Betreff
Gewährung von Zuschüssen aus dem Sonderfonds Vereinsbeihilfen für das Jahr 2011
Vorlage
620/2011
Art
Sitzungsvorlage

Sachverhalt:

Im Rahmen des Sonderfonds werden gemäß den Richtlinien der Gemeinde Selfkant über die Gewährung von Beihilfen an Vereine und Jugendgruppen Anschaffungen und andere Maßnahmen der Vereine mit jeweils 20 % bis zu einer Höchstgrenze von 500 € bezuschusst. Die Bezuschussung erfolgt im Rahmen der bereitstehenden Haushaltsmittel. Auf die Gewährung eines Zuschusses besteht kein Rechtsanspruch. Für bereits gehandhabte Anschaffungen und begonnene Maßnahmen kann kein Zuschuss gewährt werden.

 

Im Sonderfonds stehen Mittel in Höhe von 2.500 € zur Verfügung. Die Haushaltsmittel sind auf verschiedene Produkte verteilt worden. Soweit durch die Bezuschussung  bei einem Produkt eine überplanmäßige Ausgabe erfolgen sollte, würde diese durch entsprechende Einsparung beim anderen Produkt ausgeglichen.

 

Die Antragsfrist endete am 15. Januar 2011. Die Vereine wurden im Amtsblatt der Gemeinde Selfkant am 12. Dezember 2010 nochmals auf die Möglichkeit der Antragstellung hingewiesen.

 

Folgende Vereine haben einen Antrag auf Gewährung eines Zuschusses aus dem Sonderfonds für das Jahr 2011 gestellt. Die Anträge und eine Aufstellung der bisherigen Zuschussgewährung im Rahmen des Sonderfonds sind als Anlagen beigefügt. Die Richtlinien über die Gewährung von Beihilfen an Vereine und Jugendgruppen liegen bereits vor.

 

 

 

 

 

 

 

 

a)  St. Severinus Schützenbruderschaft Wehr e.V.

Mit Schreiben vom 14.06.2010 beantragt die St. Severinus Schützenbruderschaft Wehr e.V. die Gewährung eines Zuschusses zur Neuanschaffung von Schirmmützen. Der Antrag ist als Anlage beigefügt. Ein Kostenvoranschlag liegt noch nicht vor – wird aber nachgereicht. Die letzte Bezuschussung erfolgte im Jahre 2009.

 

b)                Spielmannszug Wehr e.V.

Der Spielmannszug Wehr e.V. beantragt mit Schreiben vom 25.09.2010 die Gewährung eines Zuschusses zur Anschaffung von 20 neuen Querflöten zum Gesamtpreis von 1.500 €. Der Antrag ist als Anlage beigefügt. Die letzte Bezuschussung erfolgte im Jahre 2010.

 

c)                SV Selfkantia Höngen e.V.

Mit Schreiben vom 03.10.2010 beantragt der SV Selfkantia Höngen e.V. die Gewährung eines Zuschusses zur Beschaffung von Leuchtmitteln für die neue Flutlichtanlage auf dem Sportplatz an der Hauptschule in Selfkant-Höngen. Die Kosten belaufen sich auf 3.408,16 €. Der Antrag ist als Anlage beigefügt. Die letzte Bezuschussung erfolgte im Jahre 2001.

 

d)                TC Selfkant Westerheide e.V.

Der TC Selfkant Westerheide e.V. beantragt mit Schreiben vom 15.11.2010 die Gewährung eines Zuschusses zu notwendigen Investitionen und Kosten zum Unterhalt und Renovierungen der Tennisplätze sowie der Clubräume. Die Kosten belaufen sich auf 3.056,57 €. Der Antrag ist als Anlage beigefügt. Die letzte Bezuschussung erfolgte im Jahre 2010 (Restbetrag 363,--€).

 

e) Tennisclub Gangelt e.V. und der TC Selfkant Westerheide e.V.

Der Tennisclub Gangelt e.V. und der TC Selfkant Westerheide e.V. beantragten mit Schreiben vom 17.11.2010 die Gewährung eines Zuschusses zur gemeinsamen Anschaffung eines Turbobesens. Die Gesamtkosten belaufen sich auf 2.096,00 € - die Kosten für den TC Selfkant Westerheide e.V. betragen die Hälfte. Der Antrag ist als Anlage beigefügt. Die letzte Bezuschussung erfolgte im Jahre 2010.

 

f)                   SV’67 Havert-Stein e.V.

Mit Schreiben vom 16.12.2010 beantragt der SV’67 Havert-Stein die Gewährung eines Zuschusses zur Schädlingsbekämpfung (Wühlmäuse) am Sportplatz Stein. Die Kosten belaufen sich auf 480,00 €. Der Antrag ist als Anlage beigefügt. Die letzte Bezuschussung erfolgte im Jahre 2006.

 

g)                Spielmannszug 1920 „Edelweiß“ Havert e.V.

Der Spielmannszug 1920 „Edelweiß“ Havert e.V. beantragt mit Schreiben vom 03.01.2011 die Gewährung eines Zuschusses zur Anschaffung neuer Instrumente. Die Investitionskosten belaufen sich auf 4.707,50 €. Der Antrag ist als Anlage beigefügt. Die letzte Bezuschussung erfolgte im Jahre 2003.

 

 

 

 

 

 

 

 

h)                 V.f.R. 1912 Tüddern e.V.

Mit Schreiben vom 10.01.2011 beantragt der V.f.R. 1912 Tüddern e.V. die Gewährung eines Zuschusses zur Anschaffung von Trainingsmaterial für die Jugend- und Seniorenabteilung sowie Sportkleidung/-ausrüstung für die Jugend- und Seniorenabteilung. Die Kosten belaufen sich auf 2.490,00 €. Der Antrag ist als Anlage beigefügt. Die letzte Bezuschussung erfolgte im Jahre 2010.

 

i)                   Musikverein St. Martinus Schalbruch 1952 e.V.

Der Musikverein St. Martinus Schalbruch 1952 e.V. beantragt mit Schreiben vom 10.01.2011 die Gewährung eines Zuschusses zur Anschaffung von zwei Trommeltragegestellen und Becken zum Gesamtpreis von 455,00 €. Der Antrag ist als Anlage beigefügt. Ein Kostenvoranschlag wird nachgereicht. Die letzte Bezuschussung erfolgte im Jahre 2009.

 

j)                   Instrumentalverein Süsterseel e.V.

Mit Schreiben vom 12.01.2011 beantragt der Instrumentalverein Süsterseel e.V. die Gewährung eines Zuschusses zur Anschaffung neuer Marschbücher sowie zur Reparatur der Heizung im Vereinslokal. Die Investitionskosten belaufen sich auf 850,00 €. Der Antrag ist als Anlage beigefügt. Die letzte Bezuschussung erfolgte im Jahre 2009.

 

k)                 Trommler- und Pfeiferkorps St. Martini Isenbruch

Das Trommler- und Pfeiferkorps St. Martini Isenbruch beantragt mit Schreiben vom 13.01.2011 die Gewährung eines Zuschusses zur Anschaffung neuer Instrumente zum Gesamtpreis von 1.850,00 €. Der Antrag ist als Anlage beigefügt. Die letzte Bezuschussung erfolgte im Jahre 2007.

 


Beschlussvorschlag:

Über die Gewährung von Beihilfen aus dem „Sonderfonds Vereinsbeihilfen“ für das Jahr 2011 ist nunmehr gemäß Ziffer 3.1 der Richtlinien der Gemeinde Selfkant über die Gewährung von Beihilfen an Vereine und Jugendgruppen zu beraten und zu entscheiden.

 

Gemäß der Richtlinie werden die Anträge auf Bezuschussung je nach Eingang behandelt. Es besteht jedoch die Möglichkeit, die Zuschüsse unter Berücksichtigung der in den Vorjahren bereits gewährten Beihilfen zu verteilen.

 

Der Ausschuss legt die Reihenfolge und Höhe der Zuschüsse fest.