Sachverhalt:
Die Satzung über die Abfallentsorgung in der Gemeinde Selfkant entspricht
nicht den aktuellen Gegebenheiten hinsichtlich Abfallbehältern, Abfallabholung
und Entsorgungsrhythmus und ist daher neu zu verfassen.
Das Gesetzes zur Förderung der Kreislaufwirtschaft und Sicherung der umweltverträglichen Beseitigung von Abfällen (KrW-/AbfG) wurde zum Stand 01.06.2012 in das Gesetz zur Förderung der Kreislaufwirtschaft und Sicherung der umweltverträglichen Bewirtschaftung von Abfällen (KrWG) geändert. Dies wurde in der neuen Satzung entsprechend berücksichtigt.
Die beschlossene Änderung der Grünschnittsammlung hinsichtlich der Möglichkeit der Selbstanlieferung wurde entsprechend ergänzt.
Beschlussvorschlag:
Der Neufassung der Satzung über die Abfallentsorgung in der Gemeinde Selfkant wird zugestimmt.