Betreff
Erste Änderung des Bebauungsplanes Selfkant Nr. 26 - Tüddern, An der Sandgrube -
Vorlage
073/2006
Art
Sitzungsvorlage

Sachverhalt:

 

Die Gemeindevertretung der Gemeinde Selfkant hat in ihren Sitzungen am 15. September 2005 und am 16. Februar 2006 die Einleitung des Verfahrens zur ersten Änderung des Bebauungsplanes Selfkant Nr. 26 – Tüddern, An der Sandgrube – beschlossen.

 

Die Änderung umfasst auf den Grundstücken Gemarkung Tüddern, Flur 2, Flurstücke Nrn. 498, 499, 500, 501, 503, 504, 505, 506, 507, 508, 583, 584, 585, 586, 587 und 600 die Herausnahme der Darstellung der „Umgrenzung der Flächen, die von der Bebauung freizuhalten sind“ (20 m) entlang der Kreisstraße 1.

 

Gemäß § 2 Abs. 1 Satz 2 des Baugesetzbuches (BauGB) wurde vorstehender Beschluss im Amtsblatt der Gemeinde Selfkant Nr. 22-25/2006 am 25. Juni 2006 bekannt gemacht.

 

Die nach § 3 Abs. 1 Ziffer 1 BauGB vorgeschriebene Beteiligung der Öffentlichkeit erfolgte nach öffentlicher Bekanntmachung (Amtsblatt der Gemeinde Selfkant Nr. 33/2006 vom 20. August 2006) in der Zeit vom 28. August 2006 bis einschließlich 28. September 2006.

 

Nach öffentlicher Bekanntmachung in der gleichen Ausgabe des Amtsblatt der Gemeinde Selfkant erfolgte die öffentliche Auslegung des Planentwurfs in der Zeit vom 2. Oktober 2006 bis einschließlich 2. November 2006.

 

Während der Beteiligung der Öffentlichkeit und der öffentlichen Auslegung wurden weder Bedenken noch Anregungen vorgebracht. Den Trägern öffentlicher Belange wurde der Planentwurf zur Verfügung gestellt und sie erhielten Gelegenheit zur Stellungnahme bis einschließlich 20. Oktober 2006.

 

Hierzu nahm der Kreis Heinsberg mit Verfügung vom 6. September 2006 Stellung.

 

Die Straßenbaubehörde des Kreises Heinsberg stimmte der 1. Änderung mit der Maßgabe zu, dass

 

„der Kreis von Forderungen bzw. Emissionsmaßnahmen entlang der K 1 bei Baumaßnahmen auf den durch die Änderung erfassten Grundstücken freigestellt wird.“


Beschlussvorschlag:

 

Es wird vorgeschlagen, nach Durchführung der Änderungsverfahren mit Beteiligung der Öffentlichkeit, Beteiligung der Behörden und Offenlage, die 1. Änderung des Bebauungsplanes Selfkant Nr. 26 – Tüddern, An der Sandgrube – unter Aufnahme der Maßgabe, dass der Kreis Heinsberg von Forderung bzw. Emissionsmaßnahmen entlang der K 1 bei Baumaßnahmen auf den durch die 1. Änderung erfassten Grundstücken freigestellt wird, gemäß § 10 BauGB als Satzung zu beschließen.