Betreff
Antrag auf Gewährung eines Zuschusses aus dem Baufonds 2012,
Vorlage
686/2012
Art
Sitzungsvorlage

Sachverhalt:

Nach den Richtlinien der Gemeinde Selfkant über die Gewährung von Beihilfen an Vereine und Jugendgruppen – Ziffer 4.3 – stellt die Gemeinde Selfkant für Baumassnahmen der Vereine in jedem Haushaltsjahr einen Betrag von 10.000 € zur Verfügung. Zuschussfähig sind Baumassnahmen ab einem Materialkostenvolumen von 10.000 €.

 

Zielrichtung ist, dass sich ein objektbezogener Zusammenschluss der Vereine besonders auszahlen sollte. Wenn Projekte von mehreren Vereinen finanziell getragen, genutzt und unterhalten werden, können auch sinnvolle Objekte, die der Gesamtbevölkerung zugute kommen, realisiert werden.

 

Die Zuschussregelung sieht wie folgt aus:

 

                                                                                              Max. Höhe

1 Verein                                                                     15 % der Materialkosten   2.000 €

2 Vereine                                                                   20 % der Materialkosten   4.000 €

3 Vereine                                                                   30 % der Materialkosten   8.000 €

4 Vereine                                                                   40 % der Materialkosten 10.000 €

 

Die Bezuschussung erfolgt im Rahmen der bereitstehenden Haushaltsmittel. Grundsätzlich gibt es keine Antragsfrist.

 

Anträge auf Bezuschussung, die in einem Haushaltsjahr nicht berücksichtigt werden konnten, genießen im nachfolgenden Jahr Priorität. Die Anträge auf Bezuschussung müssten vor Beginn der anstehenden Maßnahme gestellt werden. Für bereits begonnene Maßnahmen kann kein Zuschuss gewährt werden. Bei einer Bezuschussung sind der Gemeinde ausreichende Verwendungsnachweise unter Beifügung der Rechnungs- und Zahlungsbelege vorzulegen.

 

 

 

 

Antrag der Heimatvereinigung Selfkant e.V.

Mit Schreiben vom 29.01.2012, das als Anlage beigefügt ist, beantragt die Heimatvereinigung Selfkant e.V. die Gewährung eines Zuschusses aus dem Baufonds 2012 zur Herrichtung eines zusätzlichen Archivraumes auf dem Speicher der Propstei Millen sowie der Teilsanierung einiger Propsteiteile. Die Gesamtkosten würden sich nach Schätzungen der Denkmalpflege auf ca. 20.000 € belaufen.


Beschlussvorschlag:

Über den Antrag ist zu beraten und zu beschließen.