Betreff
1. Änderung des Vorhaben- und Erschließungsplanes (VEP) Nr. 4/98
Vorlage
713/2012
Art
Sitzungsvorlage

    hier: Veränderung der Baugrenze

 

Der VEP 4/908 erlangte mit der Veröffentlichung des Satzungsbeschlusses nach § 10 des Baugesetzbuches (BauGB) im Amtsblatt der Gemeinde Selfkant Nr. 20/2001 am 14. Mai 2001 Rechtskraft.

 

Wie aus dem beiliegenden Planausschnitt ersichtlich ist, setzt der VEP 4/98 entlang der Straße „Millener Weg“ innerhalb des Plangebietes zunächst einen Pflanzstreifen von 10,00 Metern und darin anschließend eine nicht überbaubare Fläche mit einer Breite von 5,00 Metern fest, so dass die Baugrenze insgesamt 15,00 Meter von der Plangrenze entlang der Straße „Millener Weg“ liegt.

 

Auf dem Gewerbegrundstück sollen ein Unterstand und eine Lagerhalle errichtet werden.

 

Um die Grundstücksfläche besser nutzen zu können, beantragt der Bauherr nunmehr, die Baugrenze des VEP 4/98 zu ändern und diese entlang der Straße „Millener Weg“ von 15,00 auf 10,00 Meter zu reduzieren und direkt entlang des eingangs erwähnten Pflanzstreifens festzusetzen.

 

Der Bauherr hat sich bereit erklärt, die durch das Änderungsverfahren anfallenden Planungskosten zu übernehmen.

 


Beschlussempfehlung:

 

1.         Die Gemeindevertretung beschließt, die 1. Änderung des VEP 4/98.

            Inhalt der 1. Änderung des VEP 4/98 ist die Verlegung der Baugrenze von         15,00 auf 10,00 Meter entlang der Straße „Millener Weg“.

           

2,         Zum Verfahren der 1. Änderung des VEP 4/98 – des Flächennutzungsplanes

-           die Beteiligung der Öffentlichkeit gemäß § 3 Abs. 1 des Baugesetzbuches (BauGB)

sowie

 

            die Offenlage der Planentwürfe nach § 3 Abs. 2 Baugesetzbuch

 

durchzuführen.

 

 

3.         Die Kosten für die Planänderung sind vom Antragsteller zu übernehmen.