Betreff
3. Änderung des Bebauungsplanes Selfkant Nr. 34 - Isenbruch, Mevesgeskamp, hier Änderung einer Baugrenze
Vorlage
737/2012
Art
Sitzungsvorlage

Sachverhalt:

 

Die Gemeindevertretung der Gemeinde Selfkant hat in ihrer Sitzung am 27. Juni 2012 die Einleitung des Verfahrens zur 3. Änderung des Bebauungsplanes Selfkant Nr. 34 – Isenbruch, Mevesgeskamp – beschlossen. Die Änderung umfasst auf dem Grundstück Gemarkung Havert, Flur 1, Nr. 228 die Neufestsetzung der westlichen Baugrenze um 1,5 m nach Westen.

 

Der Beschluss über die Einleitung des Verfahrens wurde im Amtsblatt der Gemeinde Selfkant Nr. 28-30/2012 am 29. Juli 2012 gemäß § 2 Abs. 1 Satz 2 des Baugesetzbuches (BauGB) öffentlich bekannt gemacht.

 

Durch Bekanntmachung in derselben Ausgabe des Amtsblattes wurden die Bürger gemäß § 3 Abs. 1 BauGB über die Planänderungsabsichten informiert und es wurde der Öffentlichkeit Gelegenheit gegeben, die Planungsunterlagen zu den Änderungen vom 6. August 2012 bis einschließlich 6. September 2012 im Rathaus in Selfkant-Tüddern einzusetzen.

 

Mit Schreiben vom 6. August 2012 wurden die Träger öffentlicher Belange ebenfalls über die Planänderungsabsichten der Gemeinde Selfkant informiert und es wurde Gelegenheit zur Stellungnahme bis zum 10. September 2012 gegeben.

 

Gleichzeitig wurden die Träger öffentlicher Belange darauf hingewiesen, dass der Entwurf der Planunterlagen zu den Änderungen in der Zeit vom 10. September 2012 bis einschließlich 10. Oktober 2012 im Rathaus in Tüddern öffentlich ausliegt. Ort und Dauer der Auslegung wurden gemäß § 3 Abs. 2 BauGB im Amtsblatt der Gemeinde Selfkant Nr. 28-30/2012 vom 29. Juli 2012 öffentlich bekannt gemacht.

                                                                                   

Während der Beteiligung der Öffentlichkeit und der Behörden, sowie während der Offenlage des Planentwurfs wurden weder Bedenken noch Anregungen vorgebracht.

 

 


Beschlussvorschlag:

 

Nach Durchführung der Beteiligung der Öffentlichkeit und der Behörden sowie die Offenlage beschließt die Gemeindevertretung die 3. Änderung des Bebauungsplanes Selfkant Nr. 34 Isenbruch, Mevesgeskamp – gemäß § 10 des Baugesetzbuches (BauGB) als Satzung.

 

Die 3. Änderung umfasst auf dem Grundstück Gemarkung Havert, Flur 1, Nr. 228 die Neufestsetzung der westlichen Baugrenze um 1,5 m nach Westen.