Betreff
Änderung des Flächennutzungsplanes,
hier: Änderung Nr. N5: Veränderte Darstellung von "Waldflächen" in "Flächen für Gemeindbedarf"
Vorlage
627/2011
Art
Sitzungsvorlage

Grundlage für die in Rede stehende Änderung des Flächennutzungsplanes ist die Notwendigkeit der Sicherstellung des Brandschutzes in den Ortsteilen Havert, Schalbruch, Isenbruch, Stein und Millen-Bruch.

 

Ziel ist es, westlich der Ortschaft Havert, entlang der K 2 ein zentral gelegenes Feuerwehrgerätehaus zu errichten, welches die zuständige Löschgruppe Schalbruch – Havert beherbergen soll. Mit dieser Änderung soll ein Teilbereich der derzeitig dargestellten „Waldfläche“ auf dem Grundstück Gemarkung Havert, Flur 6, Nr. 177 auf einer Tiefe von ca. 30 m entlang der K 2 als „Fläche für Gemeinbedarf“ dargestellt werden (siehe beiliegenden Plan).

Damit soll nunmehr die im Brandschutzbedarfsplan 2003 für 2010 vorgesehene – letzte – Baumaßnahme zumindest im Rahmen der Flächenbereitstellung in Angriff genommen werden.

 

Im Gebietsentwicklungsplan (GEP) für die Region Aachen ist der in Rede stehende Bereich als „Allgemeiner Freiraum und Agrarbereich“ dargestellt.

 

Das zu beplanende Areal wird nicht vom Geltungsbereich eines rechtsgültigen Bebauungsplanes oder der Satzung über die Grenzen des im Zusammenhang bebauten Ortsteiles Havert erfasst. Das Grundstück ist somit dem Außenbereich zuzordnen. Der Landschaftsplan II/5 Selfkant des Kreises Heinsberg weist die Fläche als „Landschaftsschutzgebiet“ aus.

 

Auch unter Würdigung des an sich landschaftlich sensiblen Außenbereiches, bietet sich die Errichtung eines zentral gelegenen Feuerwehrgerätehauses zur Sicherstellung des Brandschutzes in den Ortsteilen Havert, Schalbruch, Isenbruch, Stein und Millen-Bruch an dieser Stelle an, weil dieser Standort fast in der geographischen Mitte zwischen diesen Orten liegt und so die Einsatzstellen innerhalb der vorgegebenen Ausrückzeiten erreicht werden können.

 

Ein weiterer Grund für diesen Standort ist darin zu sehen, dass sonstige geeignete (gemeindliche oder ggfls. von Privat zu erwerbende) Flächen – in den genannten Orten – zur Zeit nicht zur Verfügung stehen.

 

Das Grundstück befindet sich im Besitz der Gemeinde.

 

 


Beschlussvorschlag:

 

Die Gemeindevertretung beschließt:

 

1.                  Im Rahmen der Änderung Nr. N5 – Havert, West – des Flächennutzungsplanes der Gemeinde Selfkant die Darstellung auf dem Grundstück Gemarkung Havert, Flur 6, Nr. 177, in einem Teilbereich (ca. 30 x 45 m) von „Waldfläche“ in „Fläche für Gemeinbedarf“ zu ändern.

 

2.                  Zum Verfahren der Änderung Nr. N5 – Havert, West – des Flächennutzungsplanes

 

-          die Beteiligung der Öffentlichkeit gemäß § 3 Abs. 1 des Baugesetzbuches (BauGB)

 

-          die Beteiligung der Behörden gemäß § 4  Baugesetzbuch (BauGB)

 

sowie

 

-          die Offenlage der Planentwürfe nach § 3 Abs. 2 Baugesetzbuch (BauGB)

 

durchzuführen.