Betreff
Ersatzbestimmung eines Mitglieds im Aufsichtsrat der EGS
Vorlage
604/2010
Art
Sitzungsvorlage

Sachverhalt:

 

Herr Alfons Crombeen hat mit Schreiben vom 09.11.2010 seinen Rücktritt als Mitglied des Aufsichtsrates der Entwicklungsgesellschaft Selfkant erklärt.

 

Wenn eine Person vorzeitig aus dem Gremium ausscheidet, für das sie bestellt war, wählt der Rat gemäß § 50 Abs. 4 Satz 3  i. V. m. § 113 der Gemeindeordnung NRW  für die restliche Zeit einen Nachfolger.

 

Die Wahl eines Nachfolgers ergibt sich aus § 50 Abs. 2 GO NRW. Danach wird offen abgestimmt, es sei denn, jemand widerspricht. Dann erfolgt die Abstimmung durch die Abgabe von Stimmzetteln.

 

Gewählt ist die vorgeschlagene Person, die mehr als die Hälfte der gültigen Stimmen erhält. Nein-Stimmen gelten als gültige Stimmen.

Erreicht niemand mehr als die Hälfte der Stimmen, so findet zwischen den Personen, welche die beiden höchsten Stimmenzahlen erreicht haben, eine engere Wahl statt. Gewählt ist, wer in dieser engeren Wahl die meisten Stimmen auf sich vereinigt. Bei Stimmengleichheit entscheidet das Los.

 


Beschlussvorschlag:

Der Rat schlägt eine oder mehrere Personen vor und bestimmt durch Abstimmung einen Nachfolger als Mitglied im Aufsichtsrat der EGS.