Betreff
1. Änderung des Bebauungsplanes Selfkant Nr. 35 - Tüddern, Hasenfeld
Vorlage
626/2011
Art
Sitzungsvorlage

A.        Verfahrensstand

 

Die Gemeindevertretung der Gemeinde Selfkant hat in ihrer Sitzung am 15. Dezember 2010 die Einleitung des Verfahrens zur 1. Änderung des Bebauungsplanes Selfkant Nr. 35 – Tüddern, Hasenfeld – beschlossen.

Die geplante 1.  Änderung umfasst die folgende Ergänzung der textlichen Festsetzungen:

 

a)                 Terrassenüberdachung

 

Eine Überschreitung der hinteren Baugrenze um maximal fünf Meter zwecks Errichtung einer überdachten Terrasse wird zugelassen. Von diesen Festsetzungen bleiben die sonstigen gesetzlichen Bestimmungen unberührt.“

 

b)                 Geländehöhen

 

„Bezugspunkt (BP) ist die Höhe der fertig ausgebauten, an das Grundstück angrenzenden Verkehrsfläche (Ok. Gehweg / Ok Verkehrsfläche) in der Höhe der Mitte der überbaubaren Grundstücksflächen, bei Eckgrundstücken ist die höher gelegene Verkehrsfläche ausschlaggebend. Geländeerhöhungen bis maximal 30 cm über festgesetzte Geländehöhe (BP) sind zulässig.“

 

Der Beschluss über die Einleitung des Verfahrens wurde im Amtsblatt der Gemeinde Selfkant Nr. 1-2/2011 am 16. Januar 2011 gemäß § 2 Abs. 1 Satz 2 des Baugesetzbuches (BauGB) öffentlich bekannt gemacht.

 

Durch Bekanntmachung in derselben Ausgabe des Amtsblattes wurden die Bürger gemäß § 3 Abs. 1 BauGB über die Planänderungsabsichten informiert und es wurde der Öffentlichkeit Gelegenheit gegeben, die Planungsunterlagen zu den Änderungen vom 24. Januar 2011 bis einschließlich 24. Februar 2011 im Rathaus in Selfkant-Tüddern einzusehen.

 

Mit Schreiben vom 20. Februar 2011 wurden die Träger öffentlicher Belange ebenfalls über die Planänderungsabsichten der Gemeinde Selfkant informiert und es wurde Gelegenheit zur Stellungnahme bis zum 28. Februar 2011 gegeben.

 

Gleichzeitig wurden die Träger öffentlicher Belange darauf hingewiesen, dass der Entwurf der Planunterlagen zu den Änderungen in der Zeit vom 25. Februar 2011 bis einschließlich 25. März 2011 im Rathaus in Tüddern öffentlich ausliegt. Ort und Dauer der Auslegung wurden gemäß § 3 Abs. 2 BauGB im Amtsblatt der Gemeinde Selfkant Nr. 1-2/2011 vom 16. Januar 2011 öffentlich bekannt gemacht.

 

Während der Beteiligung der Öffentlichkeit und der Behörden, sowie während der Offenlage des Planentwurfs wurden weder Bedenken noch Anregungen vorgebracht.

 

 

 

 


B.        Verfahrenbeschluss 

 

Nach Durchführung der Beteiligung der Öffentlichkeit und der Behörden sowie die Offenlage beschließt die Gemeindevertretung die 1. Änderung des Bebauungsplanes Selfkant Nr. 35 – Tüddern, Hasenfeld – gemäß § 10 des Baugesetzbuches (BauGB) als Satzung.

 

Die 1. Änderung umfasst die folgende Ergänzung der textlichen Festsetzungen:

 

a)                 Terrasenüberdachung

 

„Eine Überschreitung der hinteren Baugrenze um maximal fünf Meter zwecks Errichtung einer überdachten Terrasse wird zugelassen. Von diesen Festsetzungen bleiben die sonstigen gesetzlichen Bestimmungen unberührt.“

 

b)                 Geländehöhen

 

„Bezugspunkt (BP) ist die Höhe der fertig ausgebauten, an das Grundstück angrenzenden Verkehrsfläche (Ok. Gehweg / Ok. Verkehrsfläche) in der Höhe der Mitte der überbaubaren Grundstücksflächen, bei Eckgrundstücken ist die höher gelegene Verkehrsfläche ausschlaggebend. Geländeerhöhungen bis max. 30 cm über festgesetzte Geländehöhe (BP) sind zulässig.“