Betreff
Gewährung von Zuschüssen aus dem Sonderfonds Vereinsbeihilfen für das Jahr 2012
Vorlage
680/2012
Art
Sitzungsvorlage

Sachverhalt:

Im Rahmen des Sonderfonds werden gemäß den Richtlinien der Gemeinde Selfkant über die Gewährung von Beihilfen an Vereine und Jugendgruppen Anschaffungen und andere Maßnahmen der Vereine mit jeweils 20 % bis zu einer Höchstgrenze von 500 € bezuschusst. Die Bezuschussung erfolgt im Rahmen der bereitstehenden Haushaltsmittel. Auf die Gewährung eines Zuschusses besteht kein Rechtsanspruch. Für bereits gehandhabte Anschaffungen und begonnene Maßnahmen kann kein Zuschuss gewährt werden.

 

Im Sonderfonds stehen Mittel in Höhe von 2.500 € zur Verfügung. Die Haushaltsmittel sind auf verschiedene Produkte verteilt worden. Soweit durch die Bezuschussung bei einem Produkt eine überplanmäßige Ausgabe erfolgen sollte, würde diese durch entsprechende Einsparung beim anderen Produkt ausgeglichen.

 

Die Antragsfrist endete am 15. Januar 2012. Die Vereine wurden im Amtsblatt der Gemeinde Selfkant nochmals auf die Möglichkeit der Antragstellung hingewiesen.

 

Folgende Vereine haben einen Antrag auf Gewährung eines Zuschusses aus dem Sonderfonds 2012 gestellt. Die Anträge und eine Aufstellung der bisherigen Zuschussgewährung im Rahmen des Sonderfonds sind als Anlagen beigefügt. Die Richtlinien über die Gewährung von Beihilfen an Vereine und Jugendgruppen liegen bereits vor.

 

a)                  Spielmannszug Saeffelen 1921 e.V.

Mit Schreiben vom 31.10.2011 beantragt der Spielmannszug Saeffelen 1921 e.V.  die Gewährung eines Zuschusses zur Neuanschaffung von sechs kleinen Trommeln zum Gesamtpreis von 3.540,00 €. Der Antrag ist als Anlage beigefügt. Die letzte Bezuschussung erfolgte im Jahr 2006.

b)                  Spielmannszug 1920 „Edelweiß“ Havert e.V.

Der Spielmannszug 1920 „Edelweiß“ Havert e.V. beantragt mit Schreiben vom 29.11.2011 die Gewährung eines Zuschusses zur Anschaffung neuer Instrumente zum Gesamtkostenpreis von 7.970,00 €. Der Antrag ist als Anlage beigefügt. Die letzte Bezuschussung erfolgte im Jahre 2011.

 

c)            Karnevalsgesellschaft „De Witsemänn“ e.V. Tüddern

 Mit Schreiben vom 29.12.2011 hat die Karnevalsgesellschaft „De Witsemänn“ e.V. Tüddern die Gewährung eines Zuschusses zur Anschaffung von Bühnenkonstruktion und Zeltdekoration zum Gesamtpreis von ca. 3.000,00 € beantragt. Der Antrag ist als Anlage beigefügt. Die letzte Bezuschussung erfolgte im Jahr 2008.

 

d)           Trommler- und Pfeiferkorps Hillensberg e.V.

Das Trommler- und Pfeiferkorps Hillensberg e.V. hat mit Schreiben vom 10.01.2012 die Gewährung eines Zuschusses zur Anschaffung von neuen Notenständern und Kurzarmhemden zum Anschaffungspreis von ca. 2.200,00 € beantragt. Die Kostenvoranschläge dazu werden bis zum Sitzungstag nachgereicht. Der Antrag ist als Anlage beigefügt. Die letzte Bezuschussung erfolgte im Jahre 2010.

 

e)                 Schützenbruderschaft St. Sebastianus Saeffelen e.V.

Mit Schreiben vom 13.01.2012 hat die Schützenbruderschaft St. Sebastianus Saeffelen e.V. die Gewährung eines Zuschusses  zur Anschaffung eines elektronischen Schießstandes zum Gesamtpreis von 2.550,00 € beantragt. Der Antrag ist als Anlage beigefügt. Die Schützenbruderschaft St. Sebastianus Saeffelen e.V. hat noch keinen Zuschuss aus dem Sonderfonds erhalten.

 

f)                   Instrumentalverein Süsterseel e.V.

Der Instrumentalverein Süsterseel e.V. hat mit Schreiben vom 10.01.2012 – hier eingegangen am 16.01.2012 – die Gewährung eines Zuschusses zur Anschaffung von neuen Instrumenten für die Jugendausbildung zum Gesamtkostenpreis von 2.000,00 € beantragt. Der Antrag ist als Anlage beigefügt. Entsprechende Kostenvoranschläge werden bis zum Sitzungstag nachgereicht. Die letzte Bezuschussung erfolgte im Jahr 2011.

 

g)                  St. Sebastianus-Schützenbruderschaft Tüddern e.V.

Mit Schreiben vom 31. Januar 2012 – hier eingegangen am 2. Februar 2012 – beantragt die St. Sebastianus Schützenbruderschaft Tüddern e.V. die Gewährung eines Zuschusses zur Anschaffung von 2 Luftgewehren zum Preis von 1.260,00 €. Der Antrag ist als Anlage beigefügt. Die letzte Bezuschussung erfolgte im Jahr 2010.

 


Beschlussvorschlag:

Über die Gewährung von Beihilfen aus dem „Sonderfonds Vereinsbeihilfen“ für das Jahr 2012 ist nunmehr gemäß Ziffer 3.1 der Richtlinien der Gemeinde Selfkant über die Gewährung von Beihilfen an Vereine und Jugendgruppen zu beraten und zu entscheiden.

 

Gemäß der Richtlinie werden die Anträge auf Bezuschussung je nach Eingang behandelt. Es besteht jedoch die Möglichkeit, die Zuschüsse unter Berücksichtigung der in den Vorjahren bereits gewährten Beihilfen zu verteilen.

 

Der Ausschuss legt die Reihenfolge und Höhe der Zuschüsse fest.