Betreff
Hebesatzsatzung für die Grund- und Gewerbesteuer im Haushaltsjahr 2013
Vorlage
759/2012
Art
Sitzungsvorlage
Sachverhalt:
Die Gemeindevertretung hat die Verwaltung in
Ihrer Sitzung am 14.11.2012 beauftragt, Vorschläge zur Gegenfinanzierung für
die Wiedereinschaltung der Straßenbeleuchtung z.B. durch Erhöhung der
Grundsteuern zu unterbreiten.
In der als Anlage beigefügten Hebesatzsatzung
werden die Hebesätze der Grundsteuer A von 245 v.H. auf 280 v.H. und die
Hebesätze der Grundsteuer B von 440 v.H. auf 445 v.H. erhöht.
Durch die Erhöhung ist bei der Grundsteuer A mit Mehrerträgen von ca.
10.000 € und bei der Grundsteuer B von 16.000 € zu rechnen.
Der Hebesatz für die Gewerbesteuer bleibt unverändert.
Beschlussvorschlag:
Die Gemeindevertretung beschließt die Hebesatzsatzung in der vorgelegten Form.