Betreff
Einrichtung einer Gewerbefläche am Kreisverkehrsplatz in Selfkant-Wehr
Vorlage
719/2012
Art
Sitzungsvorlage

Sachverhalt:

 

Von örtlich ansässigen Handels- und Handwerksbetrieben erhält die Gemeinde immer wieder Anfragen, ortsnahe gelegene kleinmaßstäbliche Gewerbegrundstücke zur Verfügung zu stellen.

 

In diesem Zusammenhang wurden Überlegungen dahingehend angestellt, die freien Flächen eines am Kreisverkehrsplatz in Selfkant-Wehr gelegenen früheren Gartenbaubetriebes für die Ansiedlung einiger Betriebe zu nutzen.

 

Im Rahmen des Baus der benachbarten Feuerwache wurden die grundsätzlichen bauleitplanerischen Möglichkeiten für ein solches Vorhaben bereits mit der Bezirksregierung erörtert.

Seinerzeit wurden von dort keine Bedenken gegen ein derartiges Vorhaben vorgebracht.

 

Die Gemeindevertretung hat sich in ihrer Sitzung am 14. Dezember 2011 erstmals mit dieser Angelegenheit befasst und die Ausweisung einer Gewerbefläche für die Ansiedlung von kleinmaßstäblichen Gewerbebetrieben befürwortet.

 

Zwischenzeitlich wurde die Angelegenheit noch einmal mit der Bezirksregierung Köln abgestimmt. Von dort wurden aus landesplanerischer Sicht keine Bedenken gegen eine entsprechende Änderung des Flächennutzungsplanes vorgebracht.

 

Die Gemeindevertretung hat nunmehr darüber zu beraten, ob die Maßnahme umgesetzt werden soll.

Gegebenenfalls sind – auf der Basis der Beschlussfassung zu TOP 720/ 2012 der Haupt- und Finanzausschusssitzung vom 20. 6. 2012 -  die nachstehend aufgeführten Beschlüsse zu fassen.

 

 


Beschlussvorschlag:

 

Öffentlich

 

1.            Bauleitplanung

 

a)      Die Gemeindevertretung beschließt, den rechtsgültigen Flächennutzungsplan zu ändern und auf dem Grundstück Gemarkung Süsterseel, Flur 4, Nr. 121 (teilweise), die Darstellung „Fläche für die Landwirtschaft“ in „Gewerbefläche“ zu ändern.

 

b)      Für den Teil des Grundstückes Gemarkung Süsterseel, Flur 4, Nr. 121, der künftig im Flächennutzungsplan als „Gewerbefläche“ dargestellt werden soll, ein qualifizierten Bebauungsplan gem. § 30 Baugesetzbuch aufzustellen.

 

c)       Zur Änderung des Flächennutzungsplanes und für die Aufstellung des Bebauungsplanes

 

-       die Beteiligung der Öffentlichkeit gemäß § 3 Abs. 1 des Baugesetzbuches (BauGB)

-       die Beteiligung der Behörden gemäß § 4 Baugesetzbuch (BauGB)

-       und

-       die Offenlage der Planentwürfe nach § 3 Abs. 2 Baugesetzbuch

 

      durchzuführen.