Die Gemeinden Gangelt und Selfkant
wollen zum Schuljahr 2012/2013 eine Gesamtschule errichten. Die stark
rückläufigen Schülerzahlen vor allem bei den Hauptschulen aber auch bei der
Realschule, der demographische Faktor, die kreisweite Schulentwicklungsplanung,
die langen Schulwege und die Bestrebungen der Landesregierung waren Gründe
genug, das Schulangebot in den Gemeinden zu verändern und zu verbessern.
Um die rechtlichen Voraussetzungen für
die Antragstellung auf Errichtung einer Gesamtschule gemäß § 81 Abs. 2 SchulG
NRW zu schaffen, bedarf es eines anlassbezogenen Schulentwicklungsplans, eine
Elternbefragung durchzuführen und die Stellungnahme der benachbarten
Schulträger einzuholen. Weiterhin sollen
gem. § 65 Ziffer 2 SchulG die Schulkonferenzen der auflösenden Schulen
angehört werden.
Beweggründe
Die Gründe für die Errichtung der
Gesamtschule sind nachfolgend aufgeführt:
- Demografischer Wandel
Die Auswirkungen des Demografischen
Wandels stellen Gesetzgeber, Kommunen, Wohlfahrtseinrichtungen, Wirtschaft und
Bürger vor neue Aufgaben. Die Folgen wirken sich auf zahlreiche Handlungsfelder
aus wie zum Beispiel die Schulen. Einer
Studie der vom Kreis Heinsberg in Auftrag gegebenen kreisweiten
Schulentwicklungsplanung zufolge werden die Schülerzahlen im Kreis Heinsberg
drastisch zurückgehen. Andere
Statistiken (IT NRW, Bertelsmann) zufolge sollen die Zahlen noch deutlicher
sinken. Darum müssen Schulen geschlossen werden und Lehrangebote in größeren
Schulen, wie etwa der Realschule des Zweckverbandes Gangelt-Selfkant können
nicht mehr in der jetzigen Breite angeboten werden. Die Zahlen werden auch
aufgrund der den Ratsmitgliedern vorliegenden Schulentwicklungsplanung der
Gemeinde bestätigt.
- Image Hauptschulen
Umfragen haben ergeben, dass nur noch
knapp zehn Prozent ihr Kind freiwillig auf eine Hauptschule schicken. Die rund
5000 Hauptschulen in Deutschland sind damit trotz der enormen Bemühungen das
Ergebnis eines negativen Ausleseprozesses geworden.
Gewinner dieser Entwicklung sind die
Gymnasien, die trotz sinkender Geburtenzahlen beständig steigende
Übergangsquoten verzeichnen. Ein Blick ins Ausland wird zum Blick in die
Zukunft: In Schweden, Finnland und Australien haben nach OECD-Angaben 70 bis 80
Prozent der Schulabgänger die Studienberechtigung. In Deutschland sind es
lediglich 40 Prozent. Auch die Realschulen spielen weiterhin vorn mit. Sie sind
auf dem besten Weg, die Rolle der Hauptschule als Basisbildungsgang zu
übernehmen.
Die Hauptschulen in Gangelt und Selfkant
waren seit Jahren bemüht, diesem Trend entgegenzuwirken und haben eine sehr
gute Arbeit geleistet. Trotz alledem sind die Schülerzahlen sinkend.
Die Realschule des Zweckverbandes
Gangelt-Selfkant hat bis heute einen sehr guten Ruf weit über die Grenzen des
Kreises Heinsberg hinaus. Aber auch hier wird aufgrund des demografischen
Wandels das Bildungsangebot nur schwer aufrecht zu erhalten sein.
- Kreisweite Schulentwicklung
Mit Blick auf diese vielfältigen
Veränderungen und Entwicklungen kommt der Schulentwicklungsplanung als
Grundlage für die von den einzelnen Schulträgern zu treffenden
schulorganisatorischen Entscheidungen eine wachsende Bedeutung zu.
In seiner Sitzung am 18.12.2008
beschloss der Kreistag daher einstimmig die Erstellung eines kreisweiten
Schulentwicklungsplanes; den Auftrag hierzu erhielt die Projektgruppe Bildung
und Region in Bonn, die am 01.06.2010 in der Aula des Gymnasiums Hückelhoven
ihr umfangreiches Gutachten vorstellte.
Folgende Aussagen bekräftigen die
Gemeinden in der Einführung einer Gesamtschule:
" Im Westen fehlen
Abiturplätze"
"Angeregt wird die Gründung einer
Gesamtschule in den Westkommunen (Anm.: gemeint ist Gangelt, Selfkant). Die
Räume der Doppelstandorte wären in den Räumen des Realschulgebäudes In Gangelt
und der Hauptschulgebäudes in Selfkant zu suchen. (Anm.: Die Dächer sind
gebaut)."
- Bestrebungen der Landesregierung
Die finanzielle Ausstattung der
Gemeinden durch das Land NRW wird jährlich im Gemeindefinanzierungsgesetz
geregelt. Auf der Basis der Ausgangszahlen in Abhängigkeit von Fläche,
Einwohner, Schülern usw. erhält jede Kommune eine mehr oder minder hohe
Finanzzuweisung, die sogenannte
Schlüsselzuweisung.
Mit der Modellrechnung für das
Gemeindefinanzierungsgesetz 2012 hat die rot-grüne Landesregierung ihre
Modalitäten für die Schlüsselzuweisungen geändert. Neben der stärkeren
Gewichtung der Soziallasten einer Kommune wurden weitere Kriterien angepasst.
Die Faktoren im Entwurf des
Gemeindefinanzierungsgesetzes 2012 bezüglich des Schüleransatzes bei den
Schlüsselzuweisungen wurden bei Halbtagsschulen auf 0,7 und bei Ganztagsschulen auf 3,3 festgesetzt.
Außerdem spricht die
gesellschaftspolitische Entwicklung für die Einrichtung einer Ganztagsschule.
Bei Betrachtung der offenen Ganztagsgrundschulen in den Gemeinden, die überall
stetig wachsenden Schülerzahlen aufweisen,
deutet vieles darauf hin, dass immer mehr Eltern den Wunsch nach einer
„Ganztägigen Betreuung“ ihrer Kinder wünschen. Deshalb sollte auch jetzt die
Chance zum Wandel der Schullandschaft ergriffen werden, wenn auch die bisher
hervorragende Realschule aufzulösen ist.
- Kurze Schulwege
Die Schüler in den Gemeinden Gangelt und
Selfkant verbringen nicht selten 2 Stunden am Tag mit Schulbusfahrten, um
Schulen in Heinsberg und Geilenkirchen zu erreichen. Durch die Errichtung der
Gesamtschule werden diese Busfahrten in Zukunft deutlich kürzer.
- Gesamtschule
Die Gesamtschule in NRW hat sich als
Schule etabliert, was sich im Willen der Eltern und Kinder in den letzten
Jahren gezeigt hat. Der Zustrom an Schülern zu dieser Schulform spiegelt die
vorgenannte Aussage wieder. Die Chancengleichheit der Schüler, die
umfangreichen Differenzierungen, die Förderung der unterschiedlichen Neigungen
und die Möglichkeit aller Schulabschlüsse sind ein gelungenes Rezept für eine
bildungstaugliche Schule.
Raumkonzept
Das beigefügte Raumprogramm für die
Gesamtschule Gangelt-Selfkant sieht die Räumlichkeiten für die Klassen 5-7 in
der Ganztagshauptschule Höngen vor und für die Klassen 8-13 in den Räumlichkeiten der Realschule
Gangelt. In der Ganztagshauptschule
Höngen sind bereits Räumlichkeiten für eine Mittagsverpflegung vorhanden. Die
Räumlichkeiten der Realschule werden in
absehbarer Zeit hierfür hergerichtet; da die Beschulung dort erst in 3 Jahren
stattfindet, besteht hier ausreichend
Vorlaufzeit.
Ermittlung
des Bedarfs
Gemeinden, die Schulträger gemäß § 78
(1) SchulG NRW sind, sind verpflichtet Schulen
zu errichten und fortzuführen, wenn in ihrem Gebiet ein Bedürfnis dafür
besteht und die Mindestgröße gewährleistet ist.
Aus § 78 (4) SchulG NRW folgt, dass die
Errichtung einer Schule grundsätzlich vom Bestehen eines Bedürfnisses abhängig
ist. Maßgeblich für die Feststellung des Bedürfnisses sind das Schüleraufkommen
und der Wille der Eltern. Näheres regelt der Runderlass über Errichtung,
Änderung und Auflösung von weiter-führenden allgemeinbildenden Schulen vom 06.05.1997.
Zur rechtserheblichen Feststellung des Bedürfnisses ist der Wille der
Erziehungsberechtigten zur schulformbezogenen Nachfrage in einem förmlichen
Verfahren zu ermitteln. In einer schriftlichen Befragung der
Erziehungsberechtigten der Schüler, die den zukünftigen
Einschulungsjahrgang bilden, ist mit eindeutiger Fragestellung das Interesse
für eine Anmeldung Ihres Kindes an der zu errichtenden Schule zu ermitteln.
Das Ergebnis der Elternbefragung in den
Gemeinden Gangelt und Selfkant stellt sich wie folgt dar:
4. Schuljahr/Ja 4.
Schuljahr/Nein
Grundschule Selfkant I 26 2
Grundschule Selfkant II 34 4
Grundschule Gangelt I 29 9
Grundschule Gangelt II 27 13 116 28
3. Schuljahr/Ja 3.
Schuljahr/Nein
Grundschule Selfkant I 28 5
Grundschule Selfkant II 33 3
Grundschule Gangelt I 46 9
Grundschule Gangelt II 32 18 139 35
Damit wird
festgestellt, dass es Elternwille ist, für die Gemeinden Gangelt und Selfkant
eine Gesamtschule zu errichten.
Beteiligung
der Schulträger
Mit Schreiben vom 25. Bzw. 27. Oktober
wurden der Bürgermeister der Gemeinde Waldfeucht, die Stadt Übach-Palenberg, die Stadt
Geilenkirchen, die Stadt Heinsberg, der Landrat des Kreises Heinsberg für das
Kreisgymnasium sowie das Generalvikariat Aachen als Träger des Gymnasiums St.
Ursula gebeten, eine Stellungnahme zu der beabsichtigten Maßnahme bis zum 11.
November abzugeben. Sollte bis zu dem vorgenannten Tag keine Stellungnahme
eingehen, sei davon auszugehen, dass man mit der Maßnahme einverstanden sei.
Zum Zeitpunkt der Erstellung dieser
Vorlage liegen Rückmeldungen aller Beteiligten vor. Während der Landrat des Kreises Heinsberg, die Stadt
Übach-Palenberg, die Stadt Geilenkirchen und das Generalvikariat in Aachen
keine Bedenken erhoben haben, war für
die Gemeinde Waldfeucht sowie die Stadt Heinsberg eine Stellungnahmen innerhalb
der gesetzten Frist nicht möglich.
- Gemeinde Waldfeucht
Unter Vorlage zusätzlicher Daten wurde die
Gemeinde Waldfeucht gebeten, eine abschließende Stellungnahme bis 30.11.
abzugeben. Die Gemeinde Waldfeucht machte außerdem auf die Bestimmungen des §
80 des Schulgesetzes aufmerksam, wonach Schulträger u.a. verpflichtet sind, für
ihren Bereich eine mit den Planungen benachbarter Schulträger abgestimmte
Schulentwicklungsplanung zu betreiben. Da eine Bestandsgefährdung der eigenen
Verbund-/Sekundarschule nicht auszuschließen sei, behält man sich vor, ein
Moderationsverfahren bei der oberen Schulaufsichtsbehörde zu beantragen.
Inzwischen wurde bekannt, dass es zu diesem Verfahren kommt.
Hierzu ist festzuhalten, dass es
letztlich jedem Schulträger obliegen sollte, für die in seinem
Zuständigkeitsbereich wohnenden Schüler/innen das bestmögliche Schulangebot zu
unterbreiten. Mit der Errichtung einer Gesamtschule verfolgen die Gemeinden
Gangelt und Selfkant dieses Ziel. Dabei ist nicht auszuschließen, dass auch
Schüller/innen aus den Randgebieten der Gemeinde Waldfeucht eine Gesamtschule in
Gangelt/Selfkant besuchen möchten. Dies war aber auch schon in der
Vergangenheit mit dem Besuch der Realschule Selfkant in Gangelt der Fall, wobei
deren Anzahl bei rd. 43 Kindern, verteilt auf 6 Jahrgangsstufen, liegt. Ob
diese Anzahl bei Errichtung einer Gesamtschule weiter ansteigt, ist ebenso
spekulativ, wie zu behaupten, die dortige Verbund-/Sekundarschule sei deshalb
in ihrem Bestand gefährdet. Dass die Schüler/innen aus den vorgenannten
Ortschaften die Realschule in Gangelt besuchen, geschieht in erster Linie aus
traditionellen Gründen und ist der räumlichen Nähe zu Gangelt zuzuweisen.
Hieran ändert das Angebot, welches durch die Errichtung einer Gesamtschule
geschaffen wird, nichts. Des Weiteren wurde festgestellt, dass keine Schüler
aus den Gemeinden Gangelt und Selfkant die Verbundschule in Haaren
besuchen. Die Zügigkeit der Gesamtschule Gangelt/Selfkant soll anhand des Bedarfs
innerhalb der beiden Gemeinden festgelegt werden. Von daher sind die
Bedenken der Gemeinde Waldfeucht zurückzuweisen.
- Stadt Heinsberg
Unter Vorlage zusätzlicher Daten wurde
die Stadt Heinsberg gebeten, eine abschließende Stellungnahme bis 30.11.2011
abzugeben. Mit Schreiben vom 30.11.2011 erhebt die Stadt Heinsberg die
Forderung, dass keine Beeinträchtigung einer Heinsberger Schule erfolgen darf.
Die Zügigkeit der geplanten Gesamtschule soll entsprechend dem Schüleraufkommen
der Gemeinden Gangelt und Selfkant begrenzt werden.
Derzeit besuchen 7 Schüler aus dem
Gemeindegebiet Selfkant und Gangelt die Städt. Realschule in Heinsberg. Andere Schulen unter der
Trägerschaft der Stadt Heinsberg werden nicht von Selfkänter oder Gangelter
Schülern besucht. Die Städt. Realschule Heinsberg wird 5-6 zügig geführt. Die
Realschule in Gangelt besuchen derzeit
insgesamt 7 Schüler aus Heinsberg.
Die
Zügigkeit der Gesamtschule Gangelt/Selfkant soll anhand des Bedarfs innerhalb
der beiden Gemeinden festgelegt werden. Es ist nicht davon auszugehen, dass
durch die Errichtung einer Gesamtschule in Gangelt/Selfkant eine Schule im
Stadtgebiet Heinsberg im Bestand gefährdet ist. Den Forderungen der Stadt
Heinsberg wird demnach entsprochen.
Beteiligung
der Schulkonferenzen der Hauptschule sowie der Realschule
Den Schulkonferenzen aller betroffenen
Schulen wurden gem. § 65 Ziffer 2 SchulG Gelegenheit gegeben, sich bis zum
30.11.2011 zu der beabsichtigten Auflösung zu äußern.
- Selfkantschule (Ganztagshauptschule)
Mit Schreiben vom 22.11.2011 hat die
Schulkonferenz der Selfkantschule bestätigt, dass keine Einwände gegen
Schließung der Selfkantschule zur Errichtung einer Gesamtschule bestehen.
Lediglich bei der Umsetzung der
Maßnahmen soll darauf geachtet werde, dass es zu keinem großen Bruch in der
momentanen Zusammensetzung des Kollegiums der Selfkantschule kommt, um die
Schüler optimal bis zum Abschluss zu begleiten. Vor allem die Eltern geben ihre
Sorge zum Ausdruck, dass die Schüler der Selfkantschule in naher Zukunft in den
Räumlichkeiten der Hautschule Gangelt unterrichtet werden müssen.
Die Bezirksregierung Köln ist für die
Bereitstellung des Personals zuständig. In einem Gespräch mit der
Bezirksregierung wurden die Bedenken angesprochen; hierzu wurde ausgeführt,
dass die Schüler ihren Abschluss in
gewohnter Weise, ohne irgendwelche Nachteile zu erleiden, vollziehen
können. Allerdings bedingt dies, dass schon aus organisatorischen Gründen eine
Zusammenlegung in absehbarer Zeit erfolgen muss. Da die beiden Hauptschulen
aber in unterschiedlicher Form geführt werden,
ist eine räumliche Trennung im Gangelter Gebäude vorzusehen. Hierzu
werden die betroffenen Schulkonferenzen rechtzeitig vorher beteiligt werden.
- Realschule Selfkant in Gangelt
Mit Schreiben vom 25.11.2011 hat die
Schulkonferenz der Realschule bestätigt, dass keine Einwände gegen Schließung
der Realschule zur Errichtung einer Gesamtschule bestehen.
Man bedauerte den Schritt zur Schließung der Realschule, die in vergangener
Zeit hohes Ansehen bei Eltern und Schülern genossen hat. In dem Schreiben
wurden weitere Bedenken/Bedingungen dahingehend geäußert, dass die Gemeinden sich weiterhin in
bewährter Form für die Realschule einsetzen werden. Bezüglich der Personalversorgung soll man
sich in ausreichender Form bei der Bezirksregierung einsetzen. Das
Schulprogramm soll weiterhin Berücksichtigung finden und es soll nach Einzug
der Gesamtschule ein harmonisches Miteinander stattfinden. Des Weiteren solle Sorge dafür getragen
werden, dass im Gebäude eine Essensausgabe, eine Verweil- und Hausaufgabenbetreuung
stattfinde.
Die Gemeinde Selfkant nimmt die Bedenken an und wird über die verantwortlichen Personen im Zweckverband hierfür Sorge tragen. Im Übrigen wird auf die Ausführungen zur Selfkantschule verwiesen.
Beschlussvorschlag:
Es wird beschlossen:
1. Der
Rat der Gemeinde stellt das Ergebnis der Elternumfrage fest und beschließt gem. § 81 Abs. 2 SchulG NRW die Errichtung einer mindestens
4-zügigen integrierten Gesamtschule (Sek I und Sek II) in den Gemeinden Gangelt
und Selfkant zum 01.08.2012, beginnend
mit der Jahrgangsstufe 5, im Gebäude der derzeitigen Selfkantschule
(Hauptschule) Pfarrer-Meising-Straße für die Klassen 5-7 und im Gebäude der
derzeitigen Realschule des Zweckverbandes in Gangelt für die Klassen 8-13 zu errichten.
Gleichzeitig wird das pädagogische Grundkonzept beschlossen.
2. Die
Stellungnahme der Gemeinde Waldfeucht zur Errichtung einer Gesamtschule zur
Kenntnis zu nehmen und zu beschließen, diese
Bedenken aus den in der Sachdarstellung
genannten Gründen zurückzuweisen. Die Forderungen der Stadt Heinsberg
werden zustimmend zur Kenntnis genommen und gemäß der Sachdarstellung
entsprochen.
3. Der
Rat beschließt gleichzeitig gem. § 81 Abs. 2 SchulG NRW die Schließung der
Selfkantschule (Hauptschule) Pfarrer-Meising-Straße zum 31.07.2012. Des
Weiteren soll durch den Zweckverband Gangelt-Selfkant die Auflösung der Realschule
und die Erweiterung des Realschulzweckverbandes auf einen Realschul- und
Gesamtschulzweckverband beschlossen werden. Ab dem genannten Tag werden keine
Schüler mehr aufgenommen. Für alle bereits in den Schulen angemeldeten Kinder
ändert sich nichts. Die bisherigen Schulformen werden in gewohnter Weise weiter
geführt. Allerdings werden die Schulen ab Beginn der Gesamtschule keine neuen
Fünftklässler mehr aufnehmen und somit nach fünf Jahren komplett auslaufen.
4.
Der Rat beauftragt die Verwaltung, der Bezirksregierung unverzüglich
noch in diesem Jahr einen Antrag zur Genehmigung der Gesamtschule einzureichen.
5. Die
Bezirksregierung wird gebeten, die Genehmigung für die neue Gesamtschule als
gebundene Ganztagsschule zu erteilen sowie eine kommissarische Schulleitung mit
der Annahme der Anmeldungen zu beauftragen. Dies sollte so frühzeitig erfolgen,
dass die Eltern Mitte Januar 2012 noch vor dem Beginn der Anmeldefristen über
das Angebot der neuen Gesamtschule informiert werden können.
6. Die
Gemeinde Selfkant beauftragt die Verwaltung, die notwendigen räumlichen
Voraussetzungen für die langfristige Unterbringung der neuen Gesamtschule zu
schaffen und stellt die erforderlichen Mittel sukzessive in den kommenden
Haushaltsjahren bereit.