des Flächennutzungsplanes beschlossen.

 

Im Rahmen dieser Änderung soll auf dem Grundstück Gemarkung Süsterseel, Flur 4, Nr. 121 (teilweise) die Darstellung von „Fläche für die Landwirtschaft“ in „Gewerbefläche“  geändert werden.

 

Der Beschluss über die Einleitung des Verfahrens wurde im Amtsblatt der Gemeinde Selfkant Nr. 46-49/2012 am 9. Dezember 2012 gemäß § 2 Abs. 1, Satz 2 des Baugesetzbuches (BauGB) öffentlich bekannt gemacht.

 

Durch Bekanntmachung in derselben Ausgabe des Amtsblattes wurden die Bürger gemäß § 3 Abs. 1 BauGB über die Planänderungsabsichten informiert und es wurde der Öffentlichkeit Gelegenheit gegeben, die Planungsunterlagen zu den Änderungen vom 7. Januar 2013 bis einschließlich 7. Februar 2013 im Rathaus in Selfkant-Tüddern einzusehen.

 

Mit Schreiben vom 18. Dezember 2012 wurden die Träger öffentlicher Belange ebenfalls über die Planänderungsabsichten der Gemeinde Selfkant informiert und es wurde Gelegenheit zur Stellungnahme bis zum 8. Februar 2013 gegeben.

 

Gleichzeitig wurden die Träger öffentlicher Belange darauf hingewiesen, dass der Entwurf der Planunterlagen zu den Änderungen in der Zeit vom 8. Februar 2013 bis einschließlich 8. März 2013 im Rathaus in Tüddern öffentlich ausliegt. Ort und Dauer der Auslegung wurden gemäß § 3 Abs. 2 BauGB im Amtsblatt der Gemeinde Selfkant Nr. 46-49/2012 vom 9. Dezember 2012 öffentlich bekannt gemacht.  

Während der Beteiligung der Öffentlichkeit und der Behörden, sowie während der Offenlage des Planentwurfs wurden weder Bedenken noch Anregungen vorgebracht.

 


Beschlussvorschlag:

 

 

Verfahrensbeschluss

 

Nach Durchführung der Beteiligung der Öffentlichkeit und der Behörden sowie die Offenlage beschließt die Gemeindevertretung die Änderung Nr. N7 des Flächennutzungsplanes der Gemeinde Selfkant.

 

Die Änderung umfasst auf dem Grundstück Gemarkung Süsterseel, Flur 4, Nr. 121 (teilweise) die veränderte Darstellung „Fläche für die Landwirtschaft“ in „Gewerbefläche“.