Betreff
Hebesatzsatzung für die Grund- und Gewerbesteuer im Haushaltsjahr 2013
Vorlage
759/2012
Art
Sitzungsvorlage

Sachverhalt:

 

Die Gemeindevertretung hat die Verwaltung in Ihrer Sitzung am 14.11.2012 beauftragt, Vorschläge zur Gegenfinanzierung für die Wiedereinschaltung der Straßenbeleuchtung z.B. durch Erhöhung der Grundsteuern zu unterbreiten.

 

In der als Anlage beigefügten Hebesatzsatzung werden die Hebesätze der Grundsteuer A von 245 v.H. auf 280 v.H. und die Hebesätze der Grundsteuer B von 440 v.H. auf 445 v.H. erhöht.

 

Durch die Erhöhung ist bei der Grundsteuer A mit Mehrerträgen von ca. 10.000 € und bei der Grundsteuer B von 16.000 € zu rechnen.

 

Der Hebesatz für die Gewerbesteuer bleibt unverändert.

 

 


Beschlussvorschlag:

 

Die Gemeindevertretung beschließt die Hebesatzsatzung in der vorgelegten Form.