Betreff
Antrag auf Gewährung eines Zuschusses aus dem Baufonds 2011
Vorlage
618/2011
Art
Sitzungsvorlage

Sachverhalt:

Nach den Richtlinien der Gemeinde Selfkant über die Gewährung von Beihilfen an Vereine und Jugendgruppen – Ziffer 4.3 – stellt die Gemeinde Selfkant für Baumassnahmen der Vereine in jedem Haushaltsjahr ein Betrag von 10.000 € zur Verfügung. Zuschussfähig sind Baumassnahmen ab einem Materialkostenvolumen von 10.000 €.

 

Zielrichtung ist, dass sich ein objektbezogener Zusammenschluss der Vereine besonders auszahlen sollte. Wenn Projekte von mehreren Vereinen finanziell getragen, genutzt und unterhalten werden, können auch sinnvolle Objekte, die der Gesamtbevölkerung zugute kommen, realisiert werden.

 

Die Zuschussregelung sieht wie folgt aus:

 

                                                                                              Max. Höhe

1 Verein                                                                     15 % der Materialkosten           2.000 €

2 Vereine                                                                    20 % der Materialkosten           4.000 €

3 Vereine                                                                    30 % der Materialkosten           8.000 €

4 Vereine                                                                    40 % der Materialkosten         10.000 €

 

Die Bezuschussung erfolgt im Rahmen der bereitstehenden Haushaltsmittel. Grundsätzlich gibt es keine Antragsfrist.

 

Anträge auf Bezuschussung, die in einem Haushaltsjahr nicht berücksichtigt werden konnten, genießen im nachfolgenden Jahr Priorität. Die Anträge auf Bezuschussung müssten vor Beginn der anstehenden Maßnahme gestellt werden. Für bereits begonnene Maßnahmen kann kein Zuschuss gewährt werden. Bei einer Bezuschussung sind der Gemeinde ausreichende Verwendungsnachweise unter Beifügung der Rechnungs- und Zahlungsbelege vorzulegen.

 

 

 

 

 

 

 

 

Antrag des V.f.R. 1912 Tüddern e.V.

Mit Schreiben vom 12. Dezember 2010 beantragt der V.f.R. 1912 Tüddern e.V. die Gewährung eines Zuschusses aus dem Baufonds 2011 zur Renovierung/Überarbeitung des Sportplatzgeländes, Sportplatz, Gebäude, Begrenzungszäune, Fangnetze etc.  Die Gesamtkosten werden mit ca. 10.000 € bis15.000 € veranschlagt. Der Antrag ist als Anlage beigefügt.

 

 


Beschlussvorschlag:

Über den Antrag ist zu beraten und zu beschließen.