Betreff
Hebesatzung für die Grund- und Gewerbesteuer im Haushaltsjahr 2012
Vorlage
663/2011
Art
Sitzungsvorlage

Sachverhalt:

 

Im Oktober 2011 hat das Ministerium für Inneres und Kommunales NRW die erste Modellrechnung für die Schlüsselzuweisung 2012 veröffentlicht. Für die Gemeinde Selfkant ergeben sich hieraus Mindererträge in Höhe von 475.000 € im Vergleich zum Jahr 2011. Da im Jahr 2012 noch eine einmalige Abmilderungshilfe vom Land gezahlt wird, sind im Jahr 2013 Mindererträge von 736.000 € im Vergleich zum Jahr 2011 zu erwarten.

 

Bei einer gleich bleibenden Aufwands- und Ertragslage würde dies zwingend die Aufstellung eines Haushaltssicherungskonzeptes (HSK) erfordern. Die Verwaltung hat daher einen Katalog mit Möglichkeiten zur Verbesserung des Haushalts zusammengestellt. Hierbei wurden sowohl Mehrerträge als auch Aufwandssenkungen berücksichtigt. Insgesamt konnte hier das prognostizierte Jahresergebnis im Vergleich zu 2011 für das Jahr 2012 um 309.000 € und für das Jahr 2013 um 91.500 € verbessert werden. Die Aufstellung ist der Sitzungsvorlage als Anlage beigefügt.

 

Dennoch würde trotz der Einsparungen ein Haushaltssicherungskonzept aufgestellt werden müssen, da sich dann innerhalb der mittelfristigen Finanzplanung die allgemeine Rücklage in den Jahren 2013, 2014 und 2015 um mehr als 5% verringert.

 

Durch die Erhöhung der Hebesätze lassen sich Mehreinnahmen in Höhe von ca. 257.000 € erzielen.

 

Dies gilt bei folgenden Hebesätzen:

 

Grundsteuer A:          245 v. H.

Grundsteuer B:           440 v. H.

Gewerbesteuer:          416 v. H.

 

 Für den durchschnittlichen Grundstückseigentümer bedeutet dies eine Mehrbelastung von ca. 40 € pro Jahr. Der durchschnittliche Gewerbetreibende würde zusätzlich mit ca. 77 € pro Jahr belastet werden.

 

Eine detaillierte Aufstellung ist der Vorlage ebenfalls beigefügt.

 

Grundsätzlich werden die Hebesätze für die Gemeindesteuern zusammen mit der Haushaltssatzung beschlossen. Die Beschlussfassung über eine separate Hebesatzsatzung ist sinnvoll, da der Haushalt 2012 voraussichtlich nicht zu Beginn des Jahres fertig gestellt sein wird.

 

Über die Höhe der Hebesätze wurde mit der Gemeinde Gangelt Einvernehmen erzielt, sodass dort gleichermaßen verfahren wird. Der Verwaltungsvorschlag der Gemeinde Waldfeucht beinhaltet ebenfalls diese Hebesätze.

 

 


Beschlussvorschlag:

 

Die als Anlage beigefügte Hebesatzsatzung für die Grund- und Gewerbesteuer im Haushaltsjahr 2012 wird in der vorgelegten Form beschlossen. Die Satzung ist Bestandteil des Beschlusses.

 

 


Finanzielle Auswirkungen

Ja

Anlagevermögen

Nein     

Haushaltsmittel zur Verfügung

./.

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