Betreff
Antrag der Kath. Kirchengemeinde St. Lambertus Höngen auf Gewährung eines Zuschusses zum U 3 Ausbau des Kindergarten Höngen
Vorlage
651/2011
Art
Sitzungsvorlage

Sachverhalt:

Mit Schreiben vom 20.09.2011 beantragt die Kath. Kirchengemeinde St. Lambertus Höngen einen Zuschuss zum U 3 Ausbau des Kindergarten Höngen. Das Schreiben ist als Anlage beigefügt.

 

Zum Ausbau der U3 Plätze des Familienzentrums im Kindergarten Höngen wird ein Landeszuschuss in Höhe von 216.000 € gezahlt. Die gesamten Baukosten betragen ca. 308.000 €. Die Differenz in Höhe von 92.000 € muss der Kirchengemeindeverband Selfkant als Träger selbst aufbringen.

 

Der Kindergarten Höngen bietet zurzeit 70 Kindern (davon sechs unter drei Jahren) einen Betreuungsplatz. Alle Plätze sind belegt. Nach dem Anbau und der teilweise räumlichen Neugestaltung können 12 U3 Plätze belegt werden.

 

Die Gemeinde Selfkant erstattet der Kirchengemeinde St. Lambertus Höngen bereits 12 % aller nach § 19 Abs. 3 Kinderbildungsgesetz (KiBiz) bewilligten Kindpauschalen für die dritte Gruppe im Kindergarten.

 

Die Kath. Kirchengemeinde St. Lambertus Höngen bittet jetzt um Gewährung eines Zuschusses zu den aufzubringenden Eigenmitteln zum Ausbau der U3 Plätze im Kindergarten Höngen.

 

Für entsprechende Umbaumaßnahmen beim Kindergarten St. Hubertus Süsterseel wurde seitens der Gemeinde kein Betrag bereitgestellt.

Nach fernmündlicher Mitteilung der Rendatin aus Höngen an den Hauptamtsleiter sind die Baukosten aus Eigenmitteln gedeckt. Lediglich die Herrichtung der Aussenanlagen ist in der Baukostensumme nicht verplant.

 


 

Beschlussvorschlag:

Aus Verwaltungssicht sollte keine direkte finanzielle Beteiligung der Gemeinde erfolgen um, da ansonsten auch mit Forderungen anderer nichtgemeindlicher Einrichtungen gerechnet werden könnte.

GGf. könnte die Bereitstellung eines neuen, kleineren Spielgerätes nach Maßgabe der zur Verfügung stehenden Haushaltsmittel im nächsten Jahr nach Abschluss der Bauarbeiten bedacht werden.

 


Finanzielle Auswirkungen

ja     

Anlagevermögen

     

Haushaltsmittel zur Verfügung

nein

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