Betreff
Aufstellung des Bebauungsplanes Selfkant Nr. 29 - Süsterseel, Herkenrather Höhe -, hier: Änderung des Gebietscharakters für einen Teilbereich des Plangebietes
Vorlage
064/2006
Art
Sitzungsvorlage

Sachverhalt:

 

Die Gemeindevertretung hat am 27. März 2003 die Einleitung des Aufstellungsverfahrens zum Bebauungsplan Selfkant Nr. 29 – Süsterseel, Herkenrather Höhe – beschlossen. Der Einleitungsbeschluss wurde am 7. April 2003 im Amtsblatt der Gemeinde Selfkant Nr. 15/2003 öffentlich bekannt gemacht.

 

Die Bürgerbeteiligung erfolgte in der Zeit vom 27. Oktober 2003 bis einschließlich 27. November 2003 und die Offenlage erfolgte vom 28. November 2003 bis einschließlich 29. Dezember 2003.

 

In der Folgezeit sprach ein Vorhabenträger mit der Absicht zur Errichtung einer Biogasanlage bei der Gemeinde vor.

 

Da es sich bei einem derartigen Vorhaben um eine nach dem Bundesimmisionsschutzgesetz genehmigungspflichtige Anlage handelt, die nur in Industriegebieten zulässig ist, wird in Abstimmung mit dem Staatlichen Umweltamt Aachen eine Lösung darin gesehen, dass ein Teilbereich des bisher in seiner Gesamtheit als „Gewerbegebiet“ (GE) konzipierten Gebietes in „Industriegebiet“ (GI) umgewandelt wird.

 

Als Anlage ist eine Planzeichnung beigefügt, aus der die Abgrenzung des „Industriegebietes“ ersichtlich ist.

 

Sofern die Gemeindevertretung dem Vorschlag zur Änderung des Gebietscharakters für einen Teilbereich des Plangebiets folgt, kann das Verfahren mit einer erneuten Offenlage fortgeführt werden.


Beschlussvorschlag:

 

Es wird beschlossen, innerhalb des Geltungsbereichs des sich im Aufstellungsverfahren befindenden Bebauungsplans Selfkant Nr. 29 – Süsterseel, Herkenrather Höhe – für einen Teilbereich, (Gemarkung Süsterseel, Flur 8, Flurstücke 55 (teilw.), 56 (teilw.), 57 und 58).

 

Den Gebietscharakter von „Gewerbegebiet“ (GE) in „Industriegebiet“ (GI) zu ändern und das im Jahre 2003 eingeleitete Aufstellungsverfahren mit einer erneuten Offenlage gemäß § 3 Abs. 2 des Baugesetzbuches (BauGB) des nunmehr geänderten Planentwurf fortzuführen. 

 

Hierzu wird gemäß § 4 a Abs. 3, Satz 2 BauGB bestimmt, dass Stellungnahmen nur zum geänderten Teilbereich abgegeben werden können.

 


Finanzielle Auswirkungen

Vermögens/Verwaltungshaushalt

Haushaltsmittel zur Verfügung

Abwicklung über Haushaltsstelle