Betreff
Gewährung von Zuschüssen aus dem Sonderfonds Vereinsbeihilfenfür das Jahr 2013
Vorlage
768/2013
Art
Sitzungsvorlage

Sachverhalt:

Im Rahmen des Sonderfonds werden gemäß den Richtlinien der Gemeinde Selfkant über die Gewährung von Beihilfen an Vereine und Jugendgruppen Anschaffungen und andere Maßnahmen der Vereine mit jeweils 20 % bis zu einer Höchstgrenze von 500 € bezuschusst. Die Bezuschussung erfolgt im Rahmen der bereitstehenden Haushaltsmittel. Auf die Gewährung eines Zuschusses besteht kein Rechtsanspruch. Für bereits gehandhabte Anschaffungen und begonnene Maßnahmen kann kein Zuschuss gewährt werden.

 

Im Sonderfonds stehen Mittel in Höhe von 2.500 € zur Verfügung. Die Haushaltsmittel sind auf verschiedene Produkte verteilt worden. Soweit durch die Bezuschussung bei einem Produkt eine überplanmäßige Ausgabe erfolgen sollte, würde diese durch entsprechende Einsparung beim anderen Produkt ausgeglichen.

 

Die Antragsfrist endete am 15. Januar 2013. Die Vereine wurden im Amtsblatt der Gemeinde Selfkant nochmals auf die Möglichkeit der Antragstellung hingewiesen.

 

Folgende Vereine haben einen Antrag auf Gewährung eines Zuschusses aus dem Sonderfonds 2013 gestellt. Die Anträge und eine Aufstellung der bisherigen Zuschussgewährung im Rahmen des Sonderfonds sind als Anlagen beigefügt. Die Richtlinien über die Gewährung von Beihilfen an Vereine und Jugendgruppen liegen bereits vor.

 

 

 

 

 

 

 

 

 

a)      St. Sebastianus Schützenbruderschaft Tüddern e.V.

Mit Schreiben vom 19. November 2012 beantragt die St. Sebastianus Schützenbruderschaft Tüddern die Gewährung eines Zuschusses zur Anschaffung von Luftgewehren für die Jugendarbeit. Die Gesamtkosten belaufen sich auf 1.497,00 €. Die letzte Bezuschussung erfolgte im Jahr 2010.

 

b)      TC Selfkant Westerheide e.V.

Der TC Selfkant Westerheide e.V. hat mit Schreiben vom 19. Dezember 2012 die Gewährung eines Zuschusses  zur Renovierung der Duschen sowie zur Instandsetzung (Tennismehl, Tennisnetze, Schleppnetze u.a.) der Tennisplätze beantragt. Die Gesamtkosten belaufen sich auf 2.529,93 €. Die letzte Bezuschussung erfolgte im Jahr 2011.

 

c)      TSV „Rot-Weiß“ Tüddern e.V.

Mit Schreiben vom 30.12.2012 beantragt der TSV „Rot-Weiß“ Tüddern e.V. die Gewährung eines Zuschusses zur Anschaffung neuer Kostüme für die 1. Garde. Die Gesamtkosten belaufen sich auf 2.519,57 €. Die letzte Bezuschussung erfolgte im Jahr 2007.

 

d)      V.f.R. 1912 Tüddern e.V.

Der V.f.R. 1912 Tüddern e.V. beantragte mit Schreiben vom 21. Dezember 2913 die Gewährung eines Zuschusses zur Modernisierung der Flutlichtanlage und zur Verbesserung der Sportplätze (Sand, Erde, Rasen etc.). Die Gesamtkosten belaufen sich auf ca. 4.000 € - 5.000 €. Die letzte Bezuschussung erfolgte im Jahr 2010.

 

e)      Trommler- und Pfeiferkorps Hillensberg e.V.

Mit Schreiben vom 20.12.2012 beantragt das Trommler- und Pfeiferkorps Hillensberg die Gewährung eines Zuschusses zur Anschaffung von zwei  neuen Konzertflöten zum Preis von 1.228,00 €. Die letzte Bezuschussung erfolgte im Jahr 2012.

 

f)       St. Sebastianus Schützenbruderschaft Saeffelen e.V.

Die St. Sebastianus Schützenbruderschaft Saeffelen e.V. hat mit Schreiben vom 10.01.2013 die Gewährung eines Zuschusses zur Anschaffung einer elektronischen Schießanlage  für den neuen Schießstand im ehemaligen Feuerwehrgerätehaus Saeffelen beantragt. Die Gesamtkosten belaufen sich auf 2.550,00 €. Die letzte Bezuschussung sollte im Jahr 2012 erfolgen. Da die geplanten Umbauten im neuen Schützenheim sich verzögert haben, wurden die Mittel im Jahr 2012 nicht abgerufen, weil die Schützenbruderschaft diese sensible Anlage nicht in einem Rohbau installieren wollten. Die St. Sebastianus Schützenbruderschaft hat noch keinen Zuschuss aus dem Sonderfonds erhalten.

 

g)      Instrumentalverein Süsterseel

Mit Schreiben vom 03.01.2013 beantragt der Instrumentalverein Süsterseel die Gewährung eines Zuschusses aus dem Sonderfonds zur Neuanschaffungen von Instrumenten in Höhe von 2.745,00 €. Die letzte Bezuschussung erfolgte im Jahre 2011.

 

 

 

 

 

 

h)      Trommler- und Pfeiferkoprs St. Martini Isenbruch

Das Trommler- und Pfeiferkorps St. Martini Isenbruch hat mit Schreiben vom 11. Januar 2013 die Gewährung eines Zuschusses zur Anschaffung neuer Instrumente für die Jugendausbildung beantragt. Die Investitionskosten belaufen sich auf ca. 3.000 €. Die letzte Bezuschussung erfolgte im Jahr 2011.

 

i)        Gesangverein St. Josef Schalbruch 1949 e.V.

Mit Schreiben vom 17.01.2013 beantragt der Gesangverein St. Josef Schalbruch 1949 e.V. die Gewährung eines Zuschusses zur Anschaffung eines neuen Keyboards in Höhe von 1.950 €. Der Antrag ging nach der Antragsfrist am 15.01.2013 ein. Die letzte Bezuschussung erfolgte im Jahr 2004.


Beschlussvorschlag:

Über die Gewährung von Beihilfen aus dem Sonderfonds Vereinsbeihilfen für das Jahr 2013 ist nunmehr gemäß Ziffer 3.1 der Richtlinien der Gemeinde Selfkant über die Gewährung von Beihilfen an Vereine und Jugendgruppen zu beraten und zu entscheiden.

 

Gemäß der Richtlinie werden die Anträge auf Bezuschussung je nach Eingang behandelt. Es besteht jedoch die Möglichkeit, die Zuschüsse unter Berücksichtigung der in den Vorjahren bereits gewährten Beihilfen zu verteilen.

 

Der Ausschuss legt die Reihenfolge und Höhe der Zuschüsse fest.