Betreff
1. Änderungssatzung zur Satzung der Gemeinde Selfkant zur Abänderung der Fristen bei der Dichtheitsprüfung von privaten Abwasserleitungen
Vorlage
621/2011
Art
Sitzungsvorlage

Sachverhalt:

 

Die Gemeindevertretung hat in ihrer Sitzung am 07. Oktober 2010 die Satzung der Gemeinde Selfkant zur Abänderung der Fristen bei der Dichtheitsprüfung von privaten Abwasserleitungen beschlossen.

 

Im Anhang zu § 2 dieser Satzung wurden mit Frist zur Durchführung der Dichtigkeitsprüfung zum 31.12.2011 folgende Straßen benannt:

 

 

Ortsteil

Straße

Hillensberg

Bergstraße

Höngen

Birder Straße

 

Westerholzer Straße

Saeffelen

Am Steincleef

Süsterseel

Heidestraße

Wehr

Landstraße

 

 

 

Seitens der Bezirksregierung Köln wurde zwischenzeitlich signalisiert, dass für den Ausbau der Westerholzer Straße in Selfkant-Höngen möglicherweise eine Förderung im Rahmen des Förderprogramms „ Verbesserung der Verkehrsverhältnisse der Gemeinden, Gemeindeverbände und Kreise nach den Förderrichtlinien kommunaler Straßenbau – FöRi-kom-Stra (SMBl. NW 910) – Kommunaler Straßenbau“ in Betracht kommt. Bei entsprechender Antragstellung könnte eine nach derzeitigem Stand 65%ige Förderung bereits für 2013 bewilligt werden.

 

Um dann eine möglichst aktuelle Planungsgrundlage für die ebenfalls anstehende Sanierung des Hauptsammlers einschließlich der Grundstücksanschlussleitungen zu haben, wird vorgeschlagen, die First zur Durchführung der Dichtheitsprüfung für die Westerholzer Straße auf 2012 zu verschieben.

 

Eine entsprechende Änderungssatzung ist dieser Sitzungsvorlage als Anlage beigefügt.

 


Beschlussvorschlag:

 

Die 1. Änderungssatzung zur  Satzung der Gemeinde Selfkant zur Abänderung der Fristen bei der Dichtheitsprüfung von privaten Abwasserleitungen gemäß § 61 a Abs. 5 LWG NRW wird beschlossen.