Betreff
Kastrations-, Kennzeichnungs- und Registrierungspflicht für freilebende Katzen
Vorlage
766/2013
Art
Sitzungsvorlage

Sachverhalt:

Die im Schreiben der Anlage angesprochene Problematik ist durchaus nachvollziehbar. In der Gemeinde Selfkant konnte im Kalenderjahr 2012 erstmal ein erhöhter Bedarf an Kastrationen ausgemacht werden.

 

In gleicher Angelegenheit ist im Juni 2010 bereits der Tierschutzverein für den Kreis Heinsberg e.V. an der Kreis Heinsberg herangetreten und hat die Problematik im Rahmen einer Dienstbesprechung der Ordnungsamtsleiter erläutert.

 

Dabei verwies man an das Modell der Stadt Paderborn, die bereits eine Kastrations- und Kennzeichnungspflicht eingeführt hat.

 

Die Angelegenheit wurde diskutiert und an die Hauptverwaltungsbeamtenkonferenz (HVB) abgeben, da weitere und rechtliche Informationen eingeholt werden sollten.

 

Im Herbst und im Winter 2010 wurde dies bei der HVB thematisiert. Man kam überein, eine kreiseinheitliche Wortwahl zu treffen. Man sah ebenso wie der Städte-  und Gemeindebund NRW keine Grundlage, um eine Registrierungs- und Kastrationspflicht einzuführen, weil ggf. für  das Paderborner Modell rechtliche Bedenken bestünden.

Zwar wurden durch das Land später Haushaltsmittel zur Katzenproblematik zur Verfügung gestellt, allerdings beschränkten diese sich auf Investitionsmaßnahmen zur Erweiterungen von Tierheimen und dergleichen.

 

Die vorgenannte Problematik betrifft auf die Gemeinde Selfkant noch nicht ganz. Hier wurden in den letzten Jahren 2008 – 2012 insgesamt 38 Kastrationen an freilaufenden Katzen durchgeführt. Davon 6 im Jahre 2012. Damit liegt die Gemeinde Selfkant auf Kreisebene weit unter dem Durchschnitt.  

 

Sollte es zur Einführung der Kennzeichnungs- und Kastrationspflicht kommen, besteht zu befürchten, dass dann auch „normale“ Freigänger-Hauskatzen als entlaufene und/oder wildlebende Katzen ausgegeben werden und die Kosten der Kastration und Kennzeichnung auf die Kommune abgewälzt werden.

 

Zudem macht eine isolierte Vorgehensweise keinen Sinn. Es sollte kreiseinheitlich gegen dieses Problem vorgegangen werden, sofern dies dann gewünscht sein sollte.

 


Beschlussvorschlag:

Die Gemeindevertretung nimmt die Ausführungen der Verwaltung zur Kenntnis.