Betreff
Änderung des Flächennutzungsplanes, hier: Änderung Nr. N6: Veränderte Darstellung von "Flächen für die Landwirtschaft" in "Flächen für Energieversorgung"
Vorlage
682/2012
Art
Sitzungsvorlage

Sachverhalt:

 

Im Rahmen der Erschließung des Baugebietes „Biesener Feld“ in Höngen, wurde im Jahre 2006 eine Anlage zur Lagerung von Flüssiggas auf den Grundstücken Gemarkung Höngen, Flur 3, Flurstücke 515 bis 518 installiert (siehe beiliegende Skizze).

 

Im rechtsgültigen Flächennutzungsplan der Gemeinde Selfkant sind die in Rede stehenden Grundstücke als „Fläche für die Landwirtschaft“ dargestellt. Die Installierung der Anlage erfolgte im Jahre 2006 als „Übergangslösung“, da zum damaligen Zeitpunkt davon ausgegangen wurde, dass der Ort Höngen bis zum Jahre 2010 an das noch zu bauende Erdgasnetz angeschlossen würde.

 

Zur Zeit ist eine Anbindung des Ortes Höngen an das Erdgasnetz nicht in einem zeitlichen Rahmen darstellbar.

 

Aus diesem Grunde muss davon ausgegangen werden, dass die vorerwähnte „Übergangslösung“ vorerst weiter zu handhaben ist. Deshalb sind hierfür nunmehr auch die entsprechenden planungsrechtlichen Voraussetzungen zu schaffen.

 

Im Gebietsentwicklungsplan (GEP) für die Region Aachen ist der in Rede stehende Bereich als „Allgemeiner Freiraum und Agrarbereich“ dargestellt.

 

Das zu beplanende Areal wird nicht vom Geltungsbereich eines rechtsgültigen Bebauungsplanes oder der Satzung über die Grenzen des im Zusammenhang bebauten Ortsteiles Höngen erfasst. Das Grundstück ist somit dem Außenbereich zuzuordnen. Der Landschaftsplan II/5 Selfkant des Kreises Heinsberg weist die Fläche als „Landschaftsschutzgebiet“ aus.

 

Auch unter Würdigung des an sich landschaftlich sensiblen Außenbereiches, kann die Anlage zur Lagerung von Flüssiggas zur Versorgung des Baugebietes „Biesener Feld“ als verträglich angesehen werden.

Das Grundstück befindet sich im Besitz der Gemeinde.

 

 


Beschlussvorschlag:

 

Die Gemeindevertretung beschließt:

 

1.         Im Rahmen der Änderung Nr. N6 – Höngen - Nord-West – des Flächennutzungsplanes der Gemeinde Selfkant die Darstellung auf den Grundstücken Gemarkung Höngen Flur 3, Nr. 515 – 518 von „Fläche für die Landwirtschaft“ in „Fläche für Energieversorgung“ zu ändern.

 

2.         Zum Verfahren der Änderung Nr. N6 – Höngen – Nord-West – des Flächennutzungsplanes

 

-           die Beteiligung der Öffentlichkeit gemäß § 3 Abs. 1 des Baugesetzbuches (BauGB)

 

-              die Beteiligung der Behörden gemäß § 4 Baugesetzbuch (BauGB)

 

sowie

 

-              die Offenlage der Planentwürfe nach § 3 Abs. 2 Baugesetzbuch

 

durchzuführen.