Betreff
1. Änderung des Bebauungsplanes Selfkant Nr. 35 - Tüddern, Im Hasenfeld -
hier: Ergänzung der textlichen Festsetzungen
Vorlage
598/2010
Art
Sitzungsvorlage

a)             Sachverhalt

Zwecks Synchronisierung mit den übrigen rechtsgültigen Bebauungsplänen der Gemeinde Selfkant wird vorgeschlagen, den Bebauungsplan Selfkant Nr. 35 – Tüddern, Im Hasenfeld – um die in nachstehend aufgeführter Beschlussempfehlung genannten Festsetzungen zu ergänzen.

 

 


b)             Beschlussvorschlag:

 

 

1.        „Die Gemeindevertretung der Gemeinde Selfkant beschließt, im Rahmen des 1. Änderungsverfahrens zum Bebauungsplan Selfkant Nr. 35 – Tüddern, Im Hasenfeld -, die textlichen Festsetzungen wie folgt zu ergänzen:

 

                 a)    Terrassenüberdachung

„Eine Überschreitung der hinteren Baugrenze um maximal fünf Meter zwecks Errichtung einer überdachten Terrasse wird zugelassen. Von diesen  Festsetzungen bleiben die sonstigen gesetzlichen Bestimmungen unberührt.“

 

b)       Geländehöhen

Bezugspunkt (BP) ist die Höhe der fertig ausgebauten, an das Grundstück angrenzenden Verkehrsfläche (Ok. Gehweg / Ok. Verkehrsfläche) in der Höhe der Mitte der überbaubaren Grundstücksflächen, bei Eckgrundstücken ist die höher gelegene Verkehrsfläche ausschlaggebend. Geländeerhöhungen bis max. 30 cm über festgesetzte Geländehöhe (BP) sind zulässig.“

 

 

 

                 2.   Zum 1. Änderungsverfahren des Bebauungsplanes Selfkant Nr. 35 – Tüddern, Im Hasenfeld -

 

-          die Beteilung der Öffentlichkeit gemäß § 3 Abs. 1 des Baugesetzbuches (BauGB)

-          die Beteiligung der Behörden gemäß § 4 Baugesetzbuch (BauGB)

 

sowie

 

-          die Offenlage nach § 3 Abs. 2 Baugesetzbuch (BauGB)

 

durchzuführen.